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Die 5. Schweiz als “Stimme der Vernunft” in der Innenpolitik

Hamburg mit Lichtinstallation zur Elbphilharmonie im Jahr 2010. Keystone

Auslandschweizer könnten weit mehr Einfluss auf die Schweizer Politik haben, wenn sie sich selbstbewusster zu Wort meldeten. Tim Guldimann, Berns Botschafter in Berlin, ermunterte seine in Deutschland lebenden Landsleute auf der diesjährigen ASO-Konferenz, ihre Interessen aktiver zu vertreten.

Der Schweiz wiederum täte mehr Einmischung der über die Welt verstreuten Eidgenossen gut, bekräftigte der Diplomat und nahm wie gewohnt kein Blatt vor den Mund. Auslandschweizer seien weltoffen, international und mobil – anders als viele ihrer Landsleute daheim.

Anlass für den Appell Guldimanns, der nach seinem anstehenden altersbedingten Ausscheiden aus dem diplomatischen Dienst im Herbst für die Sozialdemokraten in den Nationalrat einziehen möchte, war die vom Schweizer Volk befürwortete Einschränkung der Personenfreizügigkeit, die in weniger als zwei Jahren umgesetzt werden muss. “Es wird ernst, wir laufen in eine Sackgasse”, mahnte der Diplomat mit Verve. Der Schweiz drohe eine Isolation innerhalb Europas. Doch die Politiker in Bern ignorierten im laufenden Wahljahr die enormen Probleme mit Europa, die durch die Umsetzung der Volksinitiative anstünden.

Notwendiger Blick von aussen

Politiker in Bern und Brüssel befinden sich bekanntlich in einer äusserst schwierigen Situation. Bern möchte die bilateralen Abkommen mit der EU fortführen, Brüssel versagt Verhandlungen unter den bestehenden politischen Vorzeichen und sieht keinen Spielraum für Kompromisse: Die Personenfreizügigkeit als Grundprinzip der EU sei nicht verhandelbar.

“Die Fünfte Schweiz muss sich als Stimme der Vernunft in die Innenpolitik einmischen“, appellierte Guldimann an die Anwesenden.  “Sie haben den Blick von aussen, den die Schweiz so dringend braucht.” Zudem liege es in ihrem eigenen Interesse, für eine offene Eidgenossenschaft einzutreten: Denn falls die EU der Schweiz die Einschränkungen der Personenfreizügigkeit mit gleicher Münze zurückzahle, seien die im Ausland lebenden Schweizer davon als erste betroffen. Allein in Deutschland wohnen derzeit rund 85 000 Eidgenossen, fast zwei Drittel von ihnen sind allerdings Doppelbürger.

E-Voting auf halber Strecke

Guldimann präsentierte sich bereits im Wahlkampfmodus: “Gehen Sie wählen“, rief er seinen Landsleuten zu. In der Masse könnten ihre Stimmen durchaus einen Unterschied in der nationalen Politik machen.

Derzeit haben sich jedoch erst rund 150000 der 740000 ausserhalb ihrer Heimat lebenden Schweizer in Wahlregister eingetragen. Nur 13 Kantone ermöglichen zudem ihren Mitbürgern im Ausland im Herbst das Wählen über das Internet – das sogenannte E-Voting. Guldimann bezeichnete es als “elende Schlamperei”, dass die angekündigte Umsetzung des E-Voting noch nicht in allen Kantonen erfolgt sei. Auch der aus Genf nach Hamburg angereiste ASO-Präsident Jacques-Simon Eggly drängte auf eine Ausweitung der Stimmabgabe per Internet. Zugleich stellten die 13 Kantone bereits eine “bedeutenden Fortschritt” gegenüber 2011 dar, als erst vier Kantone die elektronische Stimmenabgabe erlaubten.

