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Gekämpft wird seit 59 Jahren

Die Frauen in der Schweiz warten seit 59 Jahren auf die Realisierung einer Mutterschaftsversicherung.

Die folgende Chronologie zeigt die wichtigsten politischen Etappen.

25. November 1945

Die Schweizer Männer nehmen einen Verfassungsartikel zur Einführung der Mutterschaftsversicherung mit 76 Prozent Ja an.

1946

Ein erster Vorentwurf für eine freiwillige Mutterschaftsversicherung wird in die Vernehmlassung geschickt, dann aber auf eine spätere Revision der Krankenversicherung verschoben.

1954

Der Vorentwurf für eine freiwillige Kranken- und eine obligatorische Mutterschaftsversicherung (MSV) ist umstritten und wird zurückgestellt.

1964

Nach einer Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes werden bei Schwangerschaft und Niederkunft die gleichen Leistungen wie bei Krankheit ausgerichtet.

1984

Die von der Organisation für die Sache der Frau (Ofra) mit Unterstützung der Linksparteien und Gewerkschaften lancierte Volksinitiative “Für einen wirksamen Schutz der Mutterschaft” wird mit 84 Prozent Nein verworfen.

Sie verlangte einen 16wöchigen Mutterschaftsurlaub mit vollem Erwerbsersatz, ein angemessenes Taggeld für Nichterwerbstätige und einen Elternurlaub von neun Monaten mit begrenztem Erwerbsersatz.

1987

Das Volk lehnt ein Mutterschaftsgeld für alle Frauen während 16 Wochen nach dem Modell der Erwerbsersatzordnung mit 71 Prozent Nein ab.

1992

Der Bundesrat kündigt in den Regierungsrichtlinien eine Mutterschaftsversicherung an.

Juni 1994

Bundesrätin Ruth Dreifuss präsentiert einen Gesetzesentwurf. Vorgesehen ist ein 16-wöchiger Mutterschaftsurlaub für alle erwerbstätigen Frauen, ein vierwöchiger Adoptionsurlaub für Mutter oder Vater und ein Erwerbsersatz.

24. Juni 1997

Der Bundesrat legt einen Gesetzesentwurf vor, wonach alle Mütter 14 Wochen Erwerbsersatz und eine Grundleistung erhalten sollen.

23. Juni 1998

Der Ständerat, die kleine Kammer, nimmt als Erstrat die Beratungen auf, heisst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Leistungen gut, aber beschliesst, dass die MSV nur eingeführt wird, wenn das Volk gleichzeitig die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWSt) um 0,25 Prozentpunkte genehmigt.

7. Oktober 1998

Der Nationalrat ist ebenfalls für eine MSV mit 14 Wochen Erwerbsersatz und Grundleistung, aber dagegen, dass die Versicherung von einem Ja zur MWSt-Erhöhung abhängig gemacht wird.

3. Dezember 1998

Der Ständerat schwenkt in dieser “Schicksalsfrage” auf den Nationalrat ein.

13. Juni 1999

In der Eidgenössischen Abstimmung wird die Mutterschaftsversicherung mit 61 Prozent Nein abgelehnt – zum dritten Mal nach 1984 und 1987.

19. Juni 2001

Zwei Jahre nach der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung präsentieren die Nationalrätinnen Jacqueline Fehr (SP), Ursula Haller (SVP), Therese Meyer (CVP) und der Berner Nationalrat Triponez (FDP) ihren Vorschlag für einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub im Erwerbsersatz-Gesetz (EOG).

18. September 2003

Die Vorlage über den bezahlten Mutterschaftsurlaub ist unter Dach. Leibliche Mütter sollen im Rahmen der Erwerbsersatz-Ordnung (EO) während 14 Wochen 80 Prozent ihres Lohnes erhalten. Die Frauen werden bei Mutterschaft entschädigt, wenn sie fünf Monate erwerbstätig waren.

22. Januar 2004

Die SVP reicht bei der Bundeskanzlei mit gut 72’000 Unterschriften ihr Referendum gegen den Mutterschaftsurlaub ein.

Über die Vorlage wird daher erneut das Volk entscheiden. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich am 26. September statt.

swissinfo und Agenturen

Eidgenössische Volksabstimmungen zur Mutterschaftsversicherung:
1984: 84% Nein
1987: 71% Nein
1999: 61% Nein

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