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“Genfer Fall ist nur die Spitze des Eisbergs”

Menschen zählen nach einer Abstimmung die Stimmen aus
Gegenseitige Kontrolle aufgrund des "Vielaugen-Prinzips": Stimmenzählerinnen und -zähler ermitteln zusammen in einem Raum das Ergebnis eines Urnengangs. Die Wahrscheinlichkeit einer Manipulation in grösserem Stil ist so eher gering. Anders sieht es mit Stimmen aus, die per Briefwahl abgegeben werden. Ennio Leanza/Keystone

Der Kanton Genf wird von einem Vorwurf der Wahlmanipulation erschüttert: Ein Mitarbeiter der Abstimmungs- und Wahlbehörde soll Ergebnisse gefälscht haben. Die Genfer Staatsanwaltschaft hat bisher aber keine Beweise gefunden. Ungeachtet dessen mahnt ein Rechtsexperte die Schaffung einer Datengrundlage zur Straftat der Wahlmanipulation an.

Dieser Beitrag ist Teil von #DearDemocracy, der Plattform für direkte Demokratie von swissinfo.ch. Hier äussern auch aussenstehende Autorinnen und Autoren ihre Ansichten. Ihre Positionen müssen sich nicht mit derjenigen von SWI swissinfo.ch decken.

Die Demokratie wurde in Genf da getroffen, wo sie am verletzlichsten ist: Beim Vertrauen in die Korrektheit von Ablauf und Ausgang von Volksabstimmungen und Wahlen.

Die Schweiz ist auf dem Gebiet der direkten Demokratie nicht irgendwer, sondern die weltweite Nummer eins: Nirgends sonst können Bürger dank der direktdemokratischen Volksrechte so viele Entscheide fällen wie hier.

Deshalb wog der Vorwurf schwer, den Mitarbeiter des Genfer Abstimmungs- und Wahlbüros gegen einen Kollegen erhoben: Dieser soll bei Abstimmungen Stimmzettel vernichtet sowie neue, gefälschte Zettel hinzugefügt haben. Die Genfer Behörden informierten am letzten Freitag darüber. Sie nahmen den Angeschuldigten kurzzeitig in Haft und führten eine Hausdurchsuchung durch.

“Abstimmungen vom Sonntag nicht beeinträchtigt”

Am Montag dann die Entwarnung: “Wir haben bislang keine Beweise für einen Wahlbetrug und Korruption im Abstimmungs- und Wahlbüro des Kantons gefunden”, sagte der Genfer Staatsanwalt Olivier Jornot vor den Medien. Ebenso wenig gebe es Anzeichen dafür, dass die Abstimmungen vom 19. Mai durch einen Betrug beeinträchtigt werden könnten.

Staatsanwalt Jornot wies aber darauf hin, dass die Untersuchung weiter laufe, da viele Personen noch nicht befragt worden seien.

Wahlfälschung in der Schweiz (jüngste Fälle)

Abstimmung Kantonswechsel Moutier 2017: Ein Jahr nach dem Volksentscheid, der zugunsten eines Wechsels der Stadt vom Kanton Bern zum Kanton Jura ausfiel, annulliert die Regierungsstatthalterin des Kantons Bern die Abstimmung. Ihre Vorwürfe lauten auf: Abstimmungstourismus, fiktive Wohnsitznahmen und gravierende Mängeln bei der Organisation des Urnengangs. 

Weiter Hinweise betrafen die unvollständige Kontrolle der Stimmrechtsausweise, mehrfache Stimmabgabe durch eine einzelne Person sowie Unregelmässigkeiten bei der schriftlichen Stimmabgabe.

Kantonswahlen Wallis 2017: Ein Mann wird 2018 zu zwölf Monaten Haft bedingt verurteilt. Er stahl Wahlunterlagen aus Briefkästen und fälschte diese dann.

Stadtpräsidentenwahl Porrentruy 2012: Zwei Männer sammelten Kuverts mit Wahlunterlagen ein und füllten die Stimmzettel selber aus. Sie werden 2014 zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Die Wahl wurde annulliert und 2013 abgehalten.

Nationalratswahlen Kanton Bern 2007/Fall Lumengo: Dem sozialdemokratischen Kandidaten wurde Fälschung von 47 Wahlzettel vorgeworfen. Er wird vom Gericht freigesprochen. Derselbe Vorwurf betraf auch die Wahl ins Kantonsparlament 2006. Der Freispruch des Berner Obergerichts 2011 wird 2012 vom Bundesgericht bestätigt.

