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Freier Personenverkehr

Freier Personenverkehr oder Personenfreizügigkeit ist eine der vier Grundfreiheiten, auf denen die Europäische Union (EU) aufgebaut ist (neben Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie freiem Kapital- und Zahlungsverkehr).

Personenfreizügigkeit ist das Recht, in die Schweiz oder ein EU-Land einzureisen, dort Arbeit zu suchen, wohnen und arbeiten zu dürfen. Sie unterliegt gewissen Regulierungen und Beschränkungen.

Die Schweiz hat 1999 mit der Unterzeichnung des ersten Pakets der Bilateralen Verträge mit der EU dieses Prinzip angenommen, das eine schrittweise Öffnung des Arbeitsmarktes vorsieht.

Im Mai 2000 sagten 67,2% des Stimmvolks Ja zu diesem Abkommen, im September 2005 begrüssten 56% die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die zehn Länder, die seit 2004 neue EU-Mitglieder sind.

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