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Ein Jahr nach Sahara-Entführung: Offene Fragen

20. August 2003: Die Geiseln mit Aussenministerin Micheline Calmy-Rey Minuten nach der Landung in Zürich Kloten. Keystone

Ein Jahr ist es her, seit vier Schweizer in der Sahara als Geiseln genommen wurden. Nach monatelangem Bangen kamen sie im August schliesslich frei.

Doch die Hintergründe der Befreiung sind weiterhin unklar. Und die Versicherungen überlegen sich nun, Entführungen von der Haftung auszuschliessen.

Die Geiselnahme in der Sahara sorgt auch ein Jahr nach der Entführung weiterhin für Schlagzeilen. Anfang Februar meldete die algerische Armee, sie habe vier der damaligen Geiselnehmer getötet.

Ein Militärsprecher wurde mit den Worten zitiert, diese terroristische Gruppierung habe “Waffen transportiert, die in südlichen Nachbarländern mit dem Geld gekauft worden sind, das von einem westlichen Land für die Freilassung der Geiseln in Mali im August vergangenen Jahres bezahlt wurde”. Das westliche Land wurde namentlich nicht genannt.

Damit bestätigte Algerien, dass für die Befreiung der Sahara-Geiseln ein Lösegeld bezahlt wurde. Laut Medienberichten sollen es rund 5 Mio. Euro gewesen sein.

“Kein Kommentar”, sagt Alessandro Delprete, Pressesprecher des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), auf Anfrage von swissinfo.

Deutsche Geiseln zahlen

Wie viel die Rettung der Geiseln gesamthaft kostete, weiss die Öffentlichkeit nicht, es wurde Stillschweigen vereinbart.

Einzig bekannt ist der Kostenbeitrag der Schweizer Reiseversicherer von 65’500 Franken, der durch Vermittlung des Ombudsman der Schweizer Reisebranche zwischen Befreiten, deren Versicherungsgesellschaften und dem EDA zustande gekommen ist.

Während die deutschen Geiseln einen Teil der Kosten für ihre Befreiungsaktion selbst übernehmen mussten, kostete diese die Schweizer Geiseln nichts.

“Der Grundtenor aus der Bevölkerung war eindeutig: ‘Die sind viel zu gut davongekommen'”, sagt Ombudsman Nicolas Oetterli gegenüber swissinfo. Er habe viele Reaktionen von innerhalb und ausserhalb der Branche erhalten. Und niemand habe Verständnis gehabt für die Übernahme der gesamten Kosten durch den Bund.

Selbstbeteiligung hätte Zeichen setzen können

“Ich bin der Meinung, dass eine gewisse Selbstbeteiligung – im Rahmen des finanziell Verkraftbaren – absolut an der Tagesordnung gewesen wäre.” Diese Meinung habe er bereits am Tag nach der Befreiung, aber auch später in diversen Medien ganz klar zum Ausdruck gebracht, sagt Oetterli. “Und so gesehen bin auch ich perplex über die Grosszügigkeit des EDA.”

In einigen Monaten werde die Geschichte wohl wieder vergessen sein, andere Abenteurer würden sich wieder in Krisen-Gebiete vorwagen, unnötige Risiken eingehen. “Erst wenn das EDA vielleicht einmal solche Leute mehr in die Eigen-Verantwortung einbinden würde, dann bestehen ‘Chancen’, dass diese überlegter handeln”, stellt Oetterli fest.

Abenteurer reisen individuell und unterstehen damit nicht dem Pauschalreise-Gesetz. Sie sind daher selber verantwortlich, das Risiko einzuschätzen. “Wir appellieren sehr stark an die Eigen-Verantwortung der Kunden”, betont André Lüthi, Direktor von Globetrotter Travel Service, dem grössten Schweizer Anbieter für Individualreisen.

Reiseversicherer reagieren

Doch häufig siegt die Waghalsigkeit über die Vernunft. Bis jetzt werden die Folgekosten einer Entführung nämlich von den Versicherungen übernommen. Die Entführung der Sahara-Touristen scheint bei diesen nun aber zu einem Umdenken geführt zu haben.

So überlegt sich derzeit mindestens ein grosser Anbieter, die Europäische Reiseversicherung (ERV), ab 2005 den Ausschluss von Entführungen. “Der Anlass dieser Sahara-Entführung hat den Ausschlag gegeben”, bestätigt Geschäftsleiter Thomas Tanner.

Ombudsman Oetterli ist nicht erstaunt, “dass die Versicherungen bei einer Zunahme solcher waghalsiger Übungen zu Kürzungen übergehen”. Ob das allerdings “richtig ist oder nicht”, sei nicht an ihm zu beurteilen.

EDA-Liste dient als Stütze

Als Messlatte für die Gefährlichkeit einer Reise gelten in der gesamten Branche die Listen der Reisehinweise des EDA. Obwohl das Departement jede Haftung ablehnt, verlassen sich Versicherungen und Anbieter auf diese Informationen.

“Momentan stützen wir uns auf diese Liste”, sagt Versicherer Tanner. “Das heisst, wenn sich jemand in ein solches Land begibt, dann sind Kosten für eine Rückreise oder für seine Repatriierung im Prinzip nicht gedeckt.” Falls ein Ereignis allerdings nicht im Zusammenhang mit der Warnung steht, würden die Kosten natürlich übernommen. “Wir machen da eine pragmatische Trennung.”

Auch Globetrotter setzt auf die Liste: “Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen täglich die Homepage des EDA anschauen” so Lüthi.

Damit liegt eine grosse Verantwortung beim EDA. “Ich weiss, dass das EDA darüber nicht erfreut ist”, sagt Nicolas Oetterli, “wenn die Branche und die Versicherungs-Gesellschaften die Liste als Mass der Dinge nehmen.”

In der Tat wird diese Entwicklung beim EDA kritisch beurteilt. Es gehe darum, sagt Del Prete, “dass das EDA keine Verantwortung trägt für die Abmachungen, die die Reisenden mit ihren Versicherungen abschliessen”.

Diesem Punkt kann Oetterli zustimmen. Andrerseits gibt er zu bedenken, dass der Branche nicht zu verargen ist, wenn sie “nebst dem Beizug eigener Abklärungen und Informationsquellen auch auf die hervorragenden EDA-Reisehinweise abstellt. Es gibt wohl niemand, der derart umfassende Kenntnisse zusammenträgt, wie die auswärtigen Ämter verschiedener Länder.”

swissinfo, Christian Raaflaub

Reise-Ausgaben von Schweizern 2002 im In- und Ausland: 23 Mrd. Fr.
Pro Kopf: 3100 bis 3400 Fr.

Im Februar und März 2003 wurden insgesamt 32 westliche Touristen verschleppt, die im Süden Algeriens ohne lokale Führer unterwegs waren.

Mitte Mai 2003 wurde eine erste Gruppe von 17 Geiseln befreit, hauptsächlich Deutsche und einige Österreicher.

Die zweite Gruppe von 15 Personen blieb bis August 2003 in der Hand der Geiselnehmer, die sich mit ihnen über die Grenze nach Mali absetzten.

Diese Gruppe bestand aus den vier Schweizern, zehn Deutschen und einem Niederländer. Eine deutsche Frau überlebte die Strapazen nicht.

Die malische Regierung soll gemäss Medienberichten rund 5 Mio. Euro Lösegeld bezahlt haben.

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