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Realistische oder halbherzige Antikorruptions-Strategie?

Die Debatte zur Lex FIFA im Parlament war lange vor dem FIFA-Skandal programmiert. Keystone

Die Schweiz muss mehr tun im Kampf gegen Korruption und Bestechung. Fast alle Politiker teilen diese Haltung. Doch die Meinungen gehen auseinander, sobald es darum geht, was gesetzlich geändert werden soll. Der Ständerat hat einen ersten Schritt gemacht, blieb aber unter den Forderungen der Regierung. Noch offen ist, was der Nationalrat entscheiden wird.

Die Medien sprechen seit geraumer Zeit von einer “Lex FIFA“. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass es sich bei dieser Gesetzesänderung weitgehend  um eine Konkretisierung einer parlamentarischen InitiativeExterner Link von SP-Nationalrat Carlo Sommaruga handelt, der 2010 einige Korruptionsfälle im internationalen Fussballverband (FIFA) zum Anlass für den Vorschlag genommen hatte, die strafgesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Bestechung zu verschärfen.

Ein reiner Zufall war es aber, dass die Debatte zur Gesetzesänderung ausgerechnet während der von Korruptionsvorwürfen erschütterten FIFA und einen Tag nach dem Rücktritt von FIFA-Präsident Sepp Blatter stattfand.

Vom Antrag zum Offizialdelikt

Die gesetzliche Neuerung, die am Mittwoch in der Kleinen Kammer des Parlaments debattiert wurde, geht allerdings weit über die FIFA hinaus. Bisher war Privatbestechung im Gegensatz zur öffentlichen Bestechung nur im Zusammenhang mit Wettbewerbsverzerrungen und auf Anzeige strafbar. Sie war daher auch nicht im Strafgesetzbuch geregelt.

Auf Grund dieser Gesetzeslücke konnten die Strafermittler beispielsweise bei Korruptionsfällen in grossen Sportvereinen nicht aktiv werden, wenn keine Verletzung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb vorlag.

Empfehlungen der GRECO

In einem Evaluationsbericht vom Oktober 2012 hat die Staatengruppe GRECO (Groupe d’Etats contre la Corruption) empfohlen, dass Privatbestechung in Zukunft nicht mehr auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt werden soll. So könnte die Wirksamkeit des Strafgesetzes erhöhe werden.

Zudem wurde der Schweiz nahegelegt, dass die Strafbestimmungen zur Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme nicht nur die Amtsträger, sondern unmissverständlich auch begünstigte Dritte einschliessen.

Mit Inkrafttreten des Europäischen Strafrechtsübereinkommens über Korruption im Jahr 2006 ist die Schweiz gleichzeitig Mitglied der GRECO geworden. Die Staatengruppe hat die Aufgabe, die Korruptionsbekämpfung in den Mitgliedstaaten durch wechselseitige Länderexamen zu unterstützen und zu stärken.

(Quelle: Bundesamt für Justiz)

Wenn die von der Kleinen Kammer verabschiedeten Änderungen auch vom Nationalrat übernommen werden, wird Privatbestechung künftig offiziell zu einem Delikt. Damit müssen die Strafbehörden von sich aus tätig werden. Praktisch alle Ständeräte vertraten diese Haltung, und dies gegen den erbitterten Widerstand von Wirtschaftskreisen, die stets betont hatten, dass “mehr Staat“ nicht vonnöten sei und die bestehende gesetzliche Regelung vollkommen ausreiche.

“Die Schweiz gehört zu den am wenigsten korrupten Ländern der Welt. Aber die Welt und die Wirtschaft globalisiert sich immer mehr, die Internationalisierung ist fortgeschritten und hat das Risiko der Korruption auch bei uns erhöht. Daher müssen wir unsere Normen an die neue Situation anpassen und einige Gesetzeslücken schliessen”, meint FDP-Ständerat Fabio Abate.

Ja, aber

Der Ständerat war jedoch in einer entscheidenden Frage gespalten. Der Bundesrat wollte jegliche Art von Privatbestechung von Amtes wegen verfolgen lassen. Die Rechtskommission des Ständerats, die sich schliesslich mit nur einer Stimme Unterschied durchsetzte, unterscheidet jedoch zwei verschiedene Arten von Privatbestechung: Nur wenn ein Korruptionsfall das “öffentliche Interesse“ tangiert, soll dieser als Offizialdelikt behandelt werden. Ansonsten bleibt die bisherige Regelung bestehen.

