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Erleichterter Grundstück-Kauf für Ausländer

Ferienwohnungen: Viel Raum und viel Beton, aber wenig Nutzung. Keystone

Ausländer sollen künftig Grundstücke in der Schweiz ohne kompliziertes Bewilligungs-Verfahren kaufen können.

Die Schweizer Regierung will entsprechende Gesetzes-Vorschriften (Lex Koller) aufheben. Raumplanerische Massnahmen auf Kantonsebene sollen unerwünschte Folgen verhindern.

Bis heute brauchen Personen im Ausland, die in der Schweiz Immobilien kaufen wollen, eine Bestätigung durch den Kanton. Dieses Gesetz wird “Lex Koller” genannt.

Künftig nun sollen Ausländer Immobilien und Grundstücke in der Schweiz ohne dieses komplizierte Bewilligungsverfahren kaufen können. Deshalb will die Regierung die Lex Koller aufheben.

Die Schweizer Regierung hat seit 1961 Bewilligungsverfahren geschaffen, um die wie es heisst “Überfremdung des einheimischen Bodens” zu bekämpfen. Nun hält sie eine diesbezügliche “Lex” nicht mehr für notwendig.

Willkommene Investitionen

Der Bundesrat (Regierung) verspricht sich von der Aufhebung der Lex Koller wichtige volkswirtschaftliche Impulse. Raumplanerische Massnahmen sollen unerwünschte Folgen, wie zu starke Überbauungen von Gebieten, wie sie zur Zeit im Engadin zu beobachten sind, verhindern.

Der Bundesrat hat deshalb Vorschläge des Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland bis Ende Februar in die Vernehmlassung (Stellungnahme von betroffenen politischen Parteien und Organisationen) geschickt. Dazu kommen flankierend Änderungen des Raumplanungsgesetzes (RPG).

Problem Ferienwohnungen

Die Lex Koller erfasst heute grundsätzlich nur noch den Erwerb von Ferienwohnungen und von nicht selbst genutztem Wohneigentum. Betrieblich genutzte Grundstücke können Personen im Ausland schon seit einiger Zeit bewilligungsfrei erwerben, auch wenn sie selber kein Gewerbe darauf betreiben.

In seinem Vernehmlassungs-Bericht hält das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) fest, dass eine starke Nachfrage aus dem Ausland lediglich noch nach Ferienwohnungen und nur in wenigen Fremdenverkehrsorten besteht. Der Bereich für den das Gesetz angewendet werde, sei denn auch im Lauf der Zeit stark eingeschränkt worden.

Würde das Gesetz aufgehoben, könnten Personen im Ausland auch Bauland und Wohnliegenschaften (Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Stockwerkeigentum) als blosse Kapitalanlage erwerben. Diese Investitionen wären willkommen, schüfen Arbeitsplätze und vergrösserten das vielerorts knappe Angebot an Mietwohnungen, erklärt die Regierung.

Nationalität unwichtig

Eine ungelenkte Zunahme der Zweitwohnungen stünde jedoch laut EJPD im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Gebot mit dem Boden haushälterisch umzugehen. Zudem beeinträchtige die zunehmende Zersiedelung das Landschafts- und Ortsbild, was gerade in Tourismusgebieten gravierend sei.

Ob sich die Ferienwohnungen in schweizerischen oder in ausländischen Händen befinden, spiele dabei keine Rolle, schreibt das EJPD. Zur Lösung des Problems seien deshalb raumplanerische Massnahmen besser geeignet als eine Sonderbehandlung von Personen im Ausland.

Drei Jahre Frist

Mit einer vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vorgeschlagenen Teilrevision des RPG sollen die betroffenen Kantone verpflichtet werden, in ihren Richtplänen diejenigen Gemeinden und Regionen zu bezeichnen, in denen unerwünschte Entwicklungen im Zweitwohnungsbau drohen.

Die Kantone sollen dafür sorgen, dass diese Gemeinden die nötigen Massnahmen ergreifen. In traditionell touristischen und gut erschlossenen Gebieten soll nach Vorschlag des Bundesamtes für Raumentwicklung als Schwellenwert ein Anteil von Zweitwohnungen zwischen 30 und 50% angestrebt werden.

Damit die Kantone genügend Zeit haben, ihre Richtplanungen anzupassen, soll die Lex Koller erst rund drei Jahre nach In-Kraft-Treten des neuen Raumplanungs-Gesetzes aufgehoben werden.

Bis die Kantone und Gemeinden die nötigen Vorkehrungen getroffen haben, sollen zudem keine Zweitwohnungen bewilligt werden dürfen.

swissinfo und Agenturen

Die Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) nimmt Einfluss auf Bau und Erwerb von Zweitwohnungen.

Der Bundesrat hat im Januar 2005 beantragt, die “Lex Koller” aufzuheben und dafür das Raumplanungs-Gesetz zu revidieren.

Seit 1980 hat sich die Zahl der Ferienwohnungen/-häuser in der Schweiz verdoppelt, von 240’000 auf rund 420’000 (Eidg. Volkszählung 2000).
Schweizweit werden 12% aller Wohnungen/Häuser nur als Ferienwohnungen genutzt.
In den Kantonen Graubünden und Wallis beläuft sich der Anteil von Ferienwohnungen an sämtlichen Wohnungen/Häusern auf 37,1% resp. 35,7%.
Für das Wallis ergibt das eine absolute Zahl von 61’614 Zweitwohnungs-Einheiten.

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