Laut den Vorwürfen habe der Betrug offenbar Stimmen betroffen haben, die per Briefwahl abgegeben wurden. Diese ermöglicht es Bürgerinnen und Bürger, ihre Stimme im Vorfeld des Urnengangs auf dem Postweg abzugeben. 

Das Prozedere bei der Briefwahl: Wer brieflich abstimmt oder wählt, retourniert den offiziellen Briefumschlag, der a) den persönlichen Stimmausweis und b) den oder die Stimm- oder Wahlzettel enthält. Letztere dürfen nur in einen separaten und anonymen Umschlag gelegt werden, der verschlossen sein muss

Daraus ergibt sich: Wer per Brief abgegeben Stimmen manipuliert, muss den verschlossenen Umschlag mit den Stimmzetteln öffnen und deren Inhalt manipulieren. Etwa, indem der originale Stimmzettel vernichtet und durch einen gefälschten ersetzt wird.

Keine Daten-Grundlagen

“Fälle wie der jüngste in Genf wecken Zweifel an der Demokratie”, sagt Andreas Glaser, Rechtsprofessor an der Universität Zürich und Co-Leiter des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA). 

Als fast ebenso schlimm empfindet Glaser den Mangel, dass es in der Abstimmungsdemokratie Schweiz an jeglichen Grundlagen fehle, um das Delikt Wahlmanipulation qualitativ und quantitativ einzuordnen.

“Es wäre dringliche Aufgabe der Politik, Vorstösse zu unternehmen, um Licht in diese Dunkelkammer zu bringen. Mit Fällen wie jenem in Genf sehen wir nur die Spitze des Eisbergs”, sagt Glaser.

“Es braucht insbesondere Erhebungen zu den Verstössen sowie Angaben zu Dunkelziffern, so wie wir sie von anderen Straftaten kennen, etwa der häuslichen Gewalt.”

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Beitrag in der Sendung “Echo der Zeit” von Schweizer Radio SRF vom 11. Mai 2019

Gefordert seien hier Kriminologen, aber auch politische Aufsichtsgremien auf kantonaler und kommunaler Ebene. Die grössten technischen Möglichkeiten zur Manipulation sieht der Experte auf Ebene der Gemeinden, auf Stufe Bund am geringsten.

Schockwelle bis ins Ausland

Die Bequemlichkeit der Briefwahl habe ihren Preis, denn hier seien Manipulationsrisiken systembedingt, sagt Glaser. Dies dadurch, weil die Unterlagen frühzeitig verschickt werden und somit länger bei den Bürgern oder den Behörden lagern. 

“Ich hatte letzte Woche eine Konferenz mit österreichischen Kollegen. Sie waren über die Manipulationsrisiken bei der brieflichen Stimmabgabe in der Schweiz erschüttert”, sagt der Rechtsprofessor.

“Die Briefwahl ist tatsächlich keine Selbstverständlichkeit. Aber wir müssen unbedingt etwas dafür tun, um diesen Luxus bewahren zu können.”

Schulungen über Best Practice

Für ihn ist klar, dass es eine Best Practice mit mehr Sicherheitskriterien braucht. “Beispielsweise müsste beim Umgang mit Stimm- und Wahlzetteln das Vieraugen-Prinzip gelten. Noch besser wäre die zwingende Anwesenheit von mehr als zwei Personen.”

Zu den systembedingten Risiken zählt Andreas Glaser auch der Einsatz von Laien und Freiwilligen, die jeweils am Abstimmungssonntag landauf landab als Stimmenzählerinnen und -zähler im Einsatz stehen. “Man sollte unbedingt mehr in deren Sensibilisierung investieren. Etwa in der Form, dass sie für den Besuch von Kursen bezahlt werden.”

In Genf machen sich die Behörden zügig an die Aufarbeitung des Skandals. Für heute Montag hat die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsparlaments ein Hearing anberaumt. 

Mit Fragen gelöchert werden neben Regierungspräsident Antonio Hodgers auch die Staatskanzlerin sowie der Leiter der Abstimmungs- und Wahlbehörde.

Wahlmanipulation – die vier Arten:

 ● Den Stimmzettel von jemand anderem ausfüllen (Stimmenfang)
 ● Jemanden durch Androhung von Gewalt oder durch Bestechung zur Wahl einer bestimmten Person oder zu einem Ja/Nein bei einer Abstimmung zu bewegen (Unrechtmässige Einflussnahme auf Stimmberechtigte)
 ● Stimmzettel hinzufügen, weglassen oder falsch zählen (Wahlfälschung)
● Abstimmungscouvert von anderen öffnen (Stimmgeheimnis)


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