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Ed Fagan klagt gegen UBS

Eine neue Runde UBS gegen Fagan. Keystone

Der amerikanische Anwalt Ed Fagan verlangt von der Schweizer Grossbank UBS 43,6 Mrd. Franken.

Ein wesentlicher Teil des UBS-Kapitals gehe auf die deutsche IG-Farben zurück. UBS vertritt die Ansicht Fagans Forderungen würden jeder Grundlage entbehren.

Der amerikanische Anwalt Edward Fagan hat für die Aktionärsvereinigung der zahlungsunfähigen IG Farben eine Milliardenklage gegen die Schweizer Grossbank UBS eingereicht.

Diese soll 43,6 Mrd. Franken zahlen, wie Fagan am Donnerstag in Frankfurt am Main bekannt gab. Laut UBS gibt es für die Klage keine Grundlage.

Die Kläger sind laut Fagan der Meinung, dass ein wesentlicher Teil des Kapitals der UBS auf die IG Farben zurückgehe. Neue Dokumente bewiesen diese Annahme.

Die Klage wurde laut Fagan am Mittwoch bei einem New Yorker Bezirksgericht eingereicht. Fagan hatte die Klage, wie berichtet, bereits im Dezember angedroht, falls es zu keiner gütlichen Einigung komme.

Warum die Klage von Fagan? Bei dem Streit geht es um die Übernahme der Interhandel-Vermögenswerte in den USA in den 1960er Jahren durch die damalige Schweizerische Bankgesellschaft (SBG), die später in der UBS aufging.

Interhandel erhielt 1965 bei einem Kompromiss mit der damaligen US-Regierung unter Präsident Lyndon B. Johnson 122 Mio. Dollar, nach damaligem Wechselkurs fast eine halbe Milliarde Schweizer Franken.

Laut Fagan wurde die Klage zusammen mit Richter Leo Glasser eingereicht, der wiederum die Zwangsarbeiter vertritt, die in der NS-Zeit für das Industriekonglomerat IG-Farben arbeiten mussten.

Tarnfirma

Die Aktionärsvereinigung ist heute der Meinung, dass dieses Geld der heute insolventen IG Farben zugestanden hätte. Denn die Interhandel entstand 1945 durch Umbenennung der in Basel ansässigen IG Chemie.

Diese war von IG Farben in den Jahren 1928-1929 als Beteiligungs-Gesellschaft gegründet worden und hielt chemische Fabriken in den USA. 1940 wurde die Verbindung zwischen IG Farben und IG Chemie aufgelöst.

Die US-Behörden bezeichneten die IG Chemie aber als Tarnung deutscher Interessen in den USA und beschlagnahmten deren Fabriken 1942.

Neue Dokumente

Die Schweizer Eigentümer stritten bis 1965 um uneingeschränktes Eigentum. 1967 fusionierten SBG (Schweizerische Bankggesellschaft) und Interhandel.

Die UBS vertritt heute die Ansicht, Forderungen gegen sie seien ohne jede Grundlage. Ansprüche der IG Farben seien bereits 1988 rechtskräftig abgewiesen wurden.

Die Klage Fagans werde von der UBS bekämpft, sagte UBS-Sprecher Christoph Meier in Zürich.

Fagan selber erklärte in Frankfurt, man habe vor wenigen Tagen Zugang zu neuen Dokumenten erhalten, die bisher nicht zur Auswertung vorgelegen hätten.

“Nach dem Studium der Unterlagen sind wir der festen Überzeugung, dass es etwas zu korrigieren gibt”, sagte Fagans Kollege, der New Yorker Anwalt Manfred Kahl.

Laut Fagan ist die heutige UBS nichts anderes als die IG Farben. “Das Geld gehört der IG Farben, damit es an die Opfer aus der Nazi-Zeit ausbezahlt werden kann.”

IG-Farben war im 2. Weltkrieg eine Fusion der heutigen Chemiefirmen Bayer, BASF und Hoechst und hat das Giftgas Zyklon B hergestellt, mit dem in deutschen Vernichtungslagern Millionen von Menschen umgebracht wurden.

1999 wurde die IG-Farben-Stiftung zur Entschädigung von Zwangsarbeitern gegründet, die bisher lediglich mit 250’000 Euro ausgestattet ist.

Rückblende

Der deutsche IG-Farben-Konzern hatte 1928 in Basel die Finanzholding IG Chemie gegründet, die 1945 in Interhandel umbenannt wurde. Zweck: Die nazifreundliche IG Farben lagerte in den 30er Jahren zentrale Teile ihrer Tochtergesellschaften in die schweizerische Filiale aus. So auch die amerikanische GAF, welche 1942 von den USA als feindlicher Besitz beschlagnahmt worden war.

Die heutigen Forderungen ergeben sich aus dieser Beschlagnahmung von 1942: Interhandel und somit die SBG hatte 1965 mit dem Argument, bei der GAF habe es sich um eine schweizerische Firma gehandelt, bei einem Vergleich mit der US-Regierung 122 Mio. Dollar als Entschädigung für die Beschlagnahmung erhalten.

Fagan ist nun der Meinung, dass diese Summe, die inzwischen 1,8 Mrd. Euro entsprechen würde, aufgrund heute nachweisbarer Treuhandabreden nicht der UBS, sondern der IG Farben respektive der IG Farben Aktionärsvereinigung zustehen würde.

Im Gegensatz zu 1988, als die IG-Farben-Nachfolgerin gegen die UBS erfolglos prozessiert hatte, seien heute Dokumente zugänglich, die vor 1989 in den Archiven der DDR oder UdSSR lagerten. Diese würden beweisen, dass die IG Farben den Einfluss auf die Interhandel niemals aufgegeben habe, so Fagan Anfangs Januar in Zürich.

swissinfo und Agenturen

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