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Freier Personenverkehr: in Paris oder in Rom arbeiten

Der freie Personenverkehr wird schrittweise eingeführt; damit wird Ängsten vor einer massiven Einwanderung aus EU-Staaten in die Schweiz Rechnung getragen. Keystone

Für Schweizerinnen und Schweizer tritt der freie Personenverkehr in zwei Jahren in Kraft. Für EU-Staatsangehörige wird er schrittweise eingeführt, verteilt über zwölf Jahre.

Fortan können sich also Schweizer Bürger und Bürgerinnen in irgendeinem europäischen Land ihrer Wahl niederlassen, auch wenn sie dort nicht arbeiten. Und wer in der Europäischen Union (EU) arbeiten will, wird dies viel leichter tun können.

Sonderbewilligungen sind nicht mehr nötig. So kann zum Beispiel ein Coiffeur seinen Beruf ohne administratives Hickhack in Marseille oder Berlin ausüben. Und Unternehmen aus der Schweiz, etwa Banken, können ihr Personal leichter in ihre europäischen Filialen entsenden.

Da die Mobilität in beiden Richtungen geht, werden sich auch europäische Bürgerinnen und Bürger – schrittweise – in der Schweiz niederlassen und da arbeiten können. Allerdings sind Massnahmen gegen Lohndumping vorgesehen. Schweizer Unternehmen brauchen keine Bewilligung mehr, um qualifiziertes Personal aus EU-Staaten anzustellen.

Dieses Recht des freien Personenverkehrs wird durch die gegenseitige Anerkennung der beruflichen Diplome und durch die Koordination der Sozialversicherungen ergänzt. So können Schweizer Rentnerinnen und Rentner, die in Spanien leben wollen, auch dort die Leistungen ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Barbara Speziali, Brüssel

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