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Erleichterte Einbürgerung junger Ausländer

Bundesrätin Ruth Metzler will mit einem erleichterten Einbürgerungsverfahren Leitplanken setzen. Keystone

Der Nationalrat will die Einbürgerung von Ausländern der zweiten und dritten Generation in der Schweiz erleichtern. Er hat ein entsprechendes Reformpaket verabschiedet.

SVP und Schweizer Demokraten haben das Referendum angekündigt.

Mit der Reform der Bürgerrechts-Gesetzgebung soll im Wesentlichen die erforderliche Wohnsitzdauer von einbürgerungs-willigen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation in der Schweiz um vier auf acht Jahre verkürzt werden. Zudem soll ein Einbürgerungsrecht für Ausländer der dritten Generation von Geburt an verankert werden.

Gleichzeitig soll ein Beschwerde-Verfahren ermöglicht werden, um als willkürlich oder diskriminierend eingestufte Einbürgerungs-Entscheide beim Bundesgericht anfechten zu können.

Dem Bundesrat gefolgt

Mit diesen Entscheiden folgte der Rat weitgehend den Anträgen des Bundesrats und lehnte damit die von der Schweizerischen Volkspartei (SVP), den Schweizer Demokraten (SD) und zum Teil auch von einer Minderheit der Freisinnig-demokratischen Partei (FDP) eingebrachten Rückweisungs- oder Änderungsanträge ab.

Einzig bei der Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation wich die Grosse Kammer vom Vorschlag des Bundesrats ab und beschloss mit Stichentscheid der Ratspräsidentin Liliane Maury Pasquier (SP/GE) eine Klausel, wonach Eltern von Kindern der dritten Ausländer-Generation auf eine automatische Einbürgerung ihrer Neugeborenen verzichten können.

Die davon betroffenen Kinder sollen jedoch die Möglichkeit erhalten, diese Verzichtserklärung mit dem Erreichen des Mündigkeitsalters widerrufen zu können.

Die Zeit ist reif

Justizministerin Ruth Metzler bezeichnete es als dringend notwendig, mit einem erleichterten Einbürgerungs-Verfahren jene Leitplanken zu setzen, die Ausländerinnen und Ausländer der zweiten und dritten Generation in der Schweiz verdienten. Die Zeit sei reif für eine liberale und faire Einbürgerungspolitik im Einklang mit der Migrationspolitik des Bundes.

Die Gegner des Reformpakets, die sich vorab im rechtsbürgerlichen Lager formierten, warnten demgegenüber vor einem Ausverkauf des Schweizer Bürgerrechts.

Ihre Anträge, die für ein Einbürgerungsgesuch notwendige Wohnsitzfrist bei zwölf Jahren zu belassen und auf ein Beschwerderecht gegen Einbürgerungs-Entscheide zu verzichten, wurden mit 92 gegen 64 Stimmen beziehungsweise 93 gegen 61 Stimmen abgelehnt.

Ein Antrag der Linken und Grünen, diese Wohnsitzdauer auf sechs Jahre zu verkürzen, wurde mit 102 gegen 60 Stimmen ebenfalls abgelehnt.

Referendums-Drohung von rechts

SVP und Schweizer Demokraten (SD) hatten das Reformpaket bereits in der Eintretensdebatte während der letzten Sommersession als verfehlt bezeichnet.

Sie verlangten, dass das Geschäft an den Bundesrat zurück gewiesen wird und zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal in je einer Verfassungs- und Gesetzesvorlage dem Parlament unterbreitet wird. Sie fanden für dieses Ansinnen aber keine Mehrheit.

Sollte der Ständerat den Beschlüssen des Nationalrats folgen, wollten sie das Referendum gegen die neue Bürgerrechts-Regelung ergreifen, erklärten sowohl Caspar Baader (SVP/BL) wie auch Bernhard Hess (SD/BE).

swissinfo und Agenturen

Mit 109:35 bzw. 125:21 Verfassungs- und Gesetzesänderung zur erleichterten Einbürgerung der zweiten Ausländer-Generation gutgeheissen
Mit 111:31 bzw. 117:37 Verfassungs- und Gesetzesänderung zur automatischen Einbürgerung der dritten Ausländer-Generation bei der Geburt gutgeheissen
Mit 113:52 Gesetzesänderung angenommen, die insbesondere ein Beschwerderecht gegen die Verweigerung des Bürgerrechts einführt

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