“Zuwanderung bringt Wohlstand“

Auswanderer müssen eigentlich nicht vom Wert einer mobilen und offenen Gesellschaft überzeugt werden. Das bewies auch der kräftige Applaus, den die Auslandschweizer dem Ökonom Thomas Straubhaar für seinen Vortrag spendeten. Wie Tim Guldimann warb Straubhaar mit Nachdruck aus ökonomischer Sicht für eine Schweiz, die Migranten willkommen heisst. “Die Schweiz ist ein weltweites Erfolgsmodell nicht trotz, sondern dank der Zuwanderung”, bekräftigte der in Hamburg lebende Schweizer Volkswirt. Eine der höchsten Zuwanderungsraten der Welt gehe mit Vollbeschäftigung einher. Migranten stellten also keine Gefahr für den Wohlstand dar.

Auch die Angst vor Dichtestress als Argument für eine reduzierte Zuwanderung wollte er nicht gelten lassen. Die Schweiz sei im Vergleich zu anderen Ländern nicht zu dicht bebaut, sie brauche jedoch neue und intelligente Raum- und Stadtentwicklungsmodelle. Warum sollte nicht beispielsweise in Städten höher gebaut werden dürfen als bisher, fragte Straubhaar.

Abseits der politischen Analysen und Anstösse bot die vom Schweizer Verein Helvetia organisierte ASO-KonferenzExterner Link den zahlreichen Teilnehmern auch handfeste Informationen und Tipps: So bietet die neue europäische Erbrechtsverordnung deutsch-schweizerischen Doppelbürgern neue Wahlmöglichkeiten, die Rechtsanwalt und Honorarkonsul Gerhard Lochmann erläuterte. Für sie galt bisher in Deutschland das deutsche Erbrecht. Ab August 2015 können sie zwischen diesem und dem Schweizer Erbrecht wählen. “Sie haben als Doppelbürger damit mehr Baukästen zur Verfügung“, so Lochmann.

Weiterhin Probleme mit Banken

Auf den Nägeln brennen den Auslandschweizern weiterhin ihre Probleme mit den heimischen Banken. Diese haben seit einigen Jahren die Kontoführungsgebühren für Kunden mit ausländischem Wohnsitz – egal ob Schweizer Staatsbürger oder nicht – drastisch erhöht oder gar Konten wegen des Verwaltungsaufwandes ganz gekündigt. “Dieses Thema treibt uns weiterhin sehr um”, bekräftigte Elisabeth Michel, Vorsitzende der ASO Deutschland.

Rechtlich lasse sich gegen diese Ungleichbehandlung allerdings nicht vorgehen, erläuterte Ariane Rustichelli, Co-Direktorin der Auslandschweizerorganisation ASO.

Es liege im Ermessen der Bank, mit wem sie einen privatrechtlichen Vertrag eingehe. Mittlerweile hat sich zwar die Anzahl der Banken, die nun auch wieder Kunden aus dem Ausland akzeptieren, erhöht. Doch die leidige Frage der exorbitanten Gebühren bleibt vorerst bestehen. Zudem verlangen die Institute, dass der Antragsteller zur Kontoeröffnung in die Schweiz anreist. Derzeit führt die ASO unter 37 Schweizer Banken eine Umfrage über die Bedingungen der Kontoeröffnung und -führung durch. Die Ergebnisse werden auf der ASO-WebsiteExterner Link veröffentlicht.

Das aller Voraussicht nach im November 2015 in Kraft tretende Auslandschweizergesetz vereint die bisher auf verschiedene Gesetze, Verordnungen und Reglemente verteilten Rechte der über 730000 im Ausland lebenden Schweizer. Es enthält keine neuen Aspekte, besitzt aber als Anerkennung der Bedeutung der Fünften Schweiz für diese eine hohe Symbolkraft. Teil des Gesetzes sind die politischen Rechte der Auslandschweizer, die Sozialhilfe, der konsularischen Schutz sowie weitere konsularische Dienstleistungen. Auch das E-Voting, die elektronische Stimmenabgabe über das Internet bei Abstimmungen und Wahlen, wurde explizit in das neue Gesetz aufgenommen. ASO-Präsident Jacques-Simon Eggly bezeichnet das Gesetz als “bedeutendste und markanteste Leistung“ der ASO seit der Einführung des Briefwahlrechts für Auslandschweizer im Jahr 1992.

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