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Was bleibt vom Entscheid der Schweiz, die Zuwanderung zu steuern?

In der Baubranche werden überdurchschnittlich viele Ausländer beschäftigt. Keystone

Genau drei Jahre sind vergangen seit der Annahme der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung". Heute läuft die in der Verfassung festgehaltene Frist für die Umsetzung ab. Das Parlament hat zwar im Dezember ein Gesetz verabschiedet, aber wie es mit der Zuwanderungssteuerung und der Personenfreizügigkeit weiter geht, weiss niemand. Das Volk wird sich mindestens noch einmal dazu äussern müssen. Was wurde bisher gemacht und was bleibt zu tun?

Wie ist es so weit gekommen?

Am 9. Februar 2014 sagt das Schweizer Stimmvolk Ja zur Initiative “gegen Masseneinwanderung” der Schweizerischen Volkspartei (SVP), die verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung mit jährlichen Kontingenten und Höchstzahlen eigenständig steuert.

Dass die Initiative das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der Europäischen Union (EU) verletzt, war seit der Lancierung der Initiative klar. Aber die Schweiz kennt auf eidgenössischer Ebene weder ein Verfassungsgericht noch sonstige vorhergehende Kontrollmechanismen für Initiativen. Während die Linke und Wirtschaftskreise vor der drohenden Blockierung der Abkommen mit der EU warnten, wurde diese von der SVP kleingeredet oder sogar abgestritten. 

Knapper Ausgang

Die Initiative wurde mit knapper Mehrheit angenommen. Bei 2,9 Millionen abgegeben Stimmen (die Stimmbeteiligung betrug 57%) setzte sie sich mit einem Vorsprung von 19’302 Stimmen oder 0,7% des Stimmentotals durch.

Fälligkeitsfrist Februar 2017

Eine Annahme einer Initiative hat stets eine entsprechende Verfassungsänderung zur Folge. Um die Verfassungsbestimmung umzusetzen, muss ein Gesetz ausgearbeitet werden, was seine Zeit braucht. Die Mutterschaftsversicherung, die seit 1945 in der Bundesverfassung festgeschrieben ist, wurde erst 2004 umgesetzt. Auf die Umsetzung der Alpeninitiative, die eine Verlagerung des alpenquerenden Transitverkehrs von der Strasse auf die Schiene verlangt und 1994 angenommen wurde, müssen die Umweltschützer immer noch warten.

Um sicherzustellen, dass ihr Anliegen schnell umgesetzt wird, verlangte die SVP in ihrer Initiative, dass das Volksbegehren binnen dreier Jahre in Kraft gesetzt werden müsse. Formell betrachtet ist zumindest dieser Punkt des Volksauftrags missachtet worden.

In der Dezember-Session 2016 hat das Parlament mit knapper Mehrheit ein Umsetzungsgesetz verabschiedet, gegen das inzwischen das Referendum ergriffen wurde. Die Frist für die Sammlung der erforderlichen 50’000 Unterschriften läuft am 7. April ab. Mindestens bis dahin bleibt es beim Status quo.

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Zuwanderung steuern, aber wie?

In diesem Dilemma befindet sich die Schweiz seit drei Jahren. Angesichts der Weigerung Brüssels, das Freihandelsabkommen mit der Schweiz neu zu verhandeln, hat sich das Schweizer Parlament für eine “leichte” und EU-kompatible Umsetzung entschieden, welche den Verfassungsartikel nur teilweise (oder gar nicht, wie sich die SVP empört) konkretisiert. Das Gesetz sieht weder Höchstzahlen noch Kontingente vor, sondern verpflichtet Unternehmen – im Fall von hoher Arbeitslosigkeit in bestimmten Branchen oder Regionen – lediglich dazu, Arbeitskräfte zuerst im Inland zu suchen, ein Inländervorrang “light”, sozusagen.

Sechs Gesetze insgesamt

Mit einer Revision des Ausländergesetzes könnte ein grosser Teil des Verfassungsartikels 121a umgesetzt werden. Der aktuelle Gesetzesentwurf würde aber die Änderung von fünf weiteren Gesetzen bedingen, insbesondere des Asyl-, des Arbeits- und des Arbeitslosengesetzes.

Wurde der Volkswille respektiert?

Nein, oder zumindest nicht ganz. Die Antwort variiert je nach politischem Standpunkt. Das Schweizer Stimmvolk hat sich an der Urne mehrmals zugunsten der Personenfreizügigkeit ausgesprochen. Deshalb wollte die Mehrheit des Parlaments den bilateralen Weg nicht einer restriktiven Steuerung der Zuwanderung opfern. Aus dieser Sicht ist die gewählte Lösung ein gut eidgenössischer Kompromiss. Die SVP spricht von Verrat am Volkswillen. Trotzdem hat sie selbst das Referendum nicht ergriffen.

Muss das Volk nochmals abstimmen?

Ja. Was das Plebiszit bedeuten würde, ist allerdings nicht in jedem Fall klar. Am 7. April wird man wissen, ob das Referendum zustande gekommen ist.

Ausserdem steht die Rasa-InitiativeExterner Link vor der Tür, die eine ersatzlose Streichung des Zuwanderungsartikels 121a (der am 9. Februar 2014 vom Volk beschlossen wurde) aus der Verfassung verlangt.

Die Regierung empfiehlt Rasa aus demokratiepolitischen Überlegungen zur Ablehnung und legt einen direkten Gegenvorschlag vor.

Wird die Zuwanderung begrenzt?

Das lässt sich nicht voraussagen. Im günstigsten Fall wird das Stimmvolk frühestens im Herbst 2017 entweder über das Referendum oder Rasa abstimmen.

Bisher ist nur etwas sicher: Die Schweiz wird weiterhin über die Zuwanderung und ihre Beziehungen zur EU debattieren müssen. Dies umso mehr, als die SVP eine Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit lancieren will. 

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(Übertragung aus dem Französischen: Peter Siegenthaler)

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