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EU ebnet Weg zum Zinsbesteuerungsabkommen

Ein Türchen öffnet sich... Keystone

Die EU-Finanzminister verabschieden nach 14-jährigem Streit die Zinssteuer-Richtlinie. Nun soll auch das Zinssteuerabkommen mit der Schweiz unter Dach kommen.

Der gefundene Kompromiss bringt für die Schweiz eine Absicherung des Bankgeheimnisses.

Jahrelang wurde heftig gerungen, wie die Zinserträge von EU-Bürgern im Ausland besteuert werden sollen. Verschiedene Länder wehrten sich gegen eine Harmonisierung ohne Einbezug von Drittstaaten, besonders ohne Einbezug der Schweiz mit ihrem wichtigen europäischen Finanzplatz.

Meldepflicht und Quellensteuer

Nach komplizierten Verhandlungen innerhalb der EU und mit der Schweiz haben die EU-Finanzminister nun einen Kompromiss gefunden.

Das Steuerpaket umfasst neben der Zinssteuerrichtlinie einen Massnahmenkodex gegen schädlichen Wettbewerb in der Unternehmens-Besteuerung und eine Richtlinie zur Steuerbefreiung bei grenzüberschreitenden Zinszahlungen innerhalb von Konzernen. Bei der Zinsbesteuerung sieht es ein Koexistenzmodell vor.

Demnach führen die EU-Staaten ab 2005 unter sich einen automatischen Informationsaustausch über Zinserträge von EU-Bürgern im Ausland ein. Belgien, Luxemburg und Österreich können die Besteuerung stattdessen mit einer Quellensteuer sichern, die bis 2011 stufenweise auf 35 Prozent angehoben werden soll.

Abkommen mit der Schweiz

Diese Quellensteuer erlaubt die Wahrung des Bankkundengeheimnisses und soll zur Vermeidung von Steuerflucht auch in der Schweiz eingeführt werden. Der Ertrag des Steuerrückbehalts wird zu 75 Prozent an die EU-Länder ausbezahlt. Als Gegenleistung darf die Schweiz weiterhin einen Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung machen.

Über die Kernelemente eines künftigen Abkommens war zwischen Bundesrat Kaspar Villiger und Vertretern von EU-Kommission und griechischem EU-Vorsitz im März eine Einigung gefunden worden.

Den Abkommensentwurf haben die Finanzminister nun am Dienstag genehmigt. Vor dem Abschluss drohen indes weitere Debatten: Die Schweiz will einen gesamthaften Abschluss in allen Dossiers der Bilateralen II. Bei der Betrugsbekämpfung und dem Beitritt zum Schengen-Abkommen sind aber nach wie vor Fragen der Rechtshilfe strittig

Schweiz über Einigung erfreut



Die Schweiz reagierte erfreut über die Einigung der EU-Finanzminister. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), die Bankiervereinigung und economiesuisse zeigten sich in ersten Reaktionen erfreut.

Die Minister stellten sich damit hinter das in intensiven Verhandlungen erarbeitete Abkommen und anerkannten das Schweizer Angebot als gleichwertig, sagte EFD-Sprecher Daniel Eckmann.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVe) erklärte sich ebenfalls zufrieden. Die Verordnung ermögliche es der Schweiz, ihr Bankkundengeheimnis beizubehalten.

Für einige Teile der Schweizer Wirtschaft sei die einvernehmliche Lösung unter Wahrung des schweizerischen Bankkundengeheimnisses zentral und liege im Interesse der ganzen Volkswirtschaft, hielt der Wirtschafts-Dachverband economiesuisse fest.

Die EU solle nun ihr Versprechen einlösen und auch mit anderen Finanzplätzen verhandeln, forderte Gregor Kündig, Mitglied der Geschäftsleitung von economiesuisse. Insbesondere erwarte die Schweizer Wirtschaft, dass die EU nun nicht über die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Druck auf das Schweizer Bankgeheimnis mache.

Vor weiteren Debatten

Inzwischen will die Europäische Union Zinssteuer-Abkommen mit weiteren europäischen Staaten voranbringen. Diese, darunter Liechtenstein und Monaco, haben bisher den Ausgang der Ausmarchung mit der Schweiz abgewartet.

swissinfo und Agenturen

Die EU-Finanzminister haben sich nach jahrelangem Ringen auf eine harmonisierte Zinsbesteuerung ausländischer Kapitalerträge geeinigt.

Die Schweiz, die ihr Bankgeheimnis behält, wird mit ins Boot geholt.

Sie wird nach dem Modell von Luxemburg, Belgien und Österreich ebenfalls eine Quellensteuer erheben. Der Ertrag des Steuerrückbehalts wird zu 75% an die EU-Länder ausbezahlt.

Als Gegenleistung darf die Schweiz weiterhin einen Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung machen.

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