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Für rasche Revision der Insider-Strafnorm

Finanzminister Hans-Rudolf Merz bezeichnete die Revision als dringend notwendig. Keystone

Die Schweizer Regierung (Bundesrat) will die Teilrevision der Insider-Strafnorm mit grösster Dringlichkeit in Angriff nehmen.

Das Finanzdepartement (EFD) unter Bundesrat Hans-Rudolf Merz hat den Auftrag erhalten, bis Ende dieses Jahres eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten.

Die Insider-Strafnorm gilt seit Jahren als Schwachpunkt im Schweizer Finanzmarktrecht. Dennoch brauchte es den Fall Swissfirst – ob hier Insider am Werk waren, ist noch nicht bewiesen -, als Katalysator für die Revision.

Bundesrat Hans-Rudolf Merz bezeichnete diese am Freitag in Bern als dringend notwendig und versprach, in wenigen Wochen eine Botschaft ans Parlament vorzulegen.

Und zwar soll der Geltungsbereich durch die Streichung von Ziffer 3 ausgedehnt werden. Sie definiert den Begriff der vertraulichen Tatsache sehr eng. Vertrauliche Informationen über eine bevorstehende Gewinnwarnung können nach geltendem Recht in der Schweiz zu Insidergeschäften ausgenützt werden, ohne dass man mit dem Gesetz in Konflikt gerät.

Ein altes Anliegen

Der Bundesrat setzt mit der Revision ein altes Anliegen von Politikern und Finanzplatz um. So liegt bereits seit drei Jahren eine Motion Jossen (SP/VS) auf seinem Tisch, die genau dies verlangt: Streichung von Ziffer 3.

Dass bisher nichts geschehen ist, hängt mit weitergehenden Reformideen im Kampf gegen Börsendelikte und Marktmissbrauch sowie mit einem Wechsel der Zuständigkeit vom Departement Blocher zum Departement Merz zusammen.

Der Finanzminister wollte die unbestrittene Revision als Teil des Massnahmenpakets zur Umsetzung des neuen internationalen Standards im Kampf gegen die Geldwäscherei vornehmen.

Bleibt im Finanzdepartement

Dieses Vorhaben erlitt wegen massiven Widerstands der betroffenen Branche und der bürgerlichen Parteien im Frühling 2005 in der Vernehmlassung aber Schiffbruch.

Vom Hin-und-Her-Schieben hat der Bundesrat nun offenbar genug: Entgegen früheren Plänen des Finanzministers, die vorgezogene Revision der Insider-Strafnorm ans Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zurückzugeben, beschloss der Bundesrat, die Zuständigkeit im Finanzdepartement (EFD) zu belassen.

Merz begründete dies mit den zusätzlichen Arbeiten, die in einer zweiten Stufe angegangen werden sollen und die die Börsen und den Finanzplatz betreffen. Neben der Frage der Zentralisierung des Vollzugs – dazu liegt dem EJPD seit drei Jahren ein Expertenbericht Uster vor – geht es um Vorkehren gegen den Marktmissbrauch.

Eckpunkte im Kampf gegen Geldwäscherei

Zur Umsetzung der neuen Empfehlungen der internationalen Arbeitsgruppe im Kampf gegen die Geldwäscherei (FATF) legte der Bundesrat die Eckpunkte für den zweiten Anlauf fest. Augenmass, Vernunft und Effizienz sind nach den Worten des EFD-Chefs die Leitlinien.

Einige besonders scharf kritisierte Punkte der ersten Vorlage werden gekippt. So namentlich die Ausdehnung der Sorgfaltspflichten des Finanzsektors auf Handelstätigkeiten wie den Edelmetallhandel, den Kunsthandel und die Bijouteriegeschäfte.

Festhalten will der Bundesrat aber an der Erweiterung der Vortaten zur Geldwäscherei.

Kontrolle der Bargeld-Transporte

Zudem soll eine Lücke gefüllt werden, auf die die FATF beim jüngsten Länderexamen der Schweiz den Finger gelegt hatte: Es geht um die Kontrolle der grenzüberschreitenden Bargeld-Transporte.

Hier soll eine Auskunftspflicht für Beträge über 25’000 Franken eingeführt werden, aber keine Deklarationspflicht, wie sie die EU kennt. Der neue Zeitplan sieht vor, dass Merz bis Mitte 2007 eine Botschaft ans Parlament vorlegt.

swissinfo und Agenturen

Die zurzeit gültige Insiderstrafnorm in der Schweiz ist äusserst zurückhaltend formuliert.

Strafbar macht sich nur, wer Aktienkurse manipuliert und vertrauliche Informationen über eine Fusion oder einen ähnlichen Sachverhalt von vergleichbarer Tragweite verwendet, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Andere Verhaltensweisen sind gemäss der 1988 geschaffenen Norm zulässig.

Bisher ist es kaum zu Sanktionen gekommen ist: Auf Grund von Strafanzeigen der Bankenkommission sind in den letzten vier Jahren nur gerade zehn Personen wegen Insidergeschäften rechtskräftig verurteilt worden. Im Ausland sind die Insidernormen oft bedeutend strenger formuliert.

Im September 2005 kündigten die Banken Swissfirst und Bellevue ihre Fusion an.

Nach der Fusion stieg die Aktie der neuen Gesellschaft um 50%.

Vor einigen Wochen wurden sechs Pensionskassen (PK) und zwei Unternehmen bekannt, die kurz vor der Fusion Aktienpakete verkauft hatten – was sie 20 Mio. Fr. gekostet hat.

Die PK-Manager hatten sich vom damaligen Swissfirst-Manager Thomas Matter dazu überzeugen lassen.

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