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EU-Steuerforderung und Bankgeheimnis vereinbar

Eine Zahlstellen-Steuer auf ausländischen Zinserträgen könnte verhindern, dass nach der Einführung der neuen EU- Zinsbesteuerung Kapital in die Schweiz ausweicht. Nach Ansicht der Experten ist diese Lösung "rechtlich und technisch machbar". Die Banken betrachten die Lösung als brauchbar.

Die EU arbeitet an einer Richtlinie, welche die Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen in der EU und Ländern wie der Schweiz garantieren soll. Eine anfänglich mögliche Quellensteuer soll nach sieben Jahren durch ein Meldesystem abgelöst werden, das den automatischen Austausch von Informationen über Zinszahlungen ermöglicht.

Damit es nicht zu einem Kapitalabfluss aus der EU kommt, erwartet die Gemeinschaft von Drittländern “gleichwertige” Lösungen. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Schweiz für Umgehungen so unattraktiv wie möglich zu machen. Ein automatisches Meldeverfahren kommt für ihn aber wegen des Bankgeheimnisses nicht in Frage.

Lücke schliessen

Der Bundesrat hat am Mittwoch (28.02.) vom Bericht einer Arbeitsgruppe Kenntnis genommen, die für Finanzminister Kaspar Villiger die Machbarkeit einer Zahlstellen-Steuer auf ausländischen Zinserträgen untersuchte. Nach Auskunft der Experten könnte dieser “Rückbehalt” ohne Verfassungs-Änderung mit einem bilateralen Staatsvertrag eingeführt werden.

Mit der Zahlstellen-Steuer würden die Zinszahlungen aus ausländischen Quellen an natürliche Personen in der EU bei den Banken in der Schweiz gleich belastet, wie dies die EU vorsieht. Mit andern Worten: Die schweizerische Lücke im geographischen Anwendungsbereich der EU-Zinsbesteuerung wäre geschlossen.

Kein Alleingang

Für die Schweiz kommt diese Kooperation allerdings nur in Frage, wenn weltweit auch alle andern wichtigen Finanzplätze mitmachen. Eine alleinige Einbindung in die EU-Zinsbesteuerung würde den schweizerischen Finanzplatz und die Volkswirtschaft allgemein wegen der damit verbundenen starken Vermögens-Abwanderung hart treffen.

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Zahlstellen-Steuer lassen sich nicht beziffern. In jedem Fall wird die Wertschöpfung des Vermögensverwaltungs-Geschäfts in der Schweiz zurückgehen. Die Vollzugskosten im Finanzsektor und bei der Verwaltung dürften zudem einen dreistelligen Millionenbetrag ausmachen.

Banken im Grundsatz dafür

Die Schweizerische Bankiervereinigung betrachtet die Zahlenstellen-Steuer als brauchbaren Lösungsansatz. Wichtig sei für die Banken, dass der Bundesrat nur Lösungen in Betracht ziehe, bei denen das Bankgeheimnis gewahrt werde.

SP-Nationalrat Rudolf Strahm bezeichnete die Zahlenstellen-Steuer als rein technische Variante, die in der EU keine Akzeptanz finden werde.

swissinfo und Agenturen

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