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Engere Filmkoproduktion Schweiz-Belgien

Die Schweiz hat am Samstag am 61. Filmfestival in Cannes ein neues Koproduktions-Abkommen im Bereich Film mit der Französischen Gemeinschaft von Belgien unterzeichnet. Die Vereinbarung tritt am 1. Juli in Kraft.

Unterzeichnet wurde das Abkommen vom Direktor des Bundesamtes für Kultur (BAK), Jean-Frédéric Jauslin, und der belgischen Ministerin für Kultur und Audiovisuelles, Fadila Laanan, wie das BAK mitteilte.

Das auf kultureller und wirtschaftlicher Ebene wichtige Abkommen will demnach Koproduktionen mit Belgien fördern und ausbauen. Die Voraussetzungen für ein solches Abkommen sind laut BAK gut: Am diesjährigen Festival in Cannes werden mit “Home” von Ursula Meier und “Le Sel de la Mer” von Annemarie Jacir gleich zwei schweizerisch-belgische Filme gezeigt.

Das Übereinkommen legt einen finanziellen Mindestbeitrag von 10% bei einer Minderheitsbeteiligung und eine Mehrheitsbeteiligung von höchstens 90% fest. Auch die künstlerischen und technischen Beteiligungen werden proportional aufgeteilt.

Die Bestimmungen folgen damit einem Abkommen, das bereits mit Frankreich ratifiziert wurde.

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