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Geschichte wiederholt sich

In der Schweiz sind die ersten Gesuche um Rehabilitierung von Flüchtlingshelfern aus dem Zweiten Weltkrieg im Parlament eingereicht worden.

Zu den Gesuchen gehört jenes von Aimée Stitelmann, die vor allem Waisen aus Frankreich in die Schweiz geschmuggelt hatte und deswegen 1945 zu Gefängnis verurteilt worden war.

Flüchtlingshelfer aus der Schweiz, die im Zweiten Weltkrieg Opfern der Nazis geholfen hatten, können beim Parlament ein Gesuch um ihre Rehabilitierung einreichen. Der entsprechende Erlass trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Seit Jahresbeginn wurden bereits rund 20 Gesuche eingereicht, darunter auch Kollektivgesuche.

Waisenkinder gerettet

Zwischen 1942 und 1945 hatte Aimeé Stitelmann 15 Kinder, meist Waisen, per Zug, auf der Strasse oder über die Berge in die Schweiz gebracht. Als französisch-schweizerische Doppelbürgerin lebte sie in Genf, ihre Eltern waren in Lyon zu Hause.

Dank der doppelten Nationalität konnte sie zwischen der Schweiz und Frankreich hin- und herreisen. “Die Eltern der Kinder, denen ich half, waren bereits in Konzentrationslagern der Nazis gelandet. Um das Leben dieser Kinder zu retten, mussten sie aus Frankreich weggebracht werden”, erklärte Aimée Stitelmann diese Woche an einer Medienkonferenz.

Beim Versuch, zwei Flüchtlingshelfer nach Frankreich zu bringen, wurde die damals 20 Jahre alte Jüdin schliesslich von den Schweizern 1945 erwischt. Sie wurde von der Militärjustiz zu 15 Tagen Gefängnis verurteilt.

Blick in die Vergangenheit im Interesse der Zukunft

Bisher wollte die frühere Lehrerin von einer Rehabilitierung nichts wissen. Sie empfand es nach eigenen Worten als “absurd”, auf diese Art und Weise in die Vergangenheit zurückblicken.

“Persönlich ist es mir egal, ob ich rehabilitiert werde oder nicht. All dies liegt so weit zurück. Es brauchte viel Arbeit, mich zu überzeugen, doch ein Gesuch um Rehabilitierung einzureichen”, erklärte Stitelmann gegenüber swissinfo.

“Jetzt habe ich mich doch dazu entschieden, weil ich hoffe, dass Leute, die Flüchtlingen oder Asylsuchenden helfen, in Zukunft nicht mehr so bestraft werden”, sagt die frühere Flüchtlingshelferin heute.

Fast zeitgleich mit ihrem Auftritt vor der Presse wurde im Kanton Freiburg ein SP-Politiker von einem Gericht zu 300 Franken Busse verurteilt, weil er zwei Papierlosen Gastrecht gewährt hatte.

“Ich verdanke ihr mein Leben”

Auch Alain Reinberg, ein Jude, der in den ersten Kriegsjahren in der Resistance aktiv war, gehört zu den Menschen, denen Stitelmann geholfen hatte. “Die Gestapo war hinter mir her, und ich musste unbedingt raus aus Frankreich”, sagt er.

Ein erster Versuch sei fehlgeschlagen. Schliesslich sei es Stitelmann gelungen, ihn über die Grenze zu bringen, erklärt Reinberg weiter. “Ich verdanke ihr mein Leben.”

Die Bescheidenheit der heute 79 Jahre alte Aimée Stitelmann ist berührend. “Ich musste es einfach tun”, meint sie heute achselzuckend. “Es war eine Frage der Menschlichkeit.”

Angst unterdrückt

Die Angst um ihre persönliche Sicherheit habe sie unterdrücken können, erklärt die pensionierte Lehrerin weiter. Wenn sie in Frankreich gefasst worden wäre, hätte ihr die Deportation in ein Konzentrationslager gedroht.

“Ich erinnere mich, dass es körperlich sehr anstrengend war. Wir mussten oft – mit den Kindern im Schlepptau – unter Stacheldraht durchkriechen, um die Grenze zu überqueren.”

Es habe auch Momente voller Angst gegeben, sagt Stitelmann. “Etwa wenn wir den Weg über die Alpen nehmen mussten, weil es viele Grenzwächter und Hunde hatte.” Dies seien lange und gefährliche Strecken gewesen.

“Ich musste, obschon ich selber oft starr vor Angst war, einfach reden und den Kindern Scherze erzählen, damit sie sich nicht noch mehr fürchteten.” Nach der Ankunft in der Schweiz übergab Stitelmann die Kinder jeweils an andere Flüchtlingshelfer, die dafür sorgten, dass die Kinder versteckt wurden.

Kriegsvergangenheit

Es ärgere sie, dass viele Menschen in der Schweiz auch heute noch lieber den Kopf in den Sand steckten, statt sich der Geschichte des Landes samt deren unrühmlichen Kapiteln zu stellen. “Ich habe den Eindruck, dass die Leute die Vergangenheit vergessen wollen. Sie ist aber nicht vorbei, und wir dürfen nicht vergessen, was damals geschah”, sagt Stitelmann weiter.

“Ich erinnere mich auch an die Gleichgültigkeit in der Schweiz während des Krieges. Die Leute beklagten sich über mangelndes Essen und vergassen darob die Gefahren, die den Menschen ausserhalb der Schweiz drohten.”

Insgesamt hatte die Schweiz während des Krieges etwa 300’000 Flüchtlinge aufgenommen. Rund 20’000 Menschen, die meisten davon Juden, waren jedoch an der Grenze zurückgewiesen worden.

Der frühere Nationalrat Nils de Dardel war aktiv an der Ausarbeitung des Bundesgesetzes zur Aufhebung der Strafurteile für Flüchtlingshelfer aus der Nazizeit beteiligt gewesen.

“Das Gesetz wird dazu beitragen, den enormen Mut gewisser Schweizer und Schweizerinnen während dieser Zeit ans Tageslicht zu bringen, die bis heute
dafür nicht geehrt, sondern verurteilt wurden”, sagt de Dardel heute.

Anwälte denken an heutige Flüchtlingshelfer

Das Gesetz bezieht sich zwar nur auf die Nazi-Zeit, doch wird es laut de Dardel heute auch von Anwälten angesprochen, die Menschen verteidigen, die illegalen Aslysuchenden, Flüchtlingen oder Sans-papiers Unterschlupf boten.

Das Bundesgesetz baut auf einer zweistufigen Prozedur: Einerseits die Aufhebung aller Strafurteile für Flüchtlingshelfer aus der Nazi-Zeit (Militärjustiz sowie Strafgerichte auf Bundes- und Kantonsebene). Die Kommission des Parlaments muss auf Gesuch hin oder von Amtes wegen entscheiden, ob ein konkretes Urteil unter die generelle Aufhebung fällt.

Gesuche um Rehabilitierung einreichen können die Verurteilten selbst oder Angehörige verstorbener Verurteilter. Die schriftlichen und eigenhändig geschriebenen Gesuche sind vor dem 31. Dezember 2001 einzureichen; in begründeten Ausnahmefällen bis spätestens Ende 2011.

Gegen den Entscheid der parlamentarischen Rehabilitations-Kommission kann kein Einspruch eingelegt werden. Auch gibt es keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung.

Neben dem Gesuch Stitelmanns reichte unter anderem die Paul-Grüninger-Stiftung im Namen von 26 Personen ein Kollektivgesuch ein.

swissinfo, Vanessa Mock
(Übertragung aus dem Englischen: Rita Emch)

Aimée Stitelmann hatte zwischen 1942 und 1945 insgesamt 15 Kinder, meist Waisen, per Zug, auf dem Landweg oder über die Berge in die Schweiz gebracht.

Als französisch-schweizerische Doppelbürgerin lebte die heute 79 Jahre alte Frau in Genf, während ihre Eltern in Lyon zu Hause waren. Dank ihrer Doppelnationalität konnte sie zwischen der Schweiz und Frankreich hin- und herreisen.

Insgesamt hatte die Schweiz während des Zweiten Weltkriegs rund 300’000 europäischen Flüchtlingen Zuflucht geboten. Rund 20’000 Menschen jedoch, meist Juden, wurden an der Grenze abgewiesen und damit meist in den sicheren Tod abgeschoben.

Dank einem neuen Gesetz sollen die Flüchtlingshelfer, die für ihre Aktionen in der Schweiz verurteilt wurden, nun rehabilitiert werden.

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