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Urteil: Schwimmunterricht verletzt Religionsfreiheit nicht

Indem die Schweizer Behörden den gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht für zwei muslimische Mädchen für obligatorisch erklärt haben, haben sie die Religionsfreiheit der Betroffenen nicht verletzt. Dies hat der Europäische Menschenrechtshof entschieden.

Ein türkischstämmiges Elternpaar aus Basel scheiterte in Strassburg mit religiös begründeten Klagen gegen die Teilnahmepflicht für seine Töchter am Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen.

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SRF Tagesschau vom 10. Januar 2016

Die Reaktionen auf den Urteilsspruch in Strassburg fielen unterschiedlich aus.

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SRF 10vor10 vom 10. Januar 2017 (Teile in Dialekt; für Untertitelung “UT” anklicken)

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