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Freier Handel mit Singapur

Dank EFTA-Abkommen konkurrenzfähig in Singapur. Keystone

Wirtschaftsminister Pascal Couchepin hat für die Schweiz das Freihandels-Abkommen der EFTA mit Singapur unterzeichnet. Es soll am 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Das Abkommen mit Singapur ist das erste solche Vertragswerk der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) mit einem asiatischen Partnerstaat. Es ist zugleich auch das erste solche Abkommen mit einer umfassenden Regelung für den Marktzugang und den Schutz von Investitionen.

Der Handel mit Agrarprodukten ist – wie in der EFTA üblich – durch bilaterale Zusatzabkommen der einzelnen EFTA-Staaten mit Singapur geregelt. Zur EFTA gehören heute neben der Schweiz noch Norwegen, Island und Liechtenstein.

Die EFTA war nach dem Inkrafttreten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und dem Beitritt der Schweiz zur Welthandels-Organisation WTO schon fast totgesagt worden. Dem war aber nicht so.

Geografische und inhaltliche Ausweitung

Das Abkommen mit Singapur ist Teil der von den EFTA-Ministern verfolgten geografischen und inhaltlichen Ausweitung der Freihandels-Politik. Bis vor wenigen Jahren hatte sich die EFTA darauf konzentriert, Freihandels-Abkommen für den Warenverkehr mit den Staaten Osteuropas und den Mittelmeer-Ländern abzuschliessen.

Bei der Präsentation des EFTA-Jahresberichtes 2001 hatte der Schweizer Generalsekretär William Rossier die regionalen Abkommen der EFTA gegen den globalen Aspekt der WTO in Schutz genommen. Je mehr Mitglieder die WTO habe, umso länger dauere es, zu einem Abschluss zu kommen.

Die EFTA erlaube der Schweiz schneller, Handelsabkommen mit aufstrebenden Märkten zu schliessen. Aber die beiden Vorgehensweisen würden sich nicht ausschliessen, hatte es weiter geheissen.

Rechtssicherheit und besserer Marktzugang

Singapur ist nach Japan und China der drittgrösste Handelspartner im asiatischen Raum. Die Schweizer Exporte hatten im letzten Jahr 1,6 Mrd. Franken betragen. Die Direktinvestitionen hatten sich Ende 2000 auf mehr als 13. Mrd. Franken belaufen. Gegenwärtig sind in der Handelsdrehscheibe Singapur rund 260 Schweizer Unternehmen vertreten.

Das nun geschlossene Abkommen verbessert nach Angaben des Schweizer Volkswirtschafts-Departements (EVD) erheblich die Rechtssicherheit sowie die Rahmen-Bedingungen für die Schweizer Wirtschafts-Beziehungen mit Singapur.

Konkret heisst das: Für Industriewaren wird die Zollfreiheit vertraglich abgesichert, ebenso der Marktzugang und die Inländerbehandlung in einer Vielzahl von Dienstleistungs-Sektoren; Investoren bzw. Investitionen erhalten verbesserten Marktzugang und Schutz.

Gegen Diskriminierung

Dadurch werde die Wettbewerbs-Fähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf dem Markt Singapur gestärkt, das Marktpotential für Schweizer Waren und Dienstleistungen vergrössert und der Weg zu einer beschleunigten Dynamik geöffnet, schreibt das Volkswirtschaftsdepartement weiter.

Das Abkommen beuge darüber hinaus Diskriminierungen der Schweizer Wirtschaft gegenüber wichtigen Konkurrenten wie Japan und den USA vor, die mit Singapur ebenfalls Freihandels-Abkommen abgeschlossen haben beziehungsweise zur Zeit aushandeln.

swissinfo und Agenturen

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