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Auslandschweizerrat unterstützt Studierende

Nadja Leuenberger verlangt im Auslandschweizerrat, dass dieser den Brief der Jungendverbände mitunterzeichnen solle. Keystone

Der Auslandschweizerrat ist besorgt über Konsequenzen der Zuwanderungs-Abstimmung vom 9. Februar. An seiner Sitzung in Bern hat der Rat beschlossen, einen offenen Brief zu unterstützen, der von den Schweizer- und den EU-Behörden verlangt, die Studierenden nicht zu diskriminieren.

Die Reaktion der EU kam postwendend: Nur gut zwei Wochen nach dem Volks-Ja zur Einwanderungsinitiative der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), hat die EU-Kommission beschlossen, die Schweiz von den künftigen Programmen zur Forschungszusammenarbeit (Horizon 2020) und zum Studentenaustausch (Erasmus+) auszuschliessen.

Das hat zur Folge, dass Schweizer Studentinnen und Studenten künftig nicht mehr ohne Komplikationen an einer ausländischen Universität studieren können. In einem offenen Brief wendet sich die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Jugendverbände an den Bundesrat und an die Europäische Union und fordert die Behörden auf, die Jugendliche nicht zum Opfer der Abstimmung werden zu lassen. Die EU und der Bundesrat sollen sich vielmehr mit den Jugendlichen solidarisieren und nach einer Lösung suchen, die die Weiterführung des Studentenaustausches erlaubt.

Der Auslandschweizerrat hat die Ernennung von Ariane Rustichelli und Sarah Mastantuoni als Ko-Direktorinnen der ASO offiziell bestätigt. Die beiden wurden im vergangenen August vom Kongress in Davos designiert und haben ihr Amt am 1. Januar 2014 angetreten.

Der ehemalige ASO-Direktor Rudolf Wyder wurde zum Ehrenmitglied gewählt.

Qualität der Forschung sichern

Die Forderungen des offenen Briefes stiessen bei den meisten Delegierten des Auslandschweizerrates auf offene Ohren. “Es geht um das Ansehen der Schweiz. Wir müssen unseren Jugendlichen weiterhin ermöglichen, bei  Erasmus mitzumachen und wir müssen dafür sorgen, dass die Forschung erstklassig bleibt. Die Forschung und die Jugendlichen riskieren, das erste Opfer des Konfliktes zwischen der Schweiz und der EU zu werden”, sagte ein Delegierter. Andere äusserten sich in einem ähnlichen Sinn.

“Wir sind neutral. Das Schweizer Volk hat entschieden und wir haben dem Willen des Volkes zu folgen”, sagte ein anderer. In der Abstimmung stimmte der Rat mit grosser Mehrheit dem Anliegen, den offenen Brief mitzuunterzeichnen, zu.

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Auslandschweizer lehnten Initiative ab

Die Initiative der SVP richtete sich gegen die Einwanderung. Dennoch wären auch die Auslandschweizer von der Aufhebung der Personenfreizügigkeit betroffen. Dank ihr können sie sich problemlos in den EU-Ländern niederlassen und arbeiten.

Ohne Personenfreizügigkeit würde dieser Vorteil zumindest stark in Frage gestellt. “Was passiert mit Schweizern, die als Grenzgänger in Frankreich leben und in der Schweiz arbeiten?”, fragte der Präsident des Auslandschweizerrates, Jacques-Simon Eggly und erinnerte damit an einen selten thematisierten Aspekt der Reziprozität des Freizügigkeitsabkommens.

Die Vorteile der Personenfreizügigkeit werde den Auslandschweizern regelmässig bewusst, so Eggly. Zudem sei es “normal, dass sie sich bei Abstimmungen zu Fragen der Migration oder der internationalen Politik tendenziell offener” verhielten. Dieser Eindruck wird auch durch die Resultate der Abstimmung vom 9. Februar unterstrichen: In allen neun Kantonen, die die Stimmen der Auslandschweizer separat ausgezählt haben, haben die Auswanderer die Initiative abgelehnt.

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Mit der Verunsicherung leben

Verschiedene Mitglieder des Auslandschweizerrates zeigten sich in der Debatte besorgt über die möglichen Konsequenzen der Abstimmung. “Das Volk hat entschieden, wir wollen hier keine politische Debatte anstossen, aber wir müssen wissen, inwiefern die Auslandschweizer betroffen sind. Da wir ihre Interessen vertreten, müssen wir uns darauf einigen, wie sich die Auslandschweizer-Organisation ASO zu verhalten hat”, sagte ein Delegierter.

“Die Abstimmung vom 9. Februar hat viele Fragen aufgeworfen. Aber es ist wichtig daran zu erinnern, dass der neue Verfassungsartikel innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden muss. Bis zum 8. Februar 2017 wird sich also nichts ändern”, sagte der als Gast eingeladene Chef der Direktion für europäische Angelegenheiten im Aussendepartement, Henri Gétaz.

Was danach passiere, sei allerdings überhaupt noch nicht klar, so Gétaz: “Man weiss noch nicht, wie die Initiative genau umgesetzt werden wird. Im Moment ist alles offen. Wenn wir allerdings die Einwanderung von Europäern in die Schweiz limitieren werden, muss man damit rechnen, dass das Konsequenzen für die Auslandschweizer haben wird.”

Zur Zukunft der durch die EU sistierten Forschungs-, Studentenaustausch- und Kulturprogramme, sagte Gétaz: “Die EU hat die Zusammenarbeit unterbrochen. Wir sind nicht erfreut darüber, wollen aber die Zusammenarbeit wieder ins Lot bringen. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, aber wir müssen mit der Verunsicherung leben.”

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