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Familienzulagen in der ganzen Schweiz gleich?

Im Dschungel der Familienzulagen. Keystone

Der Anspruch auf Familienzulagen soll in der ganzen Schweiz harmonisiert und auf Mindestbeiträge festgesetzt werden. Auch Nichterwerbstätige mit geringem Einkommen sollen Zulagen erhalten.

Dies wollen Bundesrat und Parlament. Weil ein Komitee das Referendum gegen das Familienzulagengesetz eingereicht hat, kommt die Vorlage am 26. November vors Stimmvolk.

Wer in der Schweiz Kinder hat und einer Arbeit nachgeht, hat Anrecht auf Kinderzulagen. Diese liegen derzeit je nach Kanton zwischen 160 und 340 Franken pro Kind und Monat, für Jugendliche in Ausbildung zwischen 170 und 440 Franken.

Mit dem neuen Familienzulagengesetz sollen gesamtschweizerische Minimalstandards für Kinder- und Ausbildungszulagen festgelegt werden. Die 26 Kantone sollen jedoch über den Mindeststandard des Bundesgesetzes hinausgehen und auch weiterhin zusätzliche Vergütungen wie Geburts- und Adoptionszulagen vergeben können.

Das neue Familienzulagengesetz geht zurück auf eine parlamentarische Initiative und eine inzwischen zurückgezogene Volksinitiative, die 450 Franken monatlich pro Kind forderte. Die nun zur Abstimmung kommende Vorlage ist ein als Gegenvorschlag zur Initiative erarbeiteter Kompromiss.

Mindestens 200 Franken

Laut dem Gesetz sollen alle arbeitnehmenden Eltern eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken im Monat für Kinder bis 16 Jahre und eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken für 16- bis 25-Jährige in Ausbildung erhalten.

Auch Teilzeitbeschäftigte, die mehr als 6450 Franken pro Jahr verdienen, sollen Anrecht auf volle Kinderzulagen haben.

Neu sollen Nichterwerbstätige mit einem steuerbaren Einkommen beispielsweise aus Rente, Stipendien oder Vermögenserträgen von weniger als 38’700 Franken pro Jahr Familienzulagen erhalten, sofern sie keine Ergänzungsleistungen beziehen.

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Referendum

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das (fakultative) Referendum erlaubt Bürgerinnen und Bürgern, das Volk über ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz entscheiden zu lassen. Falls das Referendumskomitee innerhalb von 100 Tagen 50’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen kann, kommt es zu einer Abstimmung. Falls das Parlament Änderungen in der Bundesverfassung vornimmt, kommt es zu einem obligatorischen Referendum. Beim fakultativen Referendum…

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Anspruch harmonisieren

Schliesslich sollen die Bedingungen für den Anspruch auf Zulagen für die ganze Schweiz einheitlich geregelt werden. Diese sind heute in vielen Kantonen verschieden.

Die Familienzulagen sollen weiterhin vorwiegend durch die Arbeitgeber finanziert werden. Der Bundesrat (Landesregierung) rechnet mit Mehrkosten von rund 593 Mio. Franken, von denen 455 Mio. auf die Arbeitgeber und 138 Mio. auf Kantone und Bund entfallen würden.

Schliesslich sollen die Kantone in ihrer Familienpolitik weitgehend autonom bleiben und über die Mindestansätze im Familienzulagengesetz hinausgehen, Zulagen für Selbständigerwerbende einführen und ihre Familienzulagen-Ordnung mit den übrigen kantonalen Leistungen für die Familien koordinieren können.

Pro und Kontra

“Wir möchten etwas für Familien mit Kindern tun und setzen Minimalvorschriften”, betont der christlichdemokratische Ständerat und Fraktionspräsident Urs Schwaller, Mitglied im Präsidium des Ja-Komitees, im Gespräch mit swissinfo. “Im Übrigen aber lassen wir den Kantonen wie heute die Freiheit.”

Der freisinnige Nidwaldner Nationalrat Eduard Engelberger, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, engagiert sich an vorderster Front gegen die Vorlage. “Wir sind gegen einen Systemwechsel der Verschiebung der Kompetenzen vom Kanton zum Bund”, erklärt er. “Wir glauben, dass man in den Kantonen festlegen kann, was vor Ort notwendig ist.”

Schwaller kontert: “Wir setzen nur Minimalbeträge fest. Ansonsten ändern wir überhaupt nichts in der Kompetenz der Kantone.”

Engelberger betont, dass die Wirtschaft nicht gegen Kinderzulagen sei. “Trotzdem sind wir der Meinung, dass die jährlichen Mehrkosten von 600 Mio. Franken sehr viel sind.”

Doch Ständerat Schwaller relativiert: “Wir haben das hochgerechnet: Letztlich geht es in rund zehn Jahren vielleicht noch um 100 oder 200 Mio.”

Nationalrat Engelberger schliesslich gibt zu bedenken: “Mit dieser grossen Verschuldung, die unser Land nun hat, ist es einfach nicht möglich, noch weitere Sozialwerke aufzubauen.”

Volksmehr entscheidet

Da es sich bei der Vorlage um ein Bundesgesetz, respektive ein fakultatives Referendum dagegen handelt, ist am 26. November 2006 das Volksmehr ausschlaggebend.

Bei einer Annahme der Vorlage bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes. Ausser einiger Regelungen für die Kantone, die voraussichtlich bereits Anfang 2007 in Kraft gesetzt würden.

swissinfo, Christian Raaflaub

Bundesrat und Parlament empfehlen den Stimmenden das Familienzulagengesetz zur Annahme.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 106 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen,
der Ständerat mit 23 zu 21 Stimmen.

Familienzulagen gibt es in der Schweiz seit dem Ersten Weltkrieg. Einzelne Unternehmen entrichteten sie damals wegen der hohen Inflation.

Bis heute sind die Zulagen Sache der Kantone. Rund 50 verschiedene Systeme existieren nebeneinander. 850 kantonale und private Ausgleichskassen stellen den Vollzug sicher.

Seit den 1970er-Jahren sind diverse Vorstösse für eine nationale Vereinheitlichung unternommen worden – ohne Erfolg.

Das nun vorliegende Gesetz ist der indirekte Gegenvorschlag auf eine zurückgezogene Volksinitiative, die 450 Franken pro Kind und Monat forderte.

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