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Umstrittene Abzüge, Schlupflöcher und Showdown

Häuser von Wellington
Etwa 7000 Schweizer und Schweizerinnen wohnen in Neuseeland. Im Bild ist Wellington zu sehen. Reuters / David Gray

Vor mehr als 80 Jahren hat Neuseeland den Grundsatz der staatlichen Einheitsrente eingeführt. Dieser sieht vor, dass niemand zwei Altersrenten beziehen darf. Im pazifischen Inselstaat lebende Schweizerinnen und Schweizer erhalten somit deutlich weniger Rente. Die als ungerecht empfundene Regelung wird daher von vielen umgangen.

“In den letzten fünf Jahren habe ich alle Hebel in Bewegung gesetzt, um eine Lösung für das Problem zu finden, mit dem die Schweizer Rentner konfrontiert sind”, sagt David Vogelsanger, Schweizer Botschafter in Wellington. “Obwohl die Problematik den derzeitigen Regierungsparteien bestens bekannt ist und während der Wahlen ausgiebig darüber debattiert wurde, sind die nötigen Reformen nun auf die lange Bank geschoben worden.” Vogelsanger, den wir am Sitz der Schweizer Botschaft im windgepeitschten Wellington treffen, ist sichtlich ernüchtert.

Von seinem Büro im 12. Stock geniesst man einen herrlichen Blick über die Bucht und den Hafen, in dem seit jeher ankommt, wer Neuseeland zu seiner Wahlheimat erkoren hat. Zu den Einwanderern gehören auch zahlreiche Schweizer: Heute sind es ungefähr 7000, knapp 1200 von ihnen haben das Rentenalter erreicht.

Zwei Häuser
Die Schweizer Botschaft befindet sich im 12. Stock des Gebäudes auf der rechten Seite. Luca Beti

Das Prinzip der Einheitsrente

Das neuseeländische Rentensystem kennt die sogenannte “Superannuation“ (NZ Super), eine Rente, die erhält, wer nach dem 20. Lebensjahr während 10 Jahren, fünf davon nach dem 50. Altersjahr, legal im Land gelebt hat. Die über Steuern finanzierte Rente steht unabhängig von Beschäftigungsdauer, Nationalität, Einkommen und sozialem Status jedem zu. Ein Millionär hat ebenso Anspruch darauf wie jemand, der nie gearbeitet hat.

Das Gesetz verbietet indessen den Bezug von zwei Altersrenten: Neben der neuseeländischen darf keine Rente eines ausländischen Staates bezogen werden, in dem die betreffende Person zuvor gelebt und gearbeitet hat. Mit dieser Praxis will die Regierung eine Ungleichbehandlung von Rentnern verhindern, die ihr ganzes Leben lang in Neuseeland gearbeitet und Steuern bezahlt haben, und jenen, die lange Zeit im Ausland lebten.

Neuseeland zahlt daher Schweizer Staatsangehörigen im Ruhestand lediglich den Differenzbetrag zwischen der NZ Super und der AHV-Rente aus. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass den Anspruchsberechtigten von den 1100 Franken Superannuation monatlich der je nach Beschäftigungsdauer, Einkommen sowie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften variierende AHV-Betrag abgezogen wird.

Unzeitgemässes System

“Das ist ein veraltetes und überholtes System. Wir leben in einer globalen Welt mit erhöhter Mobilität”, kritisiert Vogelsanger. Laut der letzten Volkszählung geht vom Land der langen weissen Wolke, wie Neuseeland auch genannt wird, nach wie vor eine grosse Faszination aus: Der Anteil der in Übersee geborenen Bevölkerung ist zwischen 2001 und 2013 von 19,5 Prozent auf 25,2 Prozent gestiegen. Somit hat jeder vierte Einwohner des Landes Migrationshintergrund.

Das Verbot der Doppelrente betrifft also eine wachsende Zahl von Personen: sowohl in Neuseeland wohnsitzberechtigte ausländische Staatsangehörige als auch neuseeländische Staatsangehörige, die im Ausland gearbeitet haben. Während 2016 84’000 Personen eine Kürzung der NZ Super hinnehmen mussten, waren es 2018 bereits 98’000. “Diese Entwicklung lässt uns hoffen”, meint Vogelsanger. “Je höher die Zahl der von dieser Massnahme betroffenen neuseeländischen Rückkehrer ist, desto grösser der Druck auf die Politik, das Gesetz zu ändern.”

Laut Vogelsanger spart das Land jedes Jahr Hunderte von Millionen Dollar, indem es andere Staaten für die Lebenskosten seiner Rentner aufkommen lässt. Er hält die Rentenkürzung für inakzeptabel. 2018 habe die Staatskasse auf diese Weise über 430 Millionen Dollar (etwa 290 Millionen Schweizer Franken) eingespart, mehr als doppelt so viel wie 2010. “Trotz beharrlicher Bemühungen der Schweiz und anderer Staaten hat Neuseeland ein Abkommen, das die Situation von Personen mit Anspruch auf eine Auslandsrente verbessern würde, stets vehement abgelehnt”, bedauert der Botschafter.

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Das Damoklesschwert

Viele Schweizerinnen und Schweizer haben Mittel und Wege gefunden, das unliebsame Gesetz zu umgehen: Sie haben den neuseeländischen Behörden die Auslandsrente kurzerhand verschwiegen und die Ausgleichskasse gebeten, ihre Altersrente auf ein persönliches Post- oder Bankkonto in der Schweiz zu überweisen.

Den Vergleichszahlen nach zu schliessen ein weit verbreitetes Vorgehen. So wurden in der Statistik des neuseeländischen Ministeriums für soziale Entwicklung Ende Dezember 2018 471 AHV-Bezüge aufgeführt, während das Bundesamt für Statistik (BFS) 1179 Schweizer Rentenbezüger in Neuseeland verzeichnete. Damit hätten mehr als 700 Schweizerinnen und Schweizer sich über die geltende Regelung hinweggesetzt. Einige haben jedoch möglicherweise gar keine neuseeländische Rente beantragt, weil die AHV-Rente ohnehin höher war als die NZ Super.

Über den fehlbaren Eidgenossen hängt nun das Damoklesschwert. Am 1. Januar 2018 ist nämlich der automatische Informationsaustausch (AIA) mit Neuseeland in Kraft getreten, gegen den sich die Expats des Inselstaates 2017 erfolglos gewehrt hatten (vgl. Artikel “Neuseeland raubt unsere Schweizer Rente”). “Ich habe allen eine spontane Selbstanzeige empfohlen, damit sie keine Busse gewärtigen müssen”, sagt Vogelsanger.

Die ersten Daten werden dem Inland Revenue Department im Laufe dieses Jahres geliefert. Sollten die Informationen jedoch entgegen den Vereinbarungen in den Besitz des Ministeriums für soziale Entwicklung gelangen, müssten Schweizer Rentnerinnen und Rentner in Neuseeland neben einer Geldstrafe auch mit Steuernachzahlungen und einem Strafverfahren rechnen.

(Übertragung aus dem Italienischen: Cornelia Schlegel)

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