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EU/Härtere Strafen für Defizitsünder (AF)

BRÜSSEL (awp international) – Harte Zeiten für Schuldensünder in der EU: Staaten mit hohen Defiziten müssen sich auf härtere und schnellere Strafen einstellen. Die EU-Kommission schlug dazu am Mittwoch in Brüssel eine Verschärfung des Euro-Stabilitätspaktes vor. Die Union zieht damit die Konsequenz aus dem griechischen Schuldendebakel und der Euro- Krise im Frühjahr.
Die EU-Kommission fordert quasi-automatische Strafen für Euro- Staaten, die gegen die gemeinsamen Schuldenregeln verstossen. Das ist unter den Mitgliedstaaten umstritten. So fordert Frankreich einen politischen Entscheidungsspielraum bei der Haushaltskontrolle. Auch andere Länder wie Italien oder Spanien haben Einwände.
Deutschlands Finanzminister Wolfgang Schäuble steht hinter den Vorschlägen von EU-Währungskommissar Olli Rehn. Der Finne will erreichen, dass ein Defizitsünder schon bei der Eröffnung eines Strafverfahrens ein Pfand von 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung hinterlegen muss. Diese Sicherheitsleistung kann dann im Fall einer gescheiterten Budgetsanierung in eine Geldbusse umgewandelt werden.
Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen die sechs Gesetzesvorschläge der Kommission noch billigen. Der CDU- Europarlamentarier Werner Langen begrüsste den Vorstoss Rehns. “Mit quasi-automatischen Sanktionen für Defizitsünder kann es endlich die notwendige Haushaltsdisziplin für einen langfristig stabilen Euro geben. Wenn Sanktionen wirklich eintreten können, dann schrecken sie ab wie Massenvernichtungswaffen.”
Rehn beschränkte sich in der ersten Reformrunde auf Änderungen des Pakts, bei denen der Lissaboner EU-Vertrag nicht aufgeschnürt werden muss. Deutschland pocht im Kreis der EU-Partner auf eine weitergehende Reform, bei denen auch der EU-Vertrag einstimmig geändert werden müsste. So strebt Berlin beispielsweise ein Insolvenzordnung für pleitebedrohte Staaten an. Diplomaten sind skeptisch, dass sich dies verwirklichen lässt.
Der Stabilitätspakt sieht bereits in seiner bisherigen Form Geldbussen vor – am Ende einer langen Strafprozedur. In der Praxis wurde nie ein Sünder mit Sanktionen zur Rechenschaft gezogen. Der Pakt war 2005 auf Betreiben der damaligen Schuldenländer Deutschland und Frankreich aufgeweicht worden./cb/DP/jsl

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