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Katholische Kirche: Anzeige bei Verdacht

Bei einem begründeten Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch einen Priester will die katholische Kirche in der Schweiz neu grundsätzlich Anzeige erstatten. Bislang wurde dies nur in schweren Fällen und bei Wiederholungsgefahr gemacht.

Die Bischöfe haben die entsprechenden Richtlinien verschärft, wie sie am Mittwoch in Einsiedeln bekannt gaben. Allerdings kann das Opfer gegen eine Anzeige bei der Kirche Einspruch erheben.

Verbessern wollen die Bischöfe auch die innerkirchliche Information. Seelsorger sollen nur noch eingestellt werden, wenn lückenlose und schriftliche Informationen über den Leumund des Betreffenden vorliegen.

Auf eine schwarze Liste sollen Priester, die sich sexuell vergehen, in der Schweiz jedoch nicht gesetzt werden.

Bei den Opferstellen der Bistümer haben sich in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 104 Opfer von 72 Tätern gemeldet. 2009 waren es 15 Opfer von 14 Tätern gewesen.

Dies gab Joseph Bonnemain vom Expertengremium “sexuelle Übergriffe in der Pastoral” am Mittwoch in Einsiedeln bekannt. 80 Prozent der neu gemeldeten Fälle betrafen die Zeit vor 1990. Nur 9 der 2010 gemeldeten Fälle geschahen nach 1990.

Die Mehrheit der Opfer waren männliche Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren, nämlich 61. 101 der 104 Fälle stammten aus der deutschen Schweiz; in der Westschweiz war das Thema bereits 2008 aktuell (30 Fälle allein im Bistum Lausanne-Genf-Freiburg).

swissinfo.ch und Agenturen

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