Gefährliche Güter erhalten Fachperson
Wer gefährliche Güter transportiert, muss spätestens ab 1. Januar 2003 eine eigens ausgebildete Fachperson im Betrieb beschäftigen. Weiter kann ab 1. August in der Schweiz der LKW-Ausweis mit 18 Jahren erworben werden.
Ab dem 1. August gilt der Lastwagen-Fahrausweis in vielen europäischen Ländern bereits ab dem 18. Altersjahr. Bisher liessen diese Staaten Schweizer Chauffeure nur auf ihre Strassen, wenn diese mindestens 21 waren oder den eidgenössischen Fähigkeitsausweis als Lastwagenfahrer hatten.
Mit der Übernahme der europäischen Regelung kann in der Schweiz der Lastwagen-Fähigkeitsausweis bereits ab 18 erworben werden. Nach Angaben des Bundesrates erfolgen alle diese Anpassungen im Rahmen des Landverkehrsabkommens.
Gefahrengut-Beauftragter
Diese Beauftragten müssen eine Prüfung ablegen und sie überwachen in den Unternehmen, dass die Sicherheitsbestimmungen für den Transport von gefährlichen Gütern eingehalten werden. Dann wirken sie als Berater und Ansprechpartner für die Mitarbeitenden.
Verstösse melden
Neu werden wiederholte und schwere Verstösse gegen diese Verordnung nicht mehr nur der zuständigen kantonalen Behörde gemeldet, sondern auch dem Bundesamt für Verkehr (BAV) sowie bei im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen oder ausländischen Unternehmen der zuständigen ausländischen Behörde.
swissinfo und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch