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Genf Cointrin: Air France bekämpft Billigterminal

So sieht der Eingang zum Terminal 2 heute aus. Gegen den Umbau zum Billigterminal regt sich Widerstand. Keystone

Die französische Fluggesellschaft will die Wettbewerbskommission (Weko) anrufen und so den Billigterminal T2 verhindern.

Air France beruft sich auf einen Staatsvertrag mit der Schweiz, will aber nach einer ersten Ablehnung ihres Einspruches nicht das Bundesgericht anrufen.

Air France will ihre Klage gegen den Billigflugterminal T2 am Flughafen Genf-Cointrin zwar nicht ans Bundesgericht weiterziehen, den Widerstand gegen das Projekt gibt sie aber nicht auf. Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) soll sich erneut mit dem Fall befassen.

Damit haben die Verantwortlichen der französischen Fluggesellschaft Air France am Freitag in Genf zum zweiten Mal innert sieben Monaten ihre Gründe gegen einen Billigflugterminal erläutert.

Der T2 sei auf den Billigflieger easyJet zugeschnitten und bedeute eine starke Wettbewerbsverzerrung für traditionelle Airlines, da den Billigfliegern geringere Passagiergebühren verrechnet würden.

Ende September hatte das Projekt erstmals grünes Licht von der Wettbewerbskommission (Weko) erhalten.

Bilateraler Staatsvertrag bindend

Die französische Fluggesellschaft wolle der Weko ein Dossier zustellen mit den Gründen, die gegen das Projekt sprechen würden, sagte Etienne Rachou, Generaldirektor für Europa und Nordafrika bei der Air France. Beim ersten Weko-Entscheid seien die Gegner nicht angehört worden.

Dieser erste Entscheid geht auf den 10. Januar zurück. Damals hatte das Genfer Verwaltungsgericht die Klage von Air France gegen den geplanten Billigflugterminal am Flughafen Cointrin abglehnt.

Es sei dafür nicht zuständig. Die französische Fluggesellschaft überlegte sich anschliessend den Gang vors Bundesgericht.

Zudem ist Air France auch ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gelangt, wie Unternehmensanwalt Bruno de Preux damals sagte.

Das geplante Billigflugterminal T2 missachte einen zentralen Punkt aus dem bilateralen Staatsvertrag von 1956 über den Genfer Flughafen: Franzosen müssen den Flughafen direkt über französisches Staatsgebiet erreichen können.

Im Gegenzug habe Frankreich damals dem Flughafen einen Teil seines Staatsgebietes zur Verfügung gestellt.

Weko und Flughafen gelassen

Der Bericht der Weko habe auf dem Luftfahrtsabkommen mit der EU basiert, sagte Weko-Sprecher Patrik Ducrey. Eine nicht zugelassene Staatshilfe konnte die Weko demnach nicht feststellen. Der erneute Anruf der Weko durch die Air France werde vermutlich auf dem Kartellgesetz und dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beruhen.

Ducrey sagte auch, dass das Resultat des ersten Weko-Entscheids in die weitere Beurteilung einfliessen werde. Die Marktüberwacher konnten damals keine Wettbewerbsverzerrung feststellen.

Ebenfalls gelassen zeigte sich der Sprecher des Flughafens Genf. Es hätten sich bereits alle möglichen Instanzen mit dem Terminal T2 auseinandergesetzt und hätten keine Auflagen gemacht.

500’000 Passagiere von Air France benutzen jährlich den Flughafen Cointrin. Bei EasyJet sind es 2,3 Millionen.

Gutes Jahr

Der Flughafen Genf-Cointrin erwartet für 2004 einen guten Jahresabschluss. Die Passagierzahlen dürften 2004 laut den Verantwortlichen um 6,2 bis 6,3% gewachsen sein.

“Wir werden wahrscheinlich erstmals mehr als 8,5 Mio. Passagiere haben”, hatte Jean-Pierre Jobin vom Flughafen Genf Ende Jahr gegenüber der Westschweizer Wirtschaftszeitung “L’Agefi” gesagt.

swissinfo und Agenturen

Der Flughafen Genf-Cointrin will den älteren der beiden Terminals zum Blligflugterminal T2 umbauen.

Ziel ist es, den Billigfluggesellschaften, wie EasyJet, niedrigere Flughafentarife bei weniger Leistung zu verrechnen.

Die traditionellen Fluggesellschaften, wie Air France, befürchten dadurch einen Wettbewerbsnachteil.

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