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Für eine gewaltfreie Erziehung

Eltern, die ihre Kinder wiederholt schlagen, machen sich strafbar. Keystone

Das Bundesgericht hat ein Grundsatzurteil zur Gewalt gegen Kinder gefällt. Wiederholte Tätlichkeiten sind neu strafbar.

Damit haben Schläge in der Schweizer Erziehung keinen Platz mehr.

Eltern, die ihre Kinder wiederholt mit Ohrfeigen oder Fusstritten züchtigen, machen sich strafbar und sind von Amtes wegen zur Rechenschaft zu ziehen. Das Bundesgericht hat ein Grundsatzurteil gegen Gewalt an Kindern gefällt.

Zwei Kinder im Kanton Waadt hatten vom Konkubinatspartner ihrer Mutter über einen Zeitraum von rund drei Jahren etwa zehn Ohrfeigen und Fusstritte in den Hintern erhalten.

Zudem hatte der Mann eingestanden, die Kinder gewohnheitsmässig an den Ohren zu ziehen. Der Vater der Kinder hatte ihn deswegen im Juni 2001 angezeigt.

Wiederholte Tätlichkeiten

Die Waadtländer Justiz leistete der Anzeige jedoch keine Folge. Begründet wurde dies mit dem Argument, dass dem “neuen Vater” ein Züchtigungsrecht zukomme, nachdem er seit drei Jahren mit der Frau und ihren Kindern in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebe.

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid auf Beschwerde des leiblichen Vaters der Kinder nun aufgehoben.

Von gelegentlichen Züchtigungen kann in dem konkreten Fall laut Bundesgericht nicht mehr gesprochen werden.

Out: Physische Gewalt

Vielmehr handle es sich um eine auf physischer Gewalt basierende Erziehung. Der Angezeigte habe wiederholte Tätlichkeiten im Sinne von Artikel 126 Absatz 2 des Strafgesetzbuches begangen, die von Amtes wegen zu verfolgen seien.

Die Fusstritte würden überdies eine erniedrigende Behandlung darstellen, die durch keine irgendwie geartete Erziehungspflicht gerechtfertigt werden könne.

Jede Form der Gewalt und demütigender Behandlung gegenüber Kindern sei heutzutage geächtet, halten die Lausanner Richter in ihrem Grundsatzentscheid weiter fest.

Schutz durch Bundesverfassung

Auf internationaler Ebene sei der Kinderschutz Gegenstand verschiedener Normen.

In der Schweiz seien erniedrigende Behandlung und Züchtigungen rechtswidrig, wenn sie die körperliche, psychische oder geistige Integrität von Kindern beeinträchtigen oder gefährden würden. Dies ergebe sich direkt aus der Bundesverfassung.

Im besonderen dürften die Eltern keine Gegenstände benutzen, die eine Körperverletzung verursachen könnten, befanden die Richter weiter.

Gelegentlicher Klaps ok

Offen gelassen hat das Bundesgericht die Frage, in welchem Umfang noch ein Recht zu leichten körperlichen Züchtigungen besteht. Im konkreten Fall war das zulässige Mass jedoch klar überschritten.

Das Bundesgericht räumt jedoch ein, dass ein gelegentlicher Klaps bei einem unfolgsamen Kind nicht schaden könne und durch das Erziehungsrecht gedeckt ist.

“Kinderschutz Schweiz” zufrieden

“Kinderschutz Schweiz” ist ein parteipolitisch und konfessionell neutraler Verein, der sich für den Schutz, das Wohl und die Rechte von Kindern einsetzt und als einzige Organisation landesweit gegen alle Formen von Gewalt gegen Kinder aktiv ist.

Ko-Leiterin Katrin Hartmann sprach von einem fortschrittlichen Entscheid. “Wir fordern seit langem, dass auch in der Schweiz explizit ein Verbot von körperlicher Strafe an Kindern eingeführt wird.”

Beispiel Deutschland

Andere Länder wie Deutschland haben sich schon etwas früher für eine gewaltfreie Erziehung ausgesprochen.

Mit dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung vom 7. November 2000 haben Bundestag und Bundesregierung das gewohnheitsrechtliche Züchtigungsrecht von Eltern und Erziehungsberechtigten unmissverständlich abgeschafft.

swissinfo und Agenturen

Das wiederholte Schlagen von Kindern hat als Erziehungs-Methode ausgedient.

Das Bundesgericht hat in einem Grundsatz-Urteil die Waadtländer Justiz aufgefordert, einen “Ersatzvater” wegen Tätlichkeiten gegen Kinder zu belangen.

Das Bundesgericht räumt ein, dass ein gelegentlicher Klaps bei einem unfolgsamen Kind nicht schaden könne und durch das Erziehungsrecht gedeckt ist.

Regelmässige Gewalt und Tätlichkeiten seien indes nicht zu dulden.

Gemäss Studien erfahren 70 bis 80% aller Kinder Gewalt.

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