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Gegen die Benachteiligung von Behinderten

Die selbständige Benützung des öffentlichen Verkehrs ist ein zentrales Anliegen von behinderten Menschen. Keystone

Behinderte sollen im öffentlichen Verkehr, bei öffentlich zugänglichen Bauten und Dienstleistungen nicht mehr benachteiligt sein. Der Ständerat hat am Dienstag als Erstrat dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz einstimmig zugestimmt.

Nicht alle Hindernisse für Behinderte seien unvermeidlich, betonten Christoffel Brändli (SVP/GR) und Christiane Langenberger (FDP/VD) für die Kommission. Vielmehr schaffe die Gesellschaft oft eine künstliche Ausgrenzung, weil sie sich der Probleme Behinderter nicht bewusst sei.

Bundesrätin Ruth Metzler spielte auf die Unsicherheit vieler Menschen im Umgang mit Behinderten an. Man müsse hinschauen, um die Hindernisse wahrzunehmen. Diese Sensibilisierung würde die Gesellschaft reicher machen.

Alle öffentlichen Beriche erfasst

Das Gesetz verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, ihre öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen behindertengerecht zu erstellen und ihre Dienstleistungen behindertengerecht zu erbringen. Auch öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen von Privaten müssen behindertengerecht sein.

Das Diskriminierungs-Verbot auch für Private, die ihre Dienstleistungen öffentlich anbieten, dürfen Behinderte nicht benachteiligen. Insbesonders sind alle Bereiche des öffentlichen Verkehrs erfasst.

Wohngebäude unterstehen dem Gesetz, wenn sie mehr als acht Wohnungen aufweisen. Ein Minderheitsantrag This Jennys (SVP/GL), die Zahl auf zwölf heraufzusetzen, unterlag mit 26 zu 8 Stimmen. Auch Gebäude mit über 50 Arbeitsplätzen müssen den Normen des Gesetzes genügen.

Arbeit und Ausbildung nicht erfasst

Nicht dem Diskriminierungs-Verbot unterstellt sind Bereiche der privaten Arbeit und der privaten Ausbildung. Vielmehr sind hier Anreize zur besseren Integration vorgesehen. Ein Diskriminierungsverbot könnte hier kontraproduktiv wirken, mahnte Pro-Infirmis-Präsident Brändli.

Eine Minderheit um Jean Studer (SP/NE) forderte hingegen, Arbeit und Ausbildung ebenfalls dem Diskriminierungs-Verbot zu unterstellen. Es handle sich um einen essentiellen Teil der Existenz, sagte Studer.

Würden diese Bereiche nicht hineingenommen, hätte man nur die Hälfte der Arbeit gemacht. Die Minderheit unterlag mit 32 zu 6 Stimmen (Arbeit) bzw. 31 zu 6 Stimmen (Ausbildung).

300 Mio. Franken Finanzierungshilfe

Das Gesetz gewährt den Betroffenen und den Behinderten-Organisationen ein Klagerecht auf Beseitigung der Beeinträchtigung bzw. auf Entschädigung. Diese Rechtsansprüche seien zweckmässig und stellten keine übermässige Belastung Dritter dar, sagte Metzler.

Brändli betonte, mit dem Klagerecht präsentiere sich das Gesetz als tauglicher indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative “Gleiche Rechte für Behinderte”, die im Volk bemerkenswerte Unterstützung erhalte. Gleichzeitig mit der Gesetzesberatung beschloss der Ständerat, die Frist zur Behandlung dieser Initiative um ein Jahr zu verlängern.

Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz passierte in der Gesamtabstimmung mit 30 zu 0 Stimmen. Mit 32 zu 0 Stimmen wurde ein Bundesbeschluss angenommen, der als Finanzierungshilfe der Massnahmen im öffentlichen Verkehr 300 Mio. Franken zur Verfügung stellt.

swissinfo und Agenturen

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