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Männer können in der Schweiz nicht vergewaltigt werden

Ein Mann hat die Hände in Verzweiflung vors Gesicht geschlagen
Wer in der Schweiz einen Mann anal vergewaltigt, macht sich bloss einer sexuellen Nötigung schuldig. 123RF/ Amir Kaljikovic

Das Schweizer Strafrecht definiert Vergewaltigung als erzwungenen vaginalen Geschlechtsverkehr mit einer weiblichen Person. Männer können deshalb rechtlich gesehen nicht Opfer einer Vergewaltigung werden. Eine Motion will das ändern – und zwingt den Rat zu einer Diskussion über explizite Inhalte.

“Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt”, der macht sich der Vergewaltigung nach Schweizer Definition schuldig. Wird ein Mann anal vergewaltigt oder eine Frau mit einem Gegenstand penetriert, gilt das in der Schweiz bloss als sexuelle Nötigung.

Zwar werden beide Delikte mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft, aber nur Vergewaltigung kennt eine Mindeststrafe von einem Jahr. Sexuelle Nötigung kann auch bloss mit einer Geldstrafe bestraft werden, denn unter diesen Tatbestand fallen noch weitere, weniger schwer wiegende sexuelle Übergriffe.

Andernorts gilt erzwungener Oralsex als Vergewaltigung

Dass die vaginale Vergewaltigung einer Frau einen anderen Tatbestand darstellt als die anale Vergewaltigung eines Mannes, ist eine Schweizer Besonderheit. Die meisten anderen Länder definieren Vergewaltigung ohnehin viel breiter – und geschlechtsunabhängig. In DeutschlandExterner Link beispielsweise sind “sexuelle Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind” eine Vergewaltigung. So kann beispielsweise auch Oralsex als Vergewaltigung gelten, oder wenn jemand den Finger in die Scheide steckt.

Das Schweizer Strafgesetzbuch
Das Schweizer Strafgesetzbuch sieht die Sache sehr eng: Nur der erzwungene Geschlechtsakt mit einer Frau gilt als Vergewaltigung. Keystone

In England gilt als VergewaltigungExterner Link, wenn jemand mit dem Penis gegen den Willen der anderen Person in Vagina, Anus oder Mund eindringt. In den USA variiert die Definition je nach Staat. Aber: “In der angloamerikanischen Strafrechtstradition wird der Vergewaltigungsbegriff oft deutlich weiter gefasst, sodass das Erzwingen von sexuellen Handlungen generell als ‘rape’ bezeichnet wird”, sagt Lukas Gschwend, Professor für Rechtsgeschichte und Strafrecht an der Universität St. GallenExterner Link.

Männer erstatteten früher kaum Anzeige

Aus heutiger Sicht erscheine die Schweizer Differenzierung tatsächlich eigenartig, so Gschwend. Aber historisch lasse sie sich gut nachvollziehen: “Noch weit ins 19. Jahrhundert hinein galt gemäss deutsch-germanischer Rechtstradition die weibliche Geschlechtsehre als das vom Vergewaltigungsverbot geschützte Rechtsgut.” So war damals auch die Vergewaltigung der eigenen Ehefrau oder einer Prostituierten nicht strafbar – dieser Sex war quasi legitim und galt nicht als Verletzung der Ehre der Frau.

“Dagegen galt die anale Penetration eines Mannes nicht als Angriff auf dessen Geschlechtsehre”, erklärt Gschwend. Sie sei zwar auch bestraft worden, aber zum Schutze der “allgemeinen Sittlichkeit”. Das Opfer riskierte daher ebenfalls eine Strafe. “Es sind mir kaum historische Fälle ‘vergewaltigter Männer’ in der Schweiz bekannt”, sagt Gschwend. “Die Dunkelziffer dürfte relativ hoch gewesen sein, weil betroffene Männer kaum Anzeige erstatteten.”

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Interessantes Detail: Die französischsprachigen Kantone stellten im 19. Jahrhundert “viol” an beiden Geschlechtern unter Strafe. Doch später setzte sich die germanisch-deutsche Tradition in der ganzen Schweiz durch. Pikant: Das Schweizer Strafgesetzbuch von 1937 sah eine Maximalstrafe von 20 Jahren für Vergewaltigung vor, während die sexuelle Nötigung mit höchstens fünf Jahren geahndet werden konnte. Die anale Vergewaltigung galt also als “weniger schlimm” als die vaginale Vergewaltigung.

Die Schweiz passt sich an

Noch 1991 schrieb der Bundesrat in einer BotschaftExterner Link, es sprächen physiologische Gründe gegen die Gleichstellung von homosexueller und heterosexueller Vergewaltigung. Von dieser Haltung ist er inzwischen abgerückt: In der Antwort zu einer MotionExterner Link, über die das Parlament diese Woche debattiert, stellt der Bundesrat eine Revision des Strafrechts in Aussicht, so dass zukünftig auch Männer Opfer einer Vergewaltigung im rechtlichen Sinne sein können. “Allerdings sollen nicht sämtliche abgenötigten sexuellen Handlungen, sondern nur die abgenötigten beischlafsähnlichen Handlungen neu vom Begriff Vergewaltigung erfasst werden”, stellte der Bundesrat klar.

Diese Formulierung lässt Raum für Interpretation. Das beunruhigt Motionärin Laurence Fehlmann Rielle: “Ich denke, wir sollten jede Form der erzwungenen vaginalen und analen Penetration sowie die erzwungene Fellatio einbeziehen.” 

Was der Bundesrat mit “beischlafsähnlichen Handlungen” meint, lässt sich aus der Botschaft zur RevisionExterner Link ablesen: Gemeint seien Handlungen, bei denen das (primäre) Geschlechtsteil der einen Person mit dem Körper der anderen Person in enge Berührung komme. Als Beispiele nennt der Bundesrat das Einführen des männlichen Glieds in After oder Mund sowie das Eindringen mit Finger, Faust oder Gegenständen in Vagina oder After. Aber auch das Stimulieren der Vagina oder des Glieds durch Zunge oder Lippen könne eine “beischlafsähnliche Handlung” sein und somit unter den Straftatbestand der Vergewaltigung fallen. Das wiederum scheint relativ weit zu gehen, was im Schweizer Parlament wohl zu einigen Diskussionen führen dürfte.

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