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Gerhard Ulrich vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen

(Keystone-SDA) Bellinzona – Gerhard Ulrich, der Präsident des Vereins «Aufruf ans Volk», ist vom Bundesstrafgericht in Bellinzona von der Anklage der Nötigung freigesprochen worden. Seine Protestaktionen gegen zwei Bundesrichter waren somit rechtmässig.
Einzelrichterin Miriam Forni kam zwar zum Schluss, dass Ulrichs Beleidigungen an die Adressen der beiden Bundesrichter den Tatbestand der Ehrverletzung erfüllten. Da die Richter jedoch keine Anzeige erstatteten, könne man Ulrich deswegen nicht verurteilen.
Die beiden Bundesrichter hatten vor Gericht als Zeugen ausgesagt. Sie hatten darauf verzichtet, Ulrich zu verklagen, weil sie sich von ihm nicht als Personen, sondern als Amtsträger angegriffen fühlten, wie sie sagten.
Ulrich hatte im Jahr 2004 vor dem Bundesgericht in Lausanne einen Hungerstreik durchgeführt. Zudem übernachtete er mehrmals auf einem Feldbett vor dem Wohnhaus eines Richters. Auch verteilte er Flugblätter, auf denen er die beiden Richter wüst beschimpfte.
Diese Aktionen hätten stets unter Polizeibeobachtung stattgefunden, hielt Forni bei der Urteilsverkündung fest. Die Polizei habe sich nie zum Einschreiten gezwungen gesehen. Ulrich habe deshalb davon ausgehen können, dass er kein Offizialdelikt beging.
Forni folgte damit der These der Verteidigung, die am Dienstag einen Freispruch beantragt hatte. Staatsanwalt Hansjörg Stadler hingegen hatte wegen Nötigung eine Zusatzstrafe von 100 Tagen beantragt.
Seinen Freispruch muss Ulrich hinter Gittern feiern. Denn der 65-jährige Ingenieur aus Winterthur befindet sich derzeit im Strafvollzug in Orbe.
Er ist in der Romandie wegen verschiedener Delikte – unter anderem Brandstiftung, Nötigung und Verleumdung – bereits fünfmal schuldig gesprochen worden. Die gegen ihn ausgesprochenen Strafen summieren sich auf rund 48 Monate.
Ulrich fühlt sich als politischer Gefangener respektive als ein Justizopfer. Seine fünf Verurteilungen erachtet er als Racheakt der Richter.

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