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Geständnis in US-Insideraffäre

NEW YORK (awp international) – In der Insideraffäre an der New Yorker Börse hat einer der Beschuldigten ein Geständnis abgelegt. Der frühere McKinsey-Berater Anil Kumar gab am Donnerstag laut Medienberichten vor einem Gericht in Manhattan zu, den im Fokus der Ermittlungen stehenden Hedgefonds-Gründer Raj Rajaratnam illegalerweise mit geheimen Informationen versorgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft Rajaratnam vor, mit seinem Wissensvorsprung 36 Millionen Dollar Gewinn bei Börsengeschäften eingestrichen zu haben.
Kumar verriet Rajaratnam nach eigenen Angaben frühzeitig, dass der Chipkonzern AMD den kleineren Grafikchip-Produzenten ATI schlucken will. Und das, noch bevor erste Spekulationen über das Geschäft in der Presse auftauchten. Kumar war in der Zeit als Berater bei AMD tätig. Rajaratnam habe ihm daraufhin gesagt: “Anil, Du bist ein Held.” Laut den Ermittlern soll alleine dieses Geschäft Rajaratnam 19 Millionen Dollar eingebracht haben.
Insgesamt kassierte Tippgeber Kumar nach eigenen Angaben von 2004 bis 2009 bis zu 2 Millionen Dollar. Da er das Geld wiederum in den Hedgefonds Galleon von Rajaratnam investierte, seien daraus 2,6 Millionen Dollar geworden.
Kumar ist laut “New York Times” einer von sieben Beschuldigten, die einen Deal mit der Staatsanwaltschaft getroffen haben, um mildere Strafen zu bekommen. Rajaratnam indes bestreitet die Vorwürfe vehement. Er verlangte jüngst, seine Kaution von 100 Millionen auf 20 Millionen Dollar abzusenken. Ermittler fürchten allerdings eine erhöhte Fluchtgefahr. Gegen Rajaratnam war Mitte Dezember Anklage erhoben worden.
Rajaratnam und insgesamt 21 Komplizen sollen mit Hilfe von Insider-Informationen aus verschiedenen Unternehmen hohe Gewinne eingestrichen haben. Von dem Skandal betroffen sind auch US-Topkonzerne wie der IT-Gigant IBM sowie neben AMD auch dessen grösserer Rivale Intel. Zudem sollen Aktien des Internet-Konzerns Google illegal gehandelt worden sein. Erste ranghohe Mitarbeiter einiger der genannten Unternehmen mussten bereits gehen.
Das Handeln mit Aktien aufgrund geheimer Vorab-Informationen (Insiderwissen) ist verboten, weil es andere Anleger benachteiligt. Mit dem Wissensvorsprung kann abgeschätzt werden, wie sich Kurse entwickeln. Auf diesem Weg lässt sich auf Kosten anderer Aktionäre viel Geld verdienen./das/DP/zb

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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