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Elektronische Unterschrift soll künftig anerkannt werden

Künftig sollen elektronische Unterschriften den handschriftlichen rechtlich gleichgestellt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch (12.04.) einen ersten Schritt in Richtung Anerkennung der digitalen Signatur gemacht.

Künftig sollen elektronische Unterschriften den handschriftlichen rechtlich gleichgestellt werden. Der Bundesrat hat einen ersten Schritt in Richtung Anerkennung der digitalen Signatur gemacht. Ein entsprechender Vorentwurf für ein Gesetz soll vermutlich noch vor Ende des Jahres in die Vernehmlassung geschickt werden.

Die am Mittwoch (12.04.) genehmigte Verordnung über Dienste im Zusammenhang mit der elektronischen Zertifizierung ist laut dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Konkretisierung einer Massnahme, die der Bundesrat in seiner Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz vorgesehen hat.

Ab dem ersten Mai 2000 können sich Anbieter von Zertifizierungsdiensten offiziell bestätigten lassen, dass sie sämtliche technischen, administrativen und finanziellen Anforderungen erfüllen. Mit der Verordnung soll auch der Einsatz der digitalen Unterschrift bei Käufen über das Internet, beim Abschluss von Verträgen online oder beim elektronischen Briefwechsel mit der öffentlichen Verwaltung gefördert werden.

In einem zweiten Schritt hat der Bundesrat laut Mitteilung des UVEK die Absicht, die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Schriftform anzupassen, um der digitalen Unterschrift dieselbe Rechtswirkung wie der handschriftlichen Unterschrift zu verleihen.

Der Bundesrat hat mit der Verabschiedung der Verordnung das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, die für die rechtliche Anerkennung der digitalen Unterschrift notwendigen Gesetzesvorschriften auszuarbeiten. Ein entsprechender Vorentwurf für ein Gesetz könne vermutlich vor Ende des Jahres in die Vernehmlassung geschickt werden.

Die Europäische Union hatte vor kurzem eine Richtlinie beschlossen, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, die elektronische Unterschrift bis Mitte 2001 unter gewissen Bedingungen der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichzustellen.

Bei der digitalen Signatur handelt es sich gemäss UVEK um ein Verschlüsselungsverfahren auf der Grundlage einer sogenannten Public-Key-Infrastruktur. In einem solchen System erhält jeder Benutzer ein Schlüsselpaar. Anhand des öffentlichen Schlüssels des Absenders, der eine Meldung oder ein elektronisches Dokument mit seinem privaten Schlüssel signiert hat, kann sich der Empfänger der Identität des Absenders und der Integrität der elektronischen Meldung oder des Dokumemtes vergewissern.

swissinfo und Agenturen

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