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Gewerkschafts-Ja zu freiem Personenverkehr

UNIA sagt "Ja, aber" zu Arbeitnehmern aus den neuen EU-Staaten. Keystone Archive

Die Delegierten der Gewerkschaft UNIA haben sich klar für die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Staaten ausgesprochen.

Es seien jedoch zusätzliche flankierende Massnahmen nötig, um Sozialabbau und Lohndumping zu verhindern. Geplant ist auch ein Aktionstag.

Die Delegierten der UNIA haben sich in Bern an ihrer ersten Delegiertenversammlung klar für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten und für zusätzliche flankierende Massnahmen ausgesprochen.

Unbestritten war, dass die Freizügigkeit des Personenverkehrs mit der EU und die damit verbundene Besserstellung der Migrantinnen und Migranten grundsätzlich einen grossen Fortschritt darstellt.

Wichtig sei aber, dass die Arbeitnehmer wirksam vor Lohn- und Sozialdumping geschützt würden. Mit 97 zu 5 Stimmen wurde die Unterstützung eines Referendums deutlich abgelehnt.

Behörden gefordert

Damit die Personenfreizügigkeit kontrolliert und nicht auf Kosten der Arbeitnehmenden eingeführt werden könne, seien zusätzliche flankierende Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping unerlässlich.

Die Wirkung solcher Massnahmen hänge aber entscheidend vom Umsetzungswillen der Kantone und der Arbeitgeberseite ab. Viele Delegierten machten ihre Haltung von einem Tatbeweis der Behörden und Arbeitgeber in den kommenden Monaten abhängig.

Aktionstag gegen Lohndumping

Die Delegierten beschlossen ausserdem einstimmig, den gewerkschaftlichen Forderungen am kommenden 1. Februar mit einem Aktionstag unter dem Motto “Stopp Lohndumping” Nachdruck zu verleihen.

Bisherige Erfahrungen mit den “alten” EU-Staaten zeigten, dass die bisherigen flankierenden Massnahmen nicht genügten. Fälle von krassem Lohndumping häuften sich. Mit ihrem Entscheid schlossen sich die UNIA-Delegierten dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) an, der ebenfalls gegen das Referendum ist.

Als Ausdruck einer eigenständigen Position habe UNIA zudem beschlossen, sich an keinem Abstimmungskomitee mit Arbeitgebern und bürgerlichen Parteien zu beteiligen.

Mehrere Delegierte zeigten sich laut Mitteilung zudem entrüstet über das fremdenfeindliche Doppelspiel der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Diese Partei spiele sich als Hüterin der Arbeitnehmerinteressen auf, lehne aber im Parlament die flankierenden Massnahmen ab, die den Beschäftigten Schutz gewähren könnten.

Mehr Opposition von rechts

Das Referendum gegen den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und den neuen EU-Ländern erhält von rechts mehr Unterstützung als von links. Nur die äusserste Linke will das Abkommen per Referendum bekämpfen.

Für das Komitee unter Führung der Bewegung für den Sozialismus (BFS) ist die Öffnung ohne Schutz der Arbeitnehmer nicht realisierbar. Im Komitee sitzen auch Vertreter der UNIA.

Ebenfalls das Referendum lanciert haben die Schweizer Demokraten (SD). Sie wollen in erster Linie die verstärkte Einwanderung und die Folgen für den Schweizer Arbeitsmarkt bekämpfen.

Obwohl erst seit Ende 2004 Unterschriften gesammelt werden, beschlossen die SVP-Delegierten am 8. Januar mit 297 zu 94 Stimmen bereits die Nein-Parole für eine allfällige Abstimmung. Die Mehrheit der SVP will die Unterschriftensammlung unterstützen.

Gleiches tun die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS), die Freiheitspartei (FPS) und die Lega dei Ticinesi. Die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) befürwortet das Referendum ebenfalls.

swissinfo und Agenturen

Das Referendum haben ergriffen:
Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS)
Bewegung für den Sozialismus (BFS)
Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU)
Freiheitspartei (FPS)
Lega dei Ticinesi
Schweizerische Volkspartei (SVP)
Schweizer Demokraten (SD)

Im Zusammenhang mit der Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die zehn neuen Länder im Osten und Süden der EU haben die Gewerkschaften ihre Zustimmung an eine Anpassung der flankierenden Massnahmen geknüpft.

In der Dezember-Session der Eidgenössischen Räte hat das Parlament beschlossen, dass Gesamtarbeits-Verträge (GAV) einfacher ausgeweitet werden können in Fällen von “wiederholtem und missbräuchlichem” Lohndumping, falls die Hälfte der Arbeiterschaft dem GAV untersteht.

Die Kantone müssen ausserdem insgesamt 150 Inspektoren bereitstellen, die den Arbeitsmarkt kontrollieren sollen.

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