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EU-Regeln können Amoktaten nicht verhindern

Die Gedenkstätte für die Opfer des Zuger Attentats. Keystone

Als zukünftiges Schengen-Land übernimmt die Schweiz die Waffenrichtlinie der Europäischen Union. Diese bringt eine bessere Kontrolle über die Waffen, kann aber Attentate nicht verhindern.

Das zeigte sich auch vor wenigen Monaten in Belgien. Ebenso wenig hätte das Blutbad vor fünf Jahren in der Schweizer Stadt Zug verhütet werden können.

Am Morgen des 11. Mai 2006 kaufte sich ein 18-jähriger Schüler im belgischen Antwerpen ein Jagdgewehr samt Munition – und begann eine Jagd auf Menschen mit anderer Hautfarbe. Zuerst schoss er auf eine Türkin, die er schwer verletzte, danach tötete er kaltblütig eine schwarze Au-Pair-Frau und das zweijährige weisse Mädchen in ihrer Obhut.

Der jugendliche Täter hatte die Waffe im Laden völlig legal erworben. Zwar schreibt die Richtlinie der Europäischen Union (EU) “über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen” von 1991 grundsätzlich vor, dass Waffenbesitz von den Behörden genehmigt werden muss. Der Verkauf von Sport- und Jagdwaffen jedoch muss lediglich nachträglich gemeldet werden.

Blutbad im Zuger Kantonsrat

Auch die Schweiz kennt ein schreckliches Attentat: Am 27. September 2001 forderte ein Amoklauf im Zuger Kantonsrat insgesamt 15 Todesopfer. Unter den Toten waren drei Regierungsmitglieder sowie elf Abgeordnete.

Es handelte sich um die Tat eines Einzeltäters, der sich nachher selbst richtete. Tatwaffe war ein Armee-Sturmgewehr. Das Attentat in Zug – der bisher grösste Massenmord, den die Schweiz je erlebt hatte – war ein Schock für das ganze Land.

Diskussionen um die Dienstwaffe zuhause sowie um schärfere Sicherheits-Massnahmen in Parlamenten gewannen an Brisanz. Insbesondere auch nach der Tötung der früheren Ski-Rennfahrerin Corinne Rey-Bellet durch ihren Mann mit einer Armee-Pistole in diesem Jahr.

Teil des Schengen-Rechts

Die EU-Waffenrichtlinie enthält nur Minimalnormen. Einzelne EU-Staaten wie Grossbritannien kennen denn auch deutlich griffigere Waffengesetze.

Die EU-Regelung ist Teil des Schengen-Rechts. Auch die Schweiz muss sie deshalb spätestens dann übernehmen, wenn sie dem Schengen-Raum beitritt.

Die nötigen Anpassungen des Waffengesetzes hat das Schweizer Volk aber bereits beschlossen, als es am 5. Juni 2005 dem Schengen-Beitritt zustimmte. Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, muss nun noch die Ausführungs-Verordnung erlassen.

Nur mässige Verschärfung

Inhaltlich bewirkt Schengen nur eine moderate Verschärfung des schweizerischen Waffengesetzes. Immerhin müssen sich künftig auch jene Personen um einen Waffenschein bemühen, die eine Waffe erben oder bei einer Privatperson kaufen.

“Das ist eine klare Verbesserung”, sagt Jürg Bühler, Vizechef des Dienstes für Analyse und Prävention im Bundesamt für Polizei. “Waffengeschäfte unter Privaten, die schnell und formlos auf einer Autobahnraststätte abgewickelt werden, sind zukünftig klar illegal.”

Sport- und Jagdgewehre gibt es jedoch auch weiterhin ohne Waffenschein: Die Schweiz begnügt sich mit einer Meldepflicht, obwohl keineswegs nur harmlose Schiessgeräte in diesen Kategorien eingereiht sind.

Minimalumsetzung aus politischen Gründen

“Mit einer Waffe, mit der man ein Wildschwein erlegt, kann man auch einen Menschen töten”, sagt Bühler. Allerdings würden Jagdgeräte statistisch gesehen nur sehr selten als kriminelle Tatwaffen verwendet, erklärt er. “Der Schweizer Gesetzgeber hat deshalb entschieden, hier eine weniger aufwändige Regelung zu treffen.”

Bundesrat und Parlament haben sich aber vor allem aus politischen Gründen für eine minimale Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie entschieden. Man wollte die mächtigen Jagd- und Schützenverbände vor der Schengen-Abstimmung nicht gegen die Vorlage aufbringen. In der Tat bekämpfte dann auch nur ein Teil der Waffenlobby den Schengen-Beitritt.

Amoklauf bewirkte in Belgien Umdenken

In Belgien sind die Waffenbesitzer ebenfalls zahlreich und gut organisiert – aber hier bewirkte der Schock über den rassistischen Amoklauf von Antwerpen ein Umdenken. Im Schnellverfahren schaffte das belgische Parlament den freien Verkauf von Jagdwaffen ab.

Man will nun auch endlich die schätzungsweise zwei Millionen nicht registrierten Feuerwaffen erfassen. Wie überfällig dies ist, zeigte sich vor zwei Wochen: Die Behörden hoben eine Zelle von rechtsextremen Militärs aus, die sich mit illegalen Waffengeschäften ein gewaltiges privates Arsenal aufgebaut hatte.

swissinfo, Simon Thönen, Brüssel

Der weltweite Umsatz der Waffenproduktion beläuft sich auf schätzungsweise 7,4 Mrd. Dollar jährlich.

Hergestellt werden zwischen 7,5 und 8 Mio. Waffen.

98 Länder haben die Kapazitäten, um Kleinwaffen oder Munition herzustellen.

Die USA, Russland und China sind mit Abstand die grössten Produzenten.

Die Schweiz zählt zu den 30 mittleren Waffen-Produzenten. Bei der Herstellung von Munition gehört sie zur europäischen Spitze.

Genaue Zahlen über die privaten Waffenarsenale in der EU gibt es nicht.
Die in Genf ansässige Forschungsgruppe “small arms survey” schätzt, dass rund 67 Mio. Feuerwaffen in den 15 alten EU-Ländern im Umlauf sind.

Mit 39 Waffen pro 100 Einwohner sind die Finnen am stärksten bewaffnet, gefolgt von den Franzosen und Deutschen mit je 30. Die Niederländer haben lediglich 2 Schiessgeräte pro 100 Einwohner.

Die Schweiz liegt im Mittelfeld (16 Waffen). Würde man allerdings die Dienstwaffen der Armee-Angehörigen mitrechnen, die zu Hause aufbewahrt werden, würde die Schweiz zu den schwer bewaffneten Nationen zählen – mit schätzungsweise 2 Mio. Privat- und Armeewaffen.

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