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Fall “Carlos”: Hauptbeschuldigte verlangen Schadenersatz

Die ehemalige Bundesanwältin Carla del Ponte hatte 1994 ein Verfahren gegen mutmassliche Carlos- Komplizen eingeleitet. Keystone / Alessandro della Valle

Zwei angebliche "Carlos"- Komplizen, gegen welche die Bundesanwaltschaft (BA) jahrelang ermittelt hatte, fordern vom Bund Schadenersatz und Genugtuung. Die Ermittlungen waren im Juni 2000 mangels Beweisen eingestellt worden.

Wie Marcel Bosonnet, Anwalt einer der Hauptangeklagten, am Donnerstag (03.08.) gegenüber Radio DRS sagte, werde er in den nächsten Tagen bei der BA eine Entschädigungsforderung über rund 200’000 Franken für Schadenersatz und Genugtuung einreichen. Seine Mandantin habe damals ihren Beruf als IKRK-Delegierte verloren.

Bereits bei der BA eingegangen ist eine weitere Entschädigungsforderung. Barbara Hug, Anwältin des Tessiners Giorgio Bellini, fordert für ihren Mandanten 40’000 Franken Schadenersatz, wie sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda bestätigte.

Bundesanwältin Carla del Ponte hatte zwischen 1993 und 1995 umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen sieben Personen wegen Verdachts der Komplizenschaft mit dem Top-Terroristen “Carlos” (eigentlich Illich Ramirez Sanchez) aufgenommen. Ihnen wurde Gehilfenschaft zu Mord und Mordversuch im Zusammenhang mit Sprengstoffanschlägen vorgeworfen.

Im Juni teilte die BA mit, dass die Ermittlungen mangels genügender Beweise eingestellt worden seien. Der jahrelang als weltweit meistgesuchter Top-Terrorist geltende “Carlos” konnte 1994 im Sudan verhaftet werden. Er ist mutmasslich für mehrere während der 70-er und 80-er Jahre in Westeuropa begangene Anschläge verantwortlich, bei denen zahlreiche Personen getötet wurden.

swissinfo und Agenturen


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