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EU-Staaten debattieren Verhandlungsmandat

Der Steuerstreit sorgt auch am Hauptsitz der Europäischen Kommission für heisse Köpfe. Keystone

Die EU-Kommission hat von den Mitgliedstaaten "breite Unterstützung" für das Mandat erhalten, mit der Schweiz über den Steuerstreit zu verhandeln. Zu einer Einigung kam es jedoch nicht.

Verhandlungen dürften – wenn überhaupt – erst nach den eidgenössischen Parlaments-Wahlen im Herbst aufgenommen werden.

Die EU-Staaten diskutierten am Dienstag erstmals ein Mandat für Verhandlungen mit der Schweiz im Steuerstreit. Hinter den Kulissen hofft man in Brüssel, dass Bern nach den Schweizer Wahlen einlenkt.

Auf Seiten der Europäischen Union (EU) im Steuerstreit mit der Schweiz sind nun die EU-Staaten am Zug. Die EU-Kommission hatte am 13. Februar die kantonalen Steuerregime einseitig als Verstoss gegen den bilateralen Freihandelsvertrag verurteilt.

Nun müssen die 27 EU-Staaten den weiteren Schritten zustimmen. Dabei geht es vorerst nur um ein Mandat für Verhandlungen mit der Schweiz.

Strafzölle behält sich die EU-Kommission zwar ausdrücklich vor. Aber sie “wären wohl ein zu drastischer erster Schritt”, schreibt die Kommission im Entwurf für ein Verhandlungsmandat.

Angestrebt wird mit den Verhandlungen die “Aufhebung oder Abänderung” der Steuerregime im Sinne Brüssels: Die tiefere Besteuerung der ausländischen Einkünfte von Holdings und ähnlichen Firmen müssten die Kantone abschaffen.

Auf ein solches Mandat konnten sich die Fachdiplomaten der 27 EU-Staaten, die einen Beschluss des Ministerrats vorspuren, am Dienstag noch nicht einigen: Zwar erhielt die Kommission laut Sitzungsteilnehmenden breite Unterstützung.

Verhandlungen: “Für Luxemburg kein Problem”

Aber viele Delegationen wollten sich aufgrund offener Fragen noch nicht festlegen, zum Teil auch deshalb, weil der Entwurf noch nicht in ihrer Sprache vorlag.

Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass das Verhandlungsmandat am Widerstand einzelner EU-Staaten scheitern wird. Die Regierungen von Österreich und Luxemburg hatten zwar im Steuerstreit ihre Sympathie mit der Schweiz bekundet, was aber nicht bedeutet, dass sie auch gegen Verhandlungen sind.

Dies zeigten Stellungnahmen am Rande des EU-Finanzministerrats, der am Dienstag ebenfalls in Brüssel stattfand.

“Für Luxemburg ist es überhaupt kein Problem, wenn mit der Schweiz verhandelt wird”, erklärte der luxemburgische Premier Jean-Claude Juncker, “die Gespräche dürfen aber nicht von Drohungen begleitet sein.”

Ähnlich hatte sich Juncker bereits bei einer kürzlichen Visite von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey in Luxemburg geäussert.

Wahlen im Oktober abwarten

Auch der österreichische Finanzminister Wilhelm Molterer wiederholte, was er am Montag beim Besuch von Bundesrätin Doris Leuthard in Wien gesagt hatte: “Wir sind gut beraten, wenn wir gemeinsam schauen, dass aus dieser Sache nicht ein ernsthafter Konflikt entsteht.”

Bern dürfte also unter starken Druck geraten, im Steuerstreit mit der EU zu verhandeln. Hinter den Kulissen hofft man in Brüssel, dass der Bundesrat nach den eidgenössischen Wahlen im Oktober dazu bereit ist.

Andernfalls will die EU-Kommission Strafzölle beantragen. Ob die EU-Staaten dereinst einem solchen drastischen Schritt mit der nötigen qualifizierten Mehrheit zustimmen würden, lässt sich noch nicht abschätzen.

swissinfo, Simon Thönen, Brüssel

Artikel 23.iii des Freihandelsabkommens Schweiz-EU von 1972 sagt, “dass jede Hilfestellung der öffentlichen Hand, welche die Konkurrenz unter Unternehmen oder der Produktion von Waren beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht, mit dem Geist des Abkommens unvereinbar ist”.

Das Abkommen von 1972 regelt ausschliesslich den Handel mit bestimmten Gütern (Industriegütern und Agrarprodukten).

Die EU-Kommission hat am Dienstag die Steuer-Privilegien, die einige Kantone Unternehmen gewähren, als unvereinbar mit dem Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) bezeichnet.

Die europäische Exekutive stört sich an den Steuerprivilegien, die einige Kantone Unternehmen gewähren, die bei ihnen den Sitz ihrer Holdings eingerichtet haben, ihre Gewinne jedoch im Ausland realisieren.

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