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Freie Bahn für Bahnreform

Im öffentlichen Verkehr könnten künftig auch private Security-Leute mit Schusswaffen für Sicherheit sorgen. Nach der Bereinigung der letzten Differenz im Nationalrat ist die Bahnreform bereit für die Schlussabstimmung am Freitag.

Die letzte Differenz betraf nicht die Sicherheit, sondern die Frage, ab wann die Unternehmen Gewinne aus abgeltungsberechtigten Verkehrssparten ausschütten dürfen. Die grosse Kammer schloss sich hier einem Kompromissvorschlag des Ständerates an.

Danach können die Bahnen frei über den Gewinn verfügen, der eine Sicherheits-Spezialreserve von 25% des Jahresumsatzes oder 12 Mio. Franken für künftige Fehlbeträge übersteigt. Etwa elf Unternehmen werden von dieser Regelung profitieren können.

Bei den wichtigsten Punkten der Bahnreform waren sich die Räte schon früher einig geworden. Am meisten zu reden gegeben hatte die Neuregelung der Transportpolizei. Sicherheitsaufgaben können mit Bewilligung des Bundes auch privaten Organisationen mit Sitz in der Schweiz übertragen werden.

Die Transportpolizisten dürfen Verdächtige weder durchsuchen noch vorläufig festnehmen. Ein Verbot der Ausrüstung mit Schusswaffen wurde aus der Vorlage des Bundesrates gestrichen. Der Entscheid darüber liegt nun im Bedarfsfall bei der Landesregierung.

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