Voraussichtlich im Juni wird eine Zürcher Jugendanwältin zwei ehemalige Mitschüler der drei Münchner Schläger befragen. Das entsprechende Rechtshilfegesuch ist bei der Jugendanwaltschaft eingetroffen.
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Nun wird das Gesuch geprüft und die Organisation der Befragung vorbereitet. Die Münchner Justizbehörden ersuchen um einen Befragungstermin im Juni. Vertreter von Gericht und Staatsanwaltschaft, die Verteidiger der Angeklagten und die Vertreter der Nebenkläger wollen bei der Befragung dabei sein. Ihre Fragen müssten sie vorab schriftlich vorlegen.
Gegen diese Anwesenheit von deutschen Behördenvertretern können die beiden Jugendlichen, die befragt werden sollen, Beschwerde einreichen. Sollten sie dies tun, müssen Gerichte die Angelegenheit beurteilen. Verzichten sie darauf, sei eine Befragung im Juni möglich.
Die beiden Jugendlichen waren schon auf den 11. März als Zeugen ans Münchner Landgericht aufgeboten worden, wo der Prozess gegen ihre drei ehemaligen Mitschüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht nach wie vor im Gang ist. Sie erschienen damals nicht.
Die beiden Jugendlichen waren dabei, als die drei Angeklagten im Juni 2009 in der Münchner Innenstadt innert wenigen Minuten wahllos fünf Passanten brutal zusammenschlugen und zum Teil lebensgefährlich verletzten.
Die drei Schläger sind des gemeinschaftlich versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Ihnen drohen bis zu zehnjährige Freiheitsstrafen.
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