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Entkriminalisierung der HIV-Positiven

Die Verurteilungen wegen HIV-Übertragungen bei ungeschütztem Sex haben in den letzten Jahren zugenommen. Die Justiz bürdet die Verantwortung laut einer Studie nur den HIV-positiven Menschen auf. Die Autoren fordern die Abschaffung der Strafbarkeit wegen Verbreitung gefährlicher Krankheiten.

Ein HIV-positiver Mensch, der über ungeschützte sexuelle Kontakte die Übertragung des Virus auf einen anderen Menschen riskiert und so dessen Erkrankung in Kauf nimmt, macht sich wegen Körperverletzung und Verbreitung gefährlicher Krankheiten strafbar.

Im letzten Jahrzehnt haben die gerichtlichen Verurteilungen solcher Fälle zugenommen, wie die Autoren der am Mittwoch veröffentlichen juristischen Studie des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) schreiben.

Laut den Autoren haben die Gerichte bis vor kurzem die nur sehr geringe Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung bei einem einmaligen ungeschützten Kontakt nur beschränkt berücksichtigt. In ersten Urteilen hätten aber die neuen medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten zu Freisprüchen geführt.

Aus Sicht der Autoren führt die heutige Rechtspraxis zur Diskriminierung HIV-positiver Menschen, die einseitig für eine mögliche Ansteckung verantwortlich gemacht würden.

Damit widerspreche die Rechtspraxis der schweizerischen Aids-Präventionspolitik und deren Botschaft, dass beide Sexualpartner gleichermassen verantwortlich sind. Sie empfehlen, den entsprechenden Artikel des Strafgesetzbuches zu streichen.

swissinfo.ch und Agenturen

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