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GBI fordert bessere Arbeitsbedingungen für Landarbeiter

Ausländische Erntearbeiter sollen unter besseren Bedingungen arbeiten können. Keystone

Die Arbeitsbedingungen für ausländische Landarbeiter in der Schweiz sollen nicht schlechter werden. Um sie zu schützen übergab die Gewerkschaft GBI am Donnerstag (23.11.) dem Bundesrat einen Entwurf zu einem nationalen Normal-Arbeitsvertrag.

Dieser Inhalt wurde am 23. November 2000 publiziert

Die soziale Situation der Landarbeiterinnen und Landarbeiter in der Schweiz ist bereits jetzt prekär. Zwölf Stunden Arbeit am Tag sind die Regel, die Löhne sind tief.

Die Arbeitsbedingungen sind zudem kantonal sehr unterschiedlich geregelt und richten sich oft nach Minimal-Schutzbestimmungen gemäss Obligationenrecht.

Die Gewerkschaft Bau und Industrie GBI befürchtet nun, dass die Arbeits-Bedingungen sich verschlechtern, wenn die bilateralen Verträge in Kraft treten. Und sie befürchten ein Lohndumping.

Deshalb fordert die GBI einen nationalen Normal-Arbeitsvertrag NAV, der für alle Kantone die gleichen Mindest-Bestimmungen festschreibt.

Ein Entwurf eines solchen NAV wurde dem Eidgenössischen Volkswirtschafts-Departement übergeben. Dieser soll für alle Arbeits-Verhältnisse in landwirtschaftlichen Betrieben und Haushalten gelten.

Der Entwurf sieht eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag und 45 Stunden pro Woche vor. Der Mindestlohn wird auf 3'000 Franken festgelegt und soll jährlich der Teuerung angepasst werden.

Die GBI hatte versucht, mit dem Schweizerischen Bauernverband (SBV) einen Gesamt-Arbeitsvertrag auszuarbeiten. Der SBV konnte dabei aber nicht mitmachen, erklärte Fritz Schober, Leiter Sozialpolitik und Dienstleistung des SBV.

Da der SBV ein Dachverband und keine Arbeitgeber-Organisation sei, habe er nicht die nötige Legitimität, einen allgemeinverbindlichen GAV zu erarbeiten. Auch zum NAV-Entwurf des GBI hat man beim SBV juristische Vorbehalte.

Nach OR ist es Sache der Kantone, solche NAV zu erlassen. Ein nationaler NAV sei deshalb rechtlich nicht möglich, erklärte Schober. Beim SBV sei man aber an einer Harmonisierung der kantonal sehr unterschiedlichen Bestimmungen interessiert.

swissinfo und Agenturen

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