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Entlastung für Familien und Hauseigentümer

Vor allem Familien profitieren von den Steuergeschenken. Keystone

Die beiden Parlamentskammern haben Steuergeschenke von über 2 Mrd. Franken verteilt. Damit sollen - 4 Monate vor den Wahlen - primär Familien und Haus-Eigentümer entlastet werden, der Börsenstempel wird abgebaut.

Den Kantonen drohen damit Einbussen, die sie nicht hinnehmen wollen.

Es ist Wahljahr in der Schweiz. Und in Wahljahren liegt den Abgeordneten ihre Klientel meistens besonders am Herzen. Gegen den Willen der Linken hat die bürgerliche Mehrheit nun massive Steuergeschenke beschlossen.

Konkret zahlen Familien künftig 1,22 Mrd. Franken weniger an Bund und Kantone, Wohneigentümer 480 Mio. weniger und auf 310 Mio. verzichten die Behörden beim Abbau des Börsenstempels bei der Emissionsabgabe.

Alles in allem betragen die Steuergeschenke 2,01 Mrd. Franken, 280 Mio. mehr, als die Regierung vorgeschlagen hatte. Drei Viertel der künftigen Mindereinnahmen betreffen den Bund, ein Viertel die Kantone.

Entlastung für Ehepaare und Familien

Bisher war es für Paare steuerlich günstiger, nicht verheiratet zu sein. Nun soll diese Benachteilung der Ehepaare aufgehoben werden: Ihre Einkommen werden weiterhin zusammengezählt, zur Berechnung des Steuersatzes aber durch 1,9 geteilt (Teilsplitting). Der heutige Zweitverdienerabzug von maximal 7000 Franken fällt deshalb weg.

Neu sollen aber andere Abzüge möglich sein. Dies gilt auch für die Steuererklärung von Familien, hier gibt es eine massive Erhöhung des Kinderabzugs von 5600 auf 9300 Franken.

Auch können für die berufsbedingte Fremdbetreuung von Kindern neu maximal 7000 Franken abgezogen werden.

Weniger Steuern für Wohneigentümer

Die Schweizerinnen und Schweizer sind ein Volk von Mietern. Entsprechend umstritten war die steuerliche Besserstellung von Wohneigentümern. Auch in der Kleinen Kammer, welche das Steuerpaket am Dienstag verhandelt, erhielt besonders dieser Punkt des Steuerpakets unterschiedliche Noten.

Die Mehrheit des Parlamentes will das Steuerpaket. Der St. Galler CVP-Politiker Eugen David betonte, es sei eine langfristige Lösung, die endlich den Mittelstand entlaste. Ein Nein käme laut David einem Scherbenhaufen gleich.

Das Fuder sei überladen, sagte hingegen der freisinnige Glarner Ständerat Fritz Schiesser. Konkret warnte er davor, dass die Kantone mit der vorgeschlagenen Wohneigentums-Besteuerung gezwungen würden, die Steuern generell anzuheben.

Kantone wehren sich

Bereits hat unter anderen der Finanzdirektor des Kantons Bern angekündigt, Bern sei nicht bereit, diese Last zu übernehmen. Zur Zeit diskutieren die kantonalen Finanzdirektoren, wie sie die Steuerausfälle noch verhindern könnten.

Nicht ausgeschlossen ist, dass erstmals in der Schweiz die Kantone gemeinsam ein Gesetz des Bundes bekämpfen und eine Volksabstimmung verlangen. Das Instrument des Kantonsreferendum (8 Kantone können eine Abstimmung verlangen) wurde bisher nie angewandt.

Villiger nicht einverstanden mit Parlament

Die Kritiker unterlagen – trotz Unterstützung auch von Finanzminister Kaspar Villiger. Er bezeichnete die Familienbesteuerung als gelungen. Gravierende Mängel ortete er dagegen bei der Wohneigentums-Besteuerung.

Das angekündigte Referendum erhielt teilweise auch im Rat Unterstützung. Die Chancen eines Zustandekommens wurden aber unterschiedlich bewertet. Auch Villiger war der Meinung, dass ein Kantonsreferendum ein dornenvoller Weg sein könnte.

“Ich kann nicht voraussagen, was der Bundesrat im Falle eines Referendums sagen würde”, sagte der Finanzminister.

swissinfo und Agenturen

Der grösste Brocken des Steuerpakets betrifft Ehepaare und Familien.

Eine Einverdiener-Familie mit 2 Kindern und einem Brutto-Einkommen von 60’000 Franken bezahlt damit 100 Fr. weniger.

Verdient die Familie 100’000 Fr., beträgt die Entlastung 530 Fr. pro Jahr, und bei einem Bruttoeinkommen von 200’000 Fr. bezahlt die Familie 7346 Fr. weniger.

Gemäss Angaben der Steuerverwaltung betrifft die Entlastung zu 66% Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Einkommen von über 100’000 Fr. (7% aller Steuerpflichtigen).

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