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Entlarvt: Was wir über die Schweiz zu wissen glaubten

Faktencheck von swissinfo.ch: So gehen wir vor

Faktencheck – so arbeiten wir bei SWI swissinfo.ch

Haben Sie auch schon eine Zeitungsschlagzeile oder einen Slogan auf einem Wahlplakat gelesen und sich dann gefragt: “Ist das wahr? Kann das stimmen?” Unser Ziel ist es, Aussagen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens über die Schweiz einem Stresstest punkto Richtigkeit zu unterziehen. 

Wir untersuchen die Fakten und liefern Ihnen zusätzlichen Kontext anhand von öffentlich zugänglichen Informationen und Interviews. Unsere Faktenchecks sind objektiv und die Auswahl der zu überprüfenden Behauptungen ist unparteiisch.

Primär konzentrieren wir uns auf Aussagen, die Politikerinnen und Akteure aus dem Umfeld in Abstimmungskampagnen gemacht haben. Wir überprüfen aber auch Behauptungen von prominenten Persönlichkeiten über die Politik hinaus. Dies, wenn die Themen für die Schweizer Öffentlichkeit von Bedeutung sind. Schliesslich klopfen wir auch populäre Behauptungen über die Schweiz auf ihren Gehalt ab.

Wenn wir entscheiden, welche Aussagen wir überprüfen wollen, fragen wir uns auch:

  • Beruht diese Behauptung auf nachprüfbaren Tatsachen?
  • Ist diese Aussage wirklich von Interesse oder bedeutsam?
  • Wird die Aussage geteilt oder wiederholt, jetzt oder später?

Transparent und objektiv bleiben

Für jede Faktenprüfung ist das Vorgehen für das Suchen, Überprüfen und Bewerten der Aussagen das gleiche. Wir verwenden ausschliesslich öffentlich zugängliche Informationen und Experteninterviews und stellen, wo immer möglich, Internet-Links zur Verfügung. Unsere Schlussfolgerungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Untersuchung vorliegenden Erkenntnissen.

Urteil fällen

Wir verwenden die folgenden vier Bewertungen, um die Wahrhaftigkeit von Aussagen zu beurteilen:

Richtig – die Aussage ist korrekt.

Irreführend – Unterlassungen, Übertreibungen, Widersprüche oder Elemente, die so präsentiert werden, dass sie absichtlich oder unabsichtlich einen irreführenden Eindruck erwecken.

Falsch – die Aussage ist nicht korrekt.

Nicht bewiesen – die Aussage kann nicht bewiesen werden.

Fehler korrigieren

Wenn eine Faktenprüfung Fehler enthält, korrigieren wir diese so schnell wie möglich. Am Ende des Artikels bringen wir einen Hinweis auf die vorgenommene Änderung an.

Schreiben Sie uns, wenn Sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einen Fehler bemerken. Senden Sie uns Links zu anderen Quellen, und wir werden den Artikel überprüfen.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

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SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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