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Gentech-Weizen auf Eis gelegt

Christoph Sautter, Projektleiter des Feldexperiments, kann seinen Weizen vorläufig nicht im Freiland ausbringen. Keystone

Das Bundesgericht hat bei der Bewilligung des Freisetzungs-Experiments der ETH Zürich Verfahrensmängel festgestellt. Der Gentech-Weizen wird diesen Frühling wohl nicht aufs Feld gelangen.

Denn vor einem erneuten Entscheid müssen die Beschwerdeführer angehört werden.

Der Streit dauert bereits lange. Auch der jüngste Entscheid des obersten Schweizer Gerichtes bedeutet nicht das definitive Aus für Freisetzungs-Versuche mit gentechnisch veränderten Organismen. Eigentlich erkannte das Bundesgericht am Mittwoch bloss einer Beschwerde der Gentechgegner gegen die Bewilligung des Bundes aufschiebende Wirkung zu.

Die Hochschule bedauert den Entscheid. Rolf Probala, der Medien-Verantwortliche der ETH Zürich, sagte gegenüber swissinfo, dass es nun “kaum wahrscheinlich” sei, dass der Freisetzungsversuch noch in diesem Jahr starten wird.

Der Grund liegt in der Natur: Der Weizen müsste noch im März ausgebracht werden, später wäre es zu warm.

Verfahrensmängel, kein materieller Entscheid

Noch gibt die ETH aber nicht auf, man hofft auf rasche Klärung. Denn die Bundesrichter begründeten den Marschhalt mit “gravierenden Verfahrensmängeln” beim zuständigen Departement (UVEK) wie auch beim Bundesamt für Umwelt Wald und Landschaft (BUWAL).

So sei den Beschwerdeführern nie Parteistellung eingeräumt worden. Entsprechend sei das rechtliche Gehör verweigert worden.

Inhaltlich äusserte sich das Bundesgericht nicht zum Versuch, mit dem die ETH die Resistenz gentechnisch veränderten Weizens auf die Pilzkrankheit Stinkbrand testen will. Die Bundesstellen müssen nun die Beschwerdeführer anhören und dann erneut über eine allfällige Bewilligung entscheiden.

Beschwerdeführer zufrieden

Die Beschwerdeführer reagierten hocherfreut. Vor Bundesgericht angetreten war unter anderen die Schweizerische Vereinigung integriert produzierender Bauern und Bäuerinnen IP-Suisse. Geschäftsführer Fritz Rothen zeigte sich überzeugt, dass das Risiko der Freisetzung für die eigene Produktion zu gross gewesen wäre.

Allerdings betonte er, dass jeder Fall wieder neu beurteilt werden müsse. Der geplante ETH-Versuch mache aber keinen Sinn.

Greenpeace wies darauf hin, der Versuch wäre verantwortungslos. “Und in einem landwirtschaftlichen Umfeld, das auf ökologische Lösungen setzt, ist ein Gentech-Freilandversuch mit unserem Brotgetreide Weizen schlicht und einfach fehl am Platz.”

Weiteres Vorgehen der ETH unklar

Während die Gentech-Gegner die ETH auffordern, auf den Versuch zu verzichten, hält man sich an der Hochschule noch bedeckt. Allerdings sei noch nicht klar, ob man die Experimente um ein Jahr verschieben könne, so die Verantwortlichen. Denn die Unterstützung des Nationalfonds für das Projekt laufe Ende dieses Jahres aus.

Weiter verweist die ETH auf Forschungen im Ausland. Es müsse abgewogen werden, “ob die ausländische Konkurrenz mit ähnlichen Experimenten nicht bereits einen Vorsprung erzielt hat, den die ETH nicht mehr aufholen kann und der das Experiment dadurch wissenschaftlich überflüssig macht”.

swissinfo, Eva Herrmann

Die Zürcher Forscher wollten mit ihrem kleinflächigen Feldversuch (rund 1600 Pflanzen auf wenigen Quadratmetern) die “Biosicherheit von transgenem Weizen unter natürlichen Bedingungen” abschätzen, wie es im Gesuch heisst.

Die Pflanzen wurden im Labor gentechnisch so verändert, dass sie nicht mehr von Stinkbrand befallen werden können. Dank einem Fremdgen entwickeln sie ein Eiweiss, mit dem sie sich selber gegen die Pilzerkrankung wehren können.

Im Dezember hatte das Departement einen früheren ablehnenden Entscheid des zuständigen Umwelt-Bundesamtes korrigiert und den Versuch mit Auflagen bewilligt. Darauf folgte eine Beschwerde, der nun das Bundesgericht aufschiebende Wirkung zuerkannte.

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