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E-Voting: Gut Ding will Weile haben

Elektronische Stimmabgabe bleibt vorläufig ein Privileg einer Minderheit der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Keystone

Die elektronische Stimmabgabe für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anzubieten, hat erneut einen Dämpfer erhalten. Die kleine Parlamentskammer will die Kantone nicht gesetzlich dazu verpflichten.

Die Schweiz gehört zu den Pionierländern des E-Voting. Trotzdem kann erst eine Minderheit der Fünften Schweiz ihre Stimme per Mausklick abgeben. Das Vorhaben erleidet immer wieder technische oder politische Rückschläge. Jüngstes Beispiel ist der Entscheid des Ständerats (Vertreter der Kantone), eine Motion von Filippo Lombardi abzulehnen.

“Diskriminierung” hält an

Kein Verständnis für die Position der Landesregierung und den Entscheid der kleinen Parlamentskammer hat die Auslandschweizer-OrganisationExterner Link (ASO). Die Motion Lombardi hätte der Diskriminierung eines Teils der 5. Schweiz endlich ein Ende gesetzt, hält die ASO in ihrer Stellungnahme fest. Die Einführung der elektronischen Stimmabgabe gehöre gemäss Auslandschweizer-Gesetz zu den Aufgaben des Bundesrats. Um zu verhindern, dass zwei Kategorien von Bürgerinnen und Bürgern entstünden, beinhalte das System der halb-direkten Demokratie, dass alle Stimmberechtigten abstimmen könnten. Dies sei eine der prioritären Aufgaben.    

Weil es für viele im Ausland lebende Schweizer schwierig oder manchmal sogar unmöglich ist, ihre Stimme rechtzeitig abzugeben, wollte der Tessiner Ständerat der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) die Kantone gesetzlich verpflichten, bis zu den eidgenössischen Wahlen 2019 eine flächendeckende Lösung für die elektronische Stimmabgabe anzubieten.

Der Bundesrat (Landesregierung) hatte 2011 in seiner Antwort auf einen ähnlich lautenden Vorstoss bekräftigt, dass bis zu den eidgenössischen Urnengängen 2015 eine grosse Mehrheit der Fünften Schweiz ihre Stimme elektronisch sollte abgeben können.

Aber im August 2015, nur zwei Monate vor den Wahlen, verweigerte die Regierung neun Kantonen die Bewilligung für das E-Voting ihrer im Ausland lebenden Bürger. Seinen Entscheid, mit dem er 51’000 Auslandschweizer enttäuschte, begründete der Bundesrat mit einer Sicherheitslücke im System. Externe Experten hätten festgestellt, dass das Stimmgeheimnis nicht mehr hätte sichergestellt werden können. Die Kantone Aargau, Freiburg, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich hatten sich im “Consortium Vote électronique” zusammengeschlossen, bei dessen E-Voting-System die Landesregierung Mängel erkannt hatte. Die Sicherheit müsse bei dem Projekt Priorität haben, liess die Landesregierung damals verlauten.

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Deshalb erhielten 2015 nur die Kantone Basel-Stadt, Genf, Luzern und Neuenburg die Erlaubnis zum E-Voting, deren System der Bundesrat als sicher erachtete. Anstatt wie vorgesehen 85’000 konnten nur 34’000 Auslandschweizer auf elektronischem Weg wählen. Weil die Verfahren bei Wahlen und Abstimmungen von Kanton zu Kanton divergieren, braucht es auch unterschiedliche Systeme für die elektronische Stimmabgabe.

E-Voting, aber ohne Zwang

Wenn es der Bundesrat weiterhin nur den Kantonen überlasse, ob und wann diese das E-Voting einführen wollten, könne er sein Ziel auch bis 2019 nicht erreichen, begründete Filippo Lombardi seinen politischen Vorstoss. Dass es im Zeitalter des E-Bankings nicht möglich sein soll, allen Schweizerinnen und Schweizern im Ausland die elektronische Stimmabgabe und damit die Wahrnehmung der demokratischen Rechte zu ermöglichen, kann der Tessiner Ständerat nicht verstehen. “Es braucht ein bisschen Druck vom Bund, zumal einige Kantone nach dem Crash vom letzten Jahr zurückhaltend sind”, argumentierte Lombardi.

Obwohl einige Standesvertreter viel Sympathie für das Anliegen der Auslandschweizer zeigten, wollte eine knappe Mehrheit nicht, dass der Bund in die Kompetenz der Kantone eingreift und diesen die Einführung des E-Voting aufzwingt. In einem halben Dutzend Kantonen fehlten immer noch die gesetzlichen Grundlagen dafür, argumentierten die Gegner der Motion, die mit dem Entscheid der kleinen Kammer vom Tisch ist. 

Regierung sieht Fortschritte
Der Bundesrat teile zwar das Ziel einer möglichst raschen flächendeckenden Einführung von E-Voting, sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr den Standesvertretern. Eine gesetzliche Verpflichtung sei jedoch nicht der richtige Weg.

Thurnherr verwies auf die Fortschritte: Hätte es die Sicherheitslücke nicht gegeben, hätte die Mehrheit der Auslandschweizer 2015 elektronisch wählen können. Ursache für den Übungsabbruch sei ein technischer Fehler gewesen – und nicht fehlender Wille der Kantone.

Dass zusätzliche Anstrengungen von einigen Kantonen nötig sind, bestritt Thurnherr aber nicht. Es gebe bereits zwei gute Systeme, jenes des Kantons Genf sowie jenes der Post. “Wir erwarten, dass sich jetzt so viele Kantone wie möglich für eines der Systeme entscheiden”, sagte er.

(Quelle sda)

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