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Fall Bofors: Weitere Unterlagen an Indien übergeben

Die Schweiz hat Indien im Rahmen eines seit 1990 laufenden Rechtshilfeverfahrens eine zweite Tranche von Unterlagen im Fall Bofors übergeben. Zuvor war eine letzte Beschwerde gegen die Übergabe zurückgewiesen worden.

Die Schweiz hat Indien im Rahmen eines seit 1990 laufenden Rechtshilfeverfahrens eine zweite Tranche von Unterlagen im Fall Bofors übergeben. Wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD am Donnerstag (16.12.) mitteilte, war zuvor eine letzte Beschwerde gegen die Übergabe zurückgewiesen worden.

Indien hatte bereits am 27. Januar 1997 einen grossen Teil der in der Schweiz erhobenen Rechtshilfeakten erhalten. Die Unterlagen sollen Aufschluss geben, ob der schwedische Rüstungskonzern Bofors 1986 indische Regierungsbeamte und Politiker bestochen hat, um sich ein umfangreiches Rüstungsgeschäft zu sichern, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilt.

Dabei ging es um den Kauf von 410 Feldhaubitzen im Gesamtwert von 1,4 Milliarden Dollar. Ein Teil der Bestechungsgelder in Höhe von über 40 Millionen Dollar soll über Bankkonten in Zürich und Genf bezahlt worden sein.

SRI und Agenturen

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