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Freier Handel mit Singapur

Dank EFTA-Abkommen konkurrenzfähig in Singapur. Keystone

Wirtschaftsminister Pascal Couchepin hat das Freihandels-Abkommen der EFTA mit Singapur unterzeichnet. Es soll am 01.01. 2003 in Kraft treten.

Das EFTA-Singapur-Abkommen ist das erste europäische Freihandels-Abkommen mit einem asiatischen Partner und das erste mit einer umfassenden Regelung für den Marktzugang und den Schutz von Investitionen.

Der Handel mit Agrarprodukten ist – wie in der EFTA üblich – durch bilaterale Zusatzabkommen der einzelnen EFTA-Staaten mit Singapur geregelt. EFTA-Staaten sind Norwegen, Island und Liechtenstein und die Schweiz.

Rechtssicherheit und besserer Marktzugang

Das Abkommen verbessert erheblich die Rechtssicherheit sowie die Rahmen-Bedingungen für die Schweizer Wirtschafts-Beziehungen mit Singapur.

Konkret heisst das: Für Industriewaren wird die Zollfreiheit vertraglich abgesichert, ebenso der Marktzugang und die Inländerbehandlung in einer Vielzahl von Dienstleistungssektoren; Investoren bzw. Investitionen erhalten verbesserten Marktzugang und Schutz.

Gegen Diskriminierung

Dadurch werde die Wettbewerbs-Fähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf dem Markt Singapurs gestärkt, das Marktpotential für Schweizer Waren und Dienstleistungen vergrössert und der Weg zu einer beschleunigten Dynamik geöffnet, schreibt das Wirtschaftsdepartement.

Das Abkommen beuge darüber hinaus Diskriminierungen der Schweizer Wirtschaft gegenüber wichtigen Konkurrenten wie Japan und den USA vor, welche mit Singapur ebenfalls Freihandelsabkommen abgeschlossen haben beziehungsweise zur Zeit aushandeln.

Die Schweizer Exporte betrugen 2001 rund 1,6 Mia. Franken; die Direkt-Ivestitionen in Singapur beliefen sich Ende 2000 auf über 13 Mia. Franken.

swissinfo und Agenturen

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