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Ein weiterer Schritt in Richtung E-Voting

Nicolas Gisin (ganz rechts) und seine Forschungs-Equipe der Uni Genf. gap-optique.unige.ch

Weltpremiere: Genf hat die Übertragung der Wahlresultate vom 21. Oktober mit Hilfe eines quantenkryptografischen Verfahrens absolut sicher gemacht.

Die Firma, welche dieses Verfahren entwickelt hat, bietet auch ein E-Voting-Kodiersystem an, das gerade für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nützlich sein könnte.

Das am Sonntag verwendete Verfahren verstärkt die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit der elektronisch abgegebenen Informationen.

Die Entwicklerfirma, welche die quanten-kryptografische Methode entwickelte, hat laut Professor Nicolas Gisin von der Universität Genf auch einen Generator erfunden, der auf dem Zufallsprinzip für jeden Wahlteilnehmer einen Code generiert (wie ein Mobiltelefon-PIN) .

Seiner Ansicht nach ist das elektronische System vertraulicher als die Briefwahl. Diese technischen Überlegungen reichten alleine jedoch nicht aus.

In den Händen der Politik

Der Kanton Genf, Schweizer Pionier bei der elektronischen Stimmabgabe, erwägt nun einen grossen Schritt. Das Parlament wird ein Gesetz zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe diskutieren. Der Text hat bereits die dafür zuständige Rechtskommission passiert.

Das Projekt werde vom Bund unterstützt, wie Bundesrätin Micheline Calmy-Rey am letzten Auslandschweizerkongress in Genf bestätigte.

Die Quanten-Kryptographie, das am Sonntag angewendete Verfahren, ermöglicht es, nach der Stimmabgabe die Information zu verschlüsseln. Diese Codierung, die in den letzten zehn Jahren von Genfer Physikern unter der Leitung von Nicolas Gisin entwickelt wurde, kann nicht geknackt werden.

Zufällige Verteilung

Das Start-up-Unternehmen id Quantique der Universität hat die Forschungsresultate kommerzialisiert. Mit der Quanten-Kryptografie kann man kontrollieren, ob die Information seit ihrer Generierung bei der Übertragung verändert wurde.

Das Verfahren, das den Kanton Genf rund 100’000 Franken gekostet hat (Schulung inbegriffen), soll von Regierungen und Unternehmen eingesetzt werden, die auf eine sichere Datenübertragung angewiesen sind, auch Banken und Krankenhäuser.

Weltweit führend

“id Quantique ist in dieser Disziplin weltweit führend”, sagt Nicolas Gisin. Er spricht von zwei Markt-Konkurrenten, der amerikanischen MagiQ und der französischen SmartQuantum.

Auch zwei japanische Gruppen – Neck und Toshiba – forschen in diesem Bereich. Sie haben jedoch nach Gisin noch keine Marktreife erreicht.

Genf gehört also zu den Top-Anbietern für einen Markt, der auf mehrere hundert Millionen Dollar geschätzt wird.

Nicolas Gisin und seine Forschergruppe entwickeln auch SwissQuantum, ein Quanten-Kommunikations-Netzwerk im Genferseeraum. Für die Forschenden und Ingenieure dieser Region, also auch jene der Eidg. Technischen Hochschule Lausanne, spiele diese Plattform eine wichtige Rolle bei der Sicherung von Hochgeschwindigkeits-Netzwerken, sagt der Genfer Professor.

swissinfo, Frédéric Burnand, Genf
(Übertragung aus dem Französischen: Etienne Strebel)

Die Quantenphysik wurde in den 1920er-Jahren auf der Basis der Forschungsarbeiten des deutschen Physikers Max Planck entwickelt.

Sie beschreibt unendlich kleine Teilchen wie Atome, Protone oder Photone (Lichtpartikel).

Die Gesetze der Quantenphysik unterscheiden sich von der klassischen Physik. So sagt die Heisenbergsche Unschärferelation, dass zwei Messgrössen eines Teilchens nicht gleichzeitig beliebig genau bestimmt sind.

Dieses Prinzip steht am Beginn der Quantenkryptographie, die an der Universität Genf entwickelt wurde.

Die Quantenphysik hat bereits die Entwicklung des Lasers und des Halbleiters ermöglicht.

Diese Technologien benutzen Milliarden von Teilchen, während die Quantenkryptographie ein einziges Photon nach dem anderen verwendet.

Die Entwicklung des E-Voting steht im Zentrum des Bundesgesetzes vom 23. März 2007 über die Revision der Gesetze und die Annahme der Verordnung der politischen Rechte, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten werden.

Die kantonalen Wahlregister der Auslandschweizer müssen harmonisiert werden, damit die Wähler an den Versuchen des E-Voting teilnehmen können. Gegebenenfalls müssen die kantonalen Bestimmungen bis zum zweiten Halbjahr 2009 angepasst werden.

Die Anpassung der Verordnung erstellt die Regeln, nach denen die E-Voting-Tests in der nächsten Legislaturperiode durchgeführt werden. Bis 2011 nehmen 10% der Wähler an den Versuchen teil.

Der Bundesrat behält sich das Recht vor, die Versuche räumlich und zeitlich zu begrenzen.

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