Fall Lucie: Aargau reorganisiert Straf- und Massnahmenvollzug
(Keystone-SDA) Aarau – Der Aargauer Regierungsrat zieht eine weitere Lehre aus dem Tötungsdelikt an der 16-jährigen Lucie im März 2009. Er reorganisiert den Straf- und Massnahmenvollzug. Zusätzliches Personal wird eingestellt und die Bewährungshilfe in die Verwaltung eingegliedert.
Damit werde die Zusammenarbeit unter den Vollzugsdiensten für Strafen und Massnahmen gestärkt, sagte Regierungsrat Urs Hofmann, Vorsteher des Departementes Volkswirtschaft und Inneres (DVI), vor den Medien in Aarau. Die Informationswege verkürzten sich.
Die neu geschaffene Sektion «Vollzugsdienste und Bewährungshilfe» soll bis Ende 2011 ihre Arbeit aufgenommen haben. Dazu wird auch eine Gruppe Sonderdienste für besonders anspruchsvolle Fälle gehören.
Der Regierungsrat bewilligte für die neue Sektion insgesamt 14 zusätzliche Stellen. Die Aargauer Bewährungshilfe, bislang als Verein organisiert, wird per 1. Januar 2011 in die Verwaltung eingegliedert.
Das 16-jährige Au-Pair-Mädchen Lucie war am 4. März 2009 von einem damals 25-jährigen Schweizer in dessen Wohnung in Rieden bei Baden AG getötet worden. Er war im August 2008 auf Bewährung aus dem Massnahmenvollzug entlassen worden.
Die Vollzugsbehörden waren über seine Suchtprobleme informiert gewesen. Die Strafvollzugsbehörde und die Bewährungshilfe gerieten nach dem Tötungsdelikt ins Schussfeld der Kritik. Sie sahen sich dem Vorwurf ausgesetzt, zu spät gehandelt zu haben.
Ein externer Untersuchungsbericht im Auftrag des Regierungsrates deckte im Fall Lucie jedoch mehrere «Schwachstellen» auf. Keine Stelle habe im gesamten Ablauf eine koordinierende Rolle ausgeübt. Der Mann war wegen eines Gewaltdelikts 2004 verurteilt worden.