Bundesrätin und Justizministerin Simonetta Sommaruga hat an diesem Passus des “öffentlichen Interesses“ keine Freude. Und auch für Ständerat Robert Cramer “wurde mit diesem Entscheid der Gesetzesänderung die Substanz geraubt.“ Die ganze Sache erinnere ihn sehr an die Entwicklungen rund um das Bankgeheimnis, fügt der Grüne-Parlamentarier aus Genf an: “Anfänglich hiess es, dass es gar keine Probleme gebe. Dann hat der Druck aus dem Ausland zugenommen, solange, bis wir unter diesem internationalen Druck zum Handeln gezwungen waren.“

Ständerat Fabio Abate sieht dies anders: „Man wollte schlicht vermeiden, dass die Strafermittler auch bei Bagatellfällen im Bereich der Privatkorruption gezwungen sind einzuschreiten. Denn sonst besteht das Risiko, den gesamten Justizapparat aufzublähen. Die Strafermittler würden von solchen Fällen erschlagen und übergebührend in Anspruch genommen. Und das mit dem Risiko, dass es zu Einstellungsverfügungen kommt.“

Kritiker behaupten, dass in fast allen Nachbarländern – Frankreich, Italien, Österreich – die Privatbestechung in jedem Fall ein Offizialdelikt darstellt. Der Tessiner Ständerat Abate entgegnet, dass die Schweiz mit ihrer neuen Regelung nicht alleine dastehe, sondern dem Modell Deutschlands gefolgt sei. “Und dies ist ein Land, das unserem sehr ähnlich ist und wenig Bestechungsfälle aufweist“, so Abate.

Whistleblower schützen

Der Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrat Daniel Jositsch ist hingegen der Meinung, dass sich die Schweiz an britischen und US-amerikanischen Modellen hätte inspirieren sollen, die den Schutz von Whistleblowern in den Vordergrund stellen, das heisst von Personen, die Fälle von Korruption innerhalb von Unternehmungen oder Organisationen öffentlich machen.

 “Sicherlich ist die Änderung des Korruptionsstrafrechts ein Schritt in die richtige Richtung. Doch dies allein reicht nicht. In weniger als 20 Jahren wurde das Gesetz drei Mal geändert, aber wenn die Fälle von Korruption nicht aufgedeckt werden, nützen die schönsten Strafnormen nichts. Um effizient gegen Privatbestechung kämpfen zu können, braucht es ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern“, so Jositsch.

Der SP-Parlamentarier will zusammen mit seinen Parteikollegen genau für diese Sache kämpfen. Jositsch ist zwar der Meinung, dass Korruption in der Schweiz kein ausuferndes Phänomen darstellt, doch kenne man die wirklichen Dimensionen gar nicht. “Bisher wurde noch nie eine Verurteilung wegen Privatbestechung ausgesprochen. Das will aber nicht heissen, dass sie nicht existiert. Es heisst eher, dass sie nicht aufgedeckt wird. Selbst im öffentlichen Bereich kommen 90 Prozent der Fälle nie ans Licht”, meint Jositsch.

Niemand droht mit Wegzug

Nationalrat Robert Cramer findet es paradox, “dass die Schweiz einerseits von internationalen Organisationen als wenig korruptes Land eingestuft wird, aber ein gewisses rechtliches Vakuum für Korruption und bestochene Personen aufweist.“ Ein Fall von Aktualität sei die Bestechungsaffäre rund um die FIFA. Doch es sei nur ein Fall unter vielen. “Wir brauchen das neue Gesetz nicht nur für die Schweiz, sondern auch für eine ganze Reihe an internationalen Aktivitäten, die in der Schweiz erfolgen, beispielsweise im Rohstoffhandel.“

“Es ist wichtig daran zu erinnern, dass internationale Vereine und Verbände ihren Sitz in der Schweiz nicht auf Grund von laschen Strafrechtsnormen errichtet haben“, betont Fabio Abate. Kein Verband habe im Falle einer Verschärfung des Korruptionsstrafrechts mit dem Wegzug gedroht, wie einige Personen gemutmasst haben.“ 

(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

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