Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Ein Viertel der Strassenverkehrs- Delinquenten sind Wiederholungs- täter

Über 50 Prozent sämtlicher Neu-Einträge im schweizerischen Strafregister betrafen 1998 Strassenverkehrsdelikte. Keystone

Jede vierte wegen eines Strassenverkehrsdelikts in der Schweiz verurteilte Person steht in den sieben Jahren nach der ersten Verurteilung erneut vor dem Richter. Die Rückfallraten sind dabei in Kantonen mit milderer Sanktionierungspraxis nicht höher.

1998 wurden total 37’091 Strafurteile wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz ausgesprochen, darunter 16’225 wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand.

Die Strassenverkehrsdelikte stellen damit 52 Prozent sämtlicher im Strafregister eingetragenen Urteile dar, wie das Bundesamt für Statistik am Donnerstag (03.08.) mitteilte.

Unter 30- jährige Männer

Rund ein Viertel der Strassenverkehrsdelinquenten werden innert sieben Jahren zu Wiederholungstätern, 21 Prozent wiederum wegen Strassenverkehrsdelikten. Männer und unter 30- Jährige werden häufiger rückfällig als Frauen und Personen ab 30 Jahren.

Die Mehrheit der Wiederverurteilungen wird eineinhalb bis zwei Jahre nach der ersten Verurteilung ausgesprochen. Danach sinkt die Zahl der Wiederverurteilungen langsam und stetig.

Die Wiederverurteilungswahrscheinlichkeit nimmt mit steigender Anzahl von Vorverurteilungen zu, das heisst je öfter eine Person bereits verurteilt wurde, desto stärker läuft sie Gefahr, dass erneut eine Strafe gegen sie ausgesprochen wird.

Nicht die Härte der Strafe zählt

Die Art der Sanktionen variiert stark von Kanton zu Kanton. So reicht der Bussenanteil bei Erstverurteilungen wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand von 4 Prozent bis 97 Prozent. Die übrigen Sanktionen betreffen überwiegend bedingte Freiheitsstrafen.

Schmaler ist die Bandbreite bei den Wiederverurteilungsraten, die in allen Kantonen zwischen 12 Prozent und 29 Prozent liegen. Erstaunlicherweise sind die Wiederverurteilungsraten in den Kantonen mit einer milderen Sanktionierungspraxis nicht höher.

Kantone, die meistens Bussen aussprechen, verzeichnen prozentual gesehen nicht mehr Wiederholungstäter als Kantone, die vermehrt zu bedingten Freiheitsstrafen gekoppelt mit einer Busse greifen. Dies stützt die These, dass nicht die Härte einer Strafe wichtig ist, sondern die Gewissheit, im Fall eines Vergehens erwischt zu werden.

Alkohol am Steuer und Tempoexzesse

Innerhalb von 30 Jahren hat sich die Zahl der Verurteilungen wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand absolut gesehen fast verdreifacht; sie stieg von 6’895 im Jahr 1967 auf 18’144 Fälle 1993. Seither zeigt der Trend nach unten. 1998 wurden 16’225 Strafurteile wegen dieses Vergehens ausgesprochen.

Anders hingegen ist das Bild bei den Verurteilungen wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln (hauptsächlich Tempoübertretungen): Deren Zahl blieb zwischen 1967 bis Mitte der 80er- Jahre relativ stabil, um danach von 3’219 im Jahr 1985 auf den Rekordstand von 13’348 Fällen im Jahr 1998 zu steigen.

swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft