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EU gibt Startschuss für gemeinsames Patent

BRÜSSEL (awp international) – Nach jahrelangem Streit wird das einheitliche europäische Patent Wirklichkeit: Die zuständigen EU-Minister haben am Donnerstag in Brüssel den Patentschutz auf den Weg gebracht, den zunächst 25 von 27 EU-Staaten nutzen wollen. Der Beschluss wurde gegen die Stimmen von Italien und Spanien gefasst, die sich bei der Sprachenregelung für das Patent benachteiligt sehen. Patentsprachen sollen nur Deutsch, Englisch und Französisch werden. Wegen dieses Widerstands griffen die Minister auf die sogenannte “verstärkte Zusammenarbeit” zurück, die einigen Staaten einen Alleingang erlaubt.
Das gemeinsame Patent könnte schon 2012 kommen. Die EU-Kommission kündigte an, bis Ende März Gesetzesvorschläge zum einheitlichen Patentschutz und zum Sprachenreglement vorzulegen. Das EU-Patent soll Europa im internationalen Wettbewerb stärken – bislang kostet der Patentschutz in Europa zehnmal mehr als in den USA. Da die Übersetzung in die Landessprachen wegfällt, können Unternehmen und Erfinder künftig Kosten sparen und mehr Patente anmelden. So sollen auch mehr ausländische Investoren angelockt werden.
Wegen des Widerstands der beiden Länder griffen die Minister auf die sogenannte “verstärkte Zusammenarbeit” zurück, die einigen Staaten einen Alleingang erlaubt.
Der ungarische EU-Ratsvorsitzende Zoltán Cséfalvay begrüsste die Einigung: “Das ist ein historisches Ereignis.” Italien und Spanien bot er an, sich dem Gemeinschaftspatent jederzeit anzuschliessen.
Vertreter Spaniens hatten zuvor gefordert, die Abstimmung zu vertagen und bezeichneten das gemeinsame EU-Patent als “Scheintoten”, der bald an den vielen offenen Fragen sterben werde. In der Tat erschweren Einwände des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Umsetzung des Patents. Nach Ansicht der Richter widerspricht das geplante europäische Patentgericht europäischem Recht. Dieses Gericht sollte neu geschaffen werden, denn das bereits existierende Europäische Patentamt in München vergibt lediglich Patente, die anschliessend von den nationalen Stellen bestätigt (validiert) werden müssen und nationaler Gerichtsbarkeit unterliegen.
EU-Kommissar Barnier zeigte sich zuversichtlich, dass eine Lösung unter Berücksichtigung des EuGH-Gutachtens gefunden werde. Auch die Bundesregierung sieht kein grundsätzliches Problem. “Die Fragen, die der EuGH aufgeworfen hat, sind in einem späteren Stadium zu klären”, sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) in Brüssel./kas/mt/DP/he

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