Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Streit um die wortgetreue Umsetzung eines Volksbegehrens

Die Gegner der Durchsetzungs-Initiative befürchten, die automatische Ausschaffung krimineller Ausländer setze das Prinzip der Verhältnismässigkeit ausser Kraft. Reuters

Die Schweizerische Volkspartei ist der Meinung, das Parlament habe ihre Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer verwässert. Deshalb hat sie mit der so genannten Durchsetzungs-Initiative nachgedoppelt, um den Gesetzestext buchstabengetreu umzusetzen. Ein Eingriff in die Gewaltenteilung, monieren die Gegner. Die Vorlage kommt am 28. Februar 2016 zur Abstimmung.

Kriminelle Ausländerinnen und Ausländer konsequent ausschaffen. Mit diesem Anliegen trat die nationalkonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) im November 2010 an die Urnen. Das Stimmvolk hiess die Ausschaffungs-InitiativeExterner Link mit 52,9% gut.

Doch über die Umsetzung des Volksbegehrens entbrannte schon bald ein Streit. Das Parlament, also der Gesetzgeber, mühte sich lange Zeit damit ab, formulierte einige Passagen um und ergänzte das Gesetz zur Ausschaffung krimineller Ausländer um eine Regelung für Härtefälle.

Volksinitiative

Die Volksinitiative erlaubt, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden.

Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es in jedem Fall.

Angenommene Initiativen werden in der Bundesverfassung verankert und müssen auf Gesetzesstufe umgesetzt werden, also letztlich durch das Parlament.

Richter sollen Ausnahmen machen können, falls die Ausschaffung für einen Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken könnte. Dieses Gesetz wurde im März 2015 vom Parlament abgesegnet.

Die SVP gab sich damit nicht zufrieden und lancierte bereits 2012 eine neue Initiative, um Druck auf das Parlament auszuüben, was in einigen Punkten auch gelang. Sie taufte diese “Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungs-InitiativeExterner Link)”.

Mit diesem zusätzlichen politischen Vorstoss verlangen die Initianten, dass die Ausschaffungs-Initiative mit ihrem Deliktkatalog wortgetreu umgesetzt wird. Dazu gehören unter anderem Tötungsdelikte, Vergewaltigung, Raub, Menschen- oder Drogenhandel wie auch Sozialmissbrauch.

Mit der Durchsetzungs-Initiative kommen nun allerdings noch einige Präzisierungen und Ergänzungen wie etwa Brandstiftung und Geldfälschung zum Katalog hinzu.

Streitpunkt Härtefallklausel

“Wenn Volk und Stände wirklich eine konsequente Ausschaffungspraxis wollen, müssen sie der Durchsetzungs-Initiative zustimmen”, sagt Adrian AmstutzExterner Link, Nationalrat und Fraktionspräsident der SVP sowie Mitglied des InitiativkomiteesExterner Link.

Ständerat macht Kampagne

Mitte Dezember lancierten 40 der 46 Mitglieder des Ständerats ein Manifest gegen die Durchsetzungs-Initiative. Eine Premiere. Ausser den SVP-Mitgliedern und einem Parteilosen unterzeichneten alle Ständeräte den Aufruf gegen das Volksbegehren.

Die Kantonsvertreter warnen vor den negativen Folgen, die eine Annahme der Initiative durch das Volk haben könnte. Besonders die Wirtschaft müsse sich bewusst werden, welche Bedeutung die Durchsetzungs-Initiative für sie habe, hiess es.

(Quelle: SRF)

“Die Umsetzungs-Gesetzgebung des Parlaments für die Ausschaffungs-Initiative gibt dem Gericht mit der Härtefallklausel in jedem Fall die Möglichkeit – auch bei schwersten Delikten – von einer Ausschaffung abzusehen. Die aktuelle Gerichtspraxis lässt erkennen, dass die Richter von dieser Möglichkeit regen Gebrauch machen werden. Mit dem Resultat, dass kaum kriminelle Ausländer ausgeschafft werden.”

Nadine MasshardtExterner Link, Nationalrätin der Sozialdemokratischen Partei (SP), wehrt sich vehement gegen die InitiativeExterner Link. “Die Härtefall-Klausel braucht es, weil es dort um das Prinzip der Verhältnismässigkeit geht”, betont sie.

Masshardt befürchtet, dass die Richter keinen Spielraum mehr hätten. “Das widerspricht unserem Rechtsstaat”, sagt sie. Zudem gehe die Durchsetzungs-Initiative viel weiter als die Ausschaffungs-Initiative. “Sie ist ein Etikettenschwindel.”

Ein Beispiel? “Secondos, müssten bereits wegen zwei leichten Delikten ins Herkunftsland ihrer Eltern ausgeschafft werden. Dies geht weit über das hinaus, was die Stimmbürger bei ihrem Ja zur Ausschaffungs-Initiative 2010 wollten”, so Masshardt.

Dies ist auch einer der Hauptkritikpunkte der breit aufgestellten Gegnerschaft, zu der auch eine Mehrheit des Parlaments (Nationalrat: 140 gegen 57; Ständerat: 38 gegen 6) und die Landesregierung Externer Link(Bundesrat) gehören.

Die Ausschaffungs-Initiative sei bereits auf Gesetzesebene konkretisiert worden, die Durchsetzungs-Initiative sei “daher weder aus zeitlicher noch aus inhaltlicher Sicht notwendig”, schreibt der Bundesrat in seiner BotschaftExterner Link. Zudem enthalte die Initiative “eine enge Definition des zwingenden Völkerrechts”.

Gewaltentrennung

Als die moderne Schweiz 1848 gegründet wurde, legten die Staatsgründer in der Bundesverfassung drei Ebenen der Gewalt fest: Legislative (Bundesversammlung, Parlament), Exekutive (Bundesrat, Landesregierung) und Judikative (Bundesgericht; heute mehrere Gerichte).

Diese drei Gewalten sind in einem Rechtsstaat voneinander getrennt (Gewaltentrennung, Gewaltenteilung), so dass es nicht zu einer Ansammlung von zu grosser Machtfülle in der Hand eines einzelnen Staatsorgans kommen kann.

Parlament bangt um Spielraum

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Frage der Gewaltentrennung. “Eine Volksinitiative wird auf Verfassungsebene eingereicht. Das Parlament beschliesst dann die gesetzliche Umsetzung”, sagt Masshardt. “Gegen diese kann das Referendum ergriffen werden.” Mit der Durchsetzungs-Initiative werde jedoch das Parlament als Gesetzgeber “nach getaner Arbeit übergangen”.

“Das ist unschweizerisch und widerspricht unserer Gewaltenteilung.” Für sie sei unerklärlich, dass “genau jene Partei, welche die Schweizer Werte und unser politisches System immer hochhält, dieses auf eine so massive Weise missbraucht”.

Amstutz kontert, das Verfassungsrecht sehe vor, dass Initiativen “direkt anwendbar formuliert sein dürfen”. Das Argument, der Rechtsstaat werde durch das Volksbegehren mit seinen klaren Vorgaben ausgehebelt, lässt er nicht gelten.

“Das Parlament hat bei den ‘Raser-Bestimmungen’ auch definiert, ab welcher Geschwindigkeit jemand von Gesetzes wegen als Raser gilt, was dem Richter jeden Ermessensspielraum nimmt.”

Die Frage des freien Personenverkehrs

Eine weitere Befürchtung der Gegner ist, dass es bei einer Annahme der Initiative zu einer zusätzlichen Verunsicherung in den internationalen Beziehungen der Schweiz kommen könnte.

Mehr

“Wichtig finde ich, dass sich auch die Wirtschaft klar gegen die Initiative ausspricht. Diese braucht Rechtssicherheit”, sagt SP-Nationalrätin Masshardt. “Denn mit der Durchsetzungs-Initiative werden die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die Personenfreizügigkeit verletzt, indem ein Automatismus herrscht und die Schwere des Deliktes keine Rolle mehr spielt.”

Diese Befürchtung versteht SVP-Fraktionschef Amstutz nicht. Das Personenfreizügigkeits-Abkommen sehe “in Artikel 5 Anhang I vor, dass die Bestimmungen des Abkommens für Personen eingeschränkt werden können, welche die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährden”, so Amstutz.

Dem Argument der Gegnerschaft, die automatische Ausschaffung krimineller Ausländer sei ein “menschenverachtender Automatismus”, widerspricht er vehement: “Wenn jemand als ‘menschenverachtend’ zu bezeichnen ist, dann sind dies die Täter: Mörder, Vergewaltiger, Einbrecher, Drogen- und Frauenhändler, und so weiter. Die Durchsetzungs-Initiative schützt die Opfer vor den Tätern”, betont er.

Da die Durchsetzungs-Initiative – falls sie angenommen wird – wie jede Volksinitiative eine Änderung der Bundesverfassung bedingt, sind dafür sowohl das Volksmehr wie auch das Ständemehr (Mehrheit der Kantone) nötig